WZ-Abschnitt B – Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Abschnitt B des Klassifikationssystems WZ 2025 erfasst alle wirtschaftlichen Tätigkeiten im Bereich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden.
Untergeordnete Abteilungen und ihre WZ-Codes
Erläuterungen zu Abschnitt B
Abschnitt B des Klassifikationssystems WZ 2025 erfasst alle wirtschaftlichen Tätigkeiten im Bereich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden. Dieser Oberbegriff umfasst den Abbau mineralischer Rohstoffe, sowohl unter als auch über Tage. Typische Unterbereiche sind der Kohlebergbau, die Erdöl- und Erdgasgewinnung, der Metallerzbergbau sowie Steinbrüche und Kiesgruben. Die Klassifikation hilft bei der Gewerbeanmeldung, Statistik und Branchenzuordnung. Diese Seite ist relevant für Unternehmen, die Rohstoffe gewinnen oder in verwandten Dienstleistungen tätig sind.
Unterbereiche von Abschnitt B
Abschnitt B gliedert sich in fünf Hauptgruppen: Kohlebergbau, Erdöl- und Erdgasgewinnung, Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden sowie sonstiger Bergbau. Jede Gruppe enthält spezifische Codes für detaillierte Zuordnungen.
Anwendung in der Praxis
Die korrekte Einordnung in Abschnitt B ist für Gewerbeanmeldungen, steuerliche Klassifikationen und branchenspezifische Statistiken essenziell. Fehler können zu falschen behördlichen Zuordnungen führen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tätigkeiten umfasst Abschnitt B im WZ 2025?
Abschnitt B umfasst den Bergbau sowie die Gewinnung von Steinen, Erden und anderen mineralischen Rohstoffen. Dazu zählen beispielsweise der Kohlebergbau, Erdgasförderung, Steinbrüche und Kiesgruben.
Einordnung von Abschnitt B
Abschnitt B umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender Rohstoffe: Kohle, Erdöl, Erdgas, Erze, Steine, Sand und Ton. Auch die Aufbereitung dieser Materialien vor Ort zählt dazu. Nicht eingeschlossen ist die industrielle Weiterverarbeitung - diese gehört zu Abschnitt C.