WZ-Klasse 08.12 – Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin
WZ-2025-Klasse 08.12 im Überblick Die Klasse 08.12 "Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin" gehört im deutschen WZ-2025-System zum Abschnitt B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden".
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Erläuterungen zu Klasse 08.12
WZ-2025-Klasse 08.12 im Überblick
Die Klasse 08.12 "Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin" gehört im deutschen WZ-2025-System zum Abschnitt B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden". Sie fasst betriebliche Tätigkeiten zusammen, die sich auf die Gewinnung dieser mineralischen Rohstoffe spezialisieren.
Typische Tätigkeitsbereiche
Unter diese Klasse fallen beispielsweise der Abbau von Kies und Sand in Gruben oder aus Flussbetten, die Tongewinnung für keramische Produkte sowie die Kaolingewinnung für die Porzellanindustrie. Die Aufbereitung am Gewinnungsort ist eingeschlossen.
Einordnung und Nutzen
Obergeordnet ist die Gruppe 08.1 "Gewinnung von Steinen und Erden". Die Klassenzuordnung ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassung und branchenspezifische Regulationen.
Anwendungsbereich
Diese Klassifikation hilft Unternehmen, Behörden und Beratern bei der eindeutigen branchenbezogenen Einordnung von Betrieben in Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 08.12?
Der WZ-Code 08.12 beschreibt die Tätigkeit 'Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin' innerhalb der WZ 2025.