WZ-Klasse 08.11 – Gewinnung von Naturwerksteinen, Kalk- und Gipsstein, Schiefer und sonstigem Gestein
Der WZ-Code 08.11.0 bezeichnet die Gewinnung von Naturwerksteinen, Kalk- und Gipsstein, Schiefer und sonstigem Gestein.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 08.11.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 08.11.0?
Der WZ-Code 08.11.0 bezeichnet die Gewinnung von Naturwerksteinen, Kalk- und Gipsstein, Schiefer und sonstigem Gestein. Dieser Wirtschaftszweig umfasst den Abbau von festem Gestein in Steinbrüchen oder im Tagebau, zerkleinert und bricht es für die weitere Verwendung. Die Klassifikation ist vor allem für Statistiken und die amtliche Erfassung von Unternehmen relevant. Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Bergbautätigkeiten und zur weiterverarbeitenden Industrie. Was genau bedeutet Code 08.11.0?
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) dient dazu, Unternehmen statistisch einzuordnen. Code 08.11.0 fällt unter die Abteilung 08, "Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau". Konkret bezieht er sich auf die rohstoffliche Gewinnung von bestimmten festen Gesteinen durch Sprengen, Schneiden oder Brechen.
Gewonnene Materialien im Detail
Zu den Naturwerksteinen zählen Granit, Marmor, Sandstein oder Basalt, die für Bauzwecke oder Denkmäler genutzt werden. Kalkstein wird vor allem in der Zementindustrie, zur Bodenverbesserung oder in der chemischen Industrie benötigt. Gipsstein (und der häufig damit vergesellschaftete Anhydrit) ist Grundstoff für Baugips und Platten. Schiefer wird traditionell für Dach- und Wandschiefer abgebaut. "Sonstiges Gestein" kann beispielsweise Quarzit oder Grauwacke umfassen. Was wird ausdrücklich ausgeschlossen?
Die Abgrenzung zu anderen Codes ist entscheidend, um Fehlklassifizierungen zu vermeiden. Die Gewinnung von Kohle, Erdöl und Erdgas fällt unter Abteilung 06 bzw. 09. Der Abbau von Erzen ist in Abteilung 07 klassifiziert. Die Gewinnung von Salz (einschließlich Steinsalz) hat einen eigenen Code (08.91). Auch die Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin ist explizit ausgeschlossen und wird unter 08.12 geführt. Die eigentliche Weiterverarbeitung der hier gewonnenen Steine – etwa das Sägen und Polieren von Marmor zu Bodenplatten – gehört nicht mehr hierher, sondern zur verarbeitenden Industrie (z.B. 23.70).
Praktische Anwendung und typische Fehler
Unternehmen, die Steinbrüche betreiben oder Gestein gewinnen, müssen diesen Code bei der amtlichen Meldung angeben. Die häufigsten Fehler liegen in der falschen Abgrenzung: Ein Betrieb, der sowohl Kalkstein abbaut als auch zu Zement verarbeitet, muss beides getrennt melden (08.11.0 für die Gewinnung und 23.51 für die Zementherstellung). Ein reiner Abbauunternehmer, der das gebrochene Material nur an Weiterverarbeiter liefert, gehört vollständig zu 08.11.0. Vergleich: Gewinnung vs. Verarbeitung in Code 08.11.0 AktivitätGehört zu 08.11.0?Alternativer Code Sprengen und Brechen von Marmor im SteinbruchJa- Sägen und Polieren der Marmorblöcke zu PlattenNein23.70 Abbau von GipssteinJa- Brennen von Gips zu StuckgipsNein23.52 Gewinnung von Sand und KiesNein08.12
Rechtliche und genehmigungsrechtliche Hinweise
Die Gewinnung von Gestein unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Für einen Steinbruch ist in der Regel eine bergrechtliche Betriebsplanfeststellung nach dem Bundesberggesetz (BBergG) erforderlich, sofern es sich nicht um oberflächennahe, kleine Gewinnungsstellen handelt, die möglicherweise immissionsschutzrechtlich genehmigt werden. Die Genehmigungspraxis kann zwischen den Bundesländern variieren. Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rekultivierungsauflagen und Lärm- und Staubschutzvorgaben sind Standard.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was fällt NICHT unter den WZ-Code 08.11.0?
Nicht dazu gehören der Abbau von Kohle, Erdöl, Erdgas, Erzen, Salz, die Gewinnung von Kies und Sand sowie das Brechen von Steinen als Teil von Bauarbeiten. Auch die anschließende Weiterverarbeitung der gewonnenen Steine zu Fertigprodukten ist einem separaten Wirtschaftszweig zugeordnet. Brauche ich für die Gewinnung nach 08.11.0 eine besondere Genehmigung?
Ja, in der Regel ist für den Betrieb eines Steinbruchs oder Tagebaus eine bergrechtliche Genehmigung (nach BBergG) oder eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Art des Gesteins. Wo wird der WZ-Code 08.11.0 hauptsächlich verwendet?
Hauptsächlich dient dieser Code der statistischen Erfassung und Klassifizierung von Unternehmen durch Ämter wie das Statistische Bundesamt, sowie für volkswirtschaftliche Analysen. Auch bei der Geschäftsanmeldung oder für bestimmte Förderanträge kann er abgefragt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt NICHT unter den WZ-Code 08.11.0?
Nicht dazu gehören der Abbau von Kohle, Erdöl, Erdgas, Erzen, Salz, die Gewinnung von Kies und Sand sowie das Brechen von Steinen als Teil von Bauarbeiten. Auch die anschließende Weiterverarbeitung der gewonnenen Steine zu Fertigprodukten ist einem separaten Wirtschaftszweig zugeordnet.
Brauche ich für die Gewinnung nach 08.11.0 eine besondere Genehmigung?
Ja, in der Regel ist für den Betrieb eines Steinbruchs oder Tagebaus eine bergrechtliche Genehmigung (nach BBergG) oder eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Art des Gesteins.
Wo wird der WZ-Code 08.11.0 hauptsächlich verwendet?
Hauptsächlich dient dieser Code der statistischen Erfassung und Klassifizierung von Unternehmen durch Ämter wie das Statistische Bundesamt, sowie für volkswirtschaftliche Analysen. Auch bei der Geschäftsanmeldung oder für bestimmte Förderanträge kann er abgefragt werden.