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Klasse

WZ-Klasse 08.12 – Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin

WZ-2025-Klasse 08.12 im Überblick Die Klasse 08.12 "Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin" gehört im deutschen WZ-2025-System zum Abschnitt B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden".

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 3
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 08.12

Vollständige Bezeichnung Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin
Abschnitt B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Abteilung 08 - Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
Gruppe 08.1 - Gewinnung von Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin
Klasse 08.12 - Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin
NACE Rev. 2.1 08.12
Kundensystematik 080
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 08.12

WZ-2025-Klasse 08.12 im Überblick

Die Klasse 08.12 "Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin" gehört im deutschen WZ-2025-System zum Abschnitt B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden". Sie fasst betriebliche Tätigkeiten zusammen, die sich auf die Gewinnung dieser mineralischen Rohstoffe spezialisieren.

Typische Tätigkeitsbereiche

Unter diese Klasse fallen beispielsweise der Abbau von Kies und Sand in Gruben oder aus Flussbetten, die Tongewinnung für keramische Produkte sowie die Kaolingewinnung für die Porzellanindustrie. Die Aufbereitung am Gewinnungsort ist eingeschlossen.

Einordnung und Nutzen

Obergeordnet ist die Gruppe 08.1 "Gewinnung von Steinen und Erden". Die Klassenzuordnung ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassung und branchenspezifische Regulationen.

Anwendungsbereich

Diese Klassifikation hilft Unternehmen, Behörden und Beratern bei der eindeutigen branchenbezogenen Einordnung von Betrieben in Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 08.12?

Der WZ-Code 08.12 beschreibt die Tätigkeit 'Gewinnung von Kies und Sand, Ton und Kaolin' innerhalb der WZ 2025.