A Agrar
Klasse

WZ-Klasse 02.30 – Sammeln von wildwachsenden Produkten, ohne Holz

Der Wirtschaftszweig 02.30.0 erfasst Unternehmen, die gewerblich wildwachsende Produkte sammeln, ausgenommen Holz.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 02.30.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 0
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 02.30

Vollständige Bezeichnung Sammeln von wildwachsenden Produkten, ohne Holz
Abschnitt A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Abteilung 02 - Forstwirtschaft und Holzeinschlag
Gruppe 02.3 - Sammeln von wildwachsenden Produkten, ohne Holz
Klasse 02.30 - Sammeln von wildwachsenden Produkten, ohne Holz
Integrierte Unterklasse 02.30.0
NACE Rev. 2.1 02.30
WZ 2008 Entsprechung 02.30.0
Kundensystematik 020

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 02.30.0?

Der Wirtschaftszweig 02.30.0 erfasst Unternehmen, die gewerblich wildwachsende Produkte sammeln, ausgenommen Holz. Diese Tätigkeit umfasst das Ernten von Beeren, Pilzen, Kräutern, Moosen, Harz und ähnlichen Naturprodukten für kommerzielle Zwecke. Die Klassifikation gilt nur für gewerbliche Sammlertätigkeiten, nicht für private Nutzung. Rechtliche Grundlagen bilden das Bundesnaturschutzgesetz und landesspezifische Regelungen, die Artenschutz und Sammelbeschränkungen vorgeben. Was fällt unter WZ 02.30.0? Die Klassifikation 02.30.0 des Statistischen Bundesamtes definiert präzise, welche Aktivitäten diesem Wirtschaftszweig zugeordnet werden. Im Kern geht es um die gewerbliche Nutzung von natürlich vorkommenden pflanzlichen Ressourcen, die nicht holziger Natur sind.

  • Konkrete Beispiele erfasster Tätigkeiten
  • Sammeln von wildwachsenden Beeren: Heidelbeeren, Preiselbeeren, Holunderbeeren
  • Ernten von Speisepilzen: Steinpilze, Pfifferlinge, Morcheln
  • Gewinnung von Harz und Baumharzen für weiterverarbeitende Industrien
  • Sammeln von Kräutern und Heilpflanzen: Brennnessel, Johanniskraut, Kamille
  • Ernte von Moosen und Flechten für floristische oder handwerkliche Zwecke

Sammeln von Wildgemüse wie Bärlauch oder wildem Spargel

Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen WZ 02.30.0 unterscheidet sich klar von verwandten Klassifikationen. Forstwirtschaft (02.10-02.20) bezieht sich primär auf Holzproduktion, während 02.30.0 explizit nicht-holzige Produkte umfasst. Die Landwirtschaft (01) betrifft kultivierte Pflanzen, nicht wildwachsende. Verarbeitende Tätigkeiten fallen unter separate Codes, selbst wenn die Rohstoffe aus Sammeltätigkeiten stammen.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland Das gewerbliche Sammeln wildwachsender Produkte unterliegt komplexen rechtlichen Vorgaben, die sich aus Bundes- und Landesrecht speisen. Diese Regularien dienen dem Schutz natürlicher Ressourcen und garantieren nachhaltige Nutzung.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 BNatSchG regelt grundsätzlich das Sammeln wildlebender Pflanzen. Für gewerbliche Sammler gelten verschärfte Bedingungen: Die Entnahme muss "in geringen Mengen zum eigenen Gebrauch" überschreiten und erfordert daher besondere Genehmigungen. Zudem verbietet das Gesetz das Sammeln besonders geschützter Arten vollständig, unabhängig vom Verwendungszweck.

Länderspezifische Regelungen Bundesländer haben eigene Naturschutzgesetze, die teils über Bundesrecht hinausgehen. In Bayern etwa benötigen gewerbliche Pilzsammler eine spezielle Erlaubnis der Forstbehörde. In Brandenburg gelten mengenmäßige Beschränkungen für das Beerensammeln. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich – die konkreten Regelungen variieren erheblich zwischen den Ländern.

Gewerbeanmeldung und steuerliche Behandlung Wer wildwachsende Produkte gewerblich sammelt und verkauft, betreibt ein Gewerbe nach § 14 GewO. Die Anmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt, wobei keine spezielle Erlaubnispflicht besteht außer den naturschutzrechtlichen Genehmigungen. Die Tätigkeit wird meist als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit eingestuft, abhängig vom Umfang und der Art der Wertschöpfung. Steuerlich relevant ist die Zuordnung zur Umsatzsteuerpflicht. Der Verkauf gesammelter Naturprodukte unterliegt dem regulären Umsatzsteuersatz, sofern der Jahresumsatz die Kleinunternehmergrenze überschreitet. Bei direktem Verkauf an Endverbraucher kommen zusätzliche lebensmittelrechtliche Vorschriften zur Anwendung.

Praktische Durchführung und Equipment Die effiziente und schonende Ernte wildwachsender Produkte erfordert spezifisches Wissen und angemessenes Equipment. Falsche Techniken können sowohl die Erntemenge als auch die ökologische Verträglichkeit beeinträchtigen.

  • Empfohlenes Werkzeug und Ausrüstung
  • Korb oder atmungsaktive Behältnisse für Pilze zur Vermeidung von Schimmelbildung
  • Scharfes Messer für sauberes Abschneiden von Pflanzen ohne Wurzelschäden
  • Handschuhe zum Schutz vor stacheligen oder giftigen Pflanzen
  • Bestimmungsbücher oder Apps zur korrekten Artenidentifikation

Kühltaschen oder mobile Kühlung für temperaturempfindliche Produkte

Beste Praktiken für nachhaltiges Sammeln Nachhaltigkeit sichert langfristige Erntemöglichkeiten. Experten empfehlen, nie mehr als ein Drittel des vorhandenen Bestandes zu ernten. Bei Pilzen sollten die unterirdischen Myzelien nicht beschädigt werden. Bei Kräutern und Beeren ist selektives Ernten wichtiger als flächiges Abernten. Diese Praktiken schützen die natürliche Regeneration.

Typische Herausforderungen und Fehlerquellen Gewerbliches Sammeln birgt spezifische Risiken, die private Sammler nicht kennen. Diese reichen von rechtlichen Fallstricken bis zu praktischen Operationalisierungsproblemen.

Häufige rechtliche Fehler Viele gewerbliche Sammler unterschätzen die komplexen Genehmigungspflichten. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass bundesweit einheitliche Regelungen gelten. Tatsächlich variieren Erlaubnispflichten, Mengenbeschränkungen und verbotene Arten zwischen Landkreisen teils erheblich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Bußgelder für Verstöße gegen Naturschutzgesetze können existenzbedrohend sein.

Praktische Operationalisierungsprobleme Saisonalität und Wetterabhängigkeit erschweren kontinuierliche Geschäftstätigkeit. Schlechte Witterung kann Ernten komplett ausfallen lassen. Ungleiche Verteilung natürlicher Ressourcen erfordert teils lange Transportwege. Qualitätsschwankungen bei Naturprodukten machen standardisierte Vermarktung schwierig. Diese Faktoren werden in Business-Plänen oft unterschätzt.

Marktchancen und Vermarktungsstrategien Trotz der Herausforderungen bietet der Markt für wildwachsende Produkte interessante Nischen. Die Nachfrage nach regionalen, natürlichen Produkten steigt kontinuierlich, besonders in Segmenten wie Bio-Lebensmitteln, Naturkosmetik und Pharmazie. Erfolgreiche Vermarktungsansätze nutzen often Direktvermarktung an Endverbraucher über Wochenmärkte oder Hofläden. Alternative Absatzwege sind Kooperationen mit Restaurants, die regionale Küche anbieten, oder mit verarbeitenden Betrieben der Lebensmittelindustrie. Die Authentizität und Regionalität der Produkte bildet dabei das entscheidende Verkaufsargument. Digitalisierte Vertriebswege gewinnen an Bedeutung. Online-Shops für Wildprodukte oder Plattformen für regionale Spezialitäten eröffnen neue Märkte. Allerdings stellen lebensmittelrechtliche Vorschriften für Online-Handel zusätzliche Hürden dar, besonders bei leicht verderblichen Waren.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 02.30.0?

Der WZ-Code 02.30.0 beschreibt die Tätigkeit 'Sammeln von wildwachsenden Produkten, ohne Holz' innerhalb der WZ 2025.

Kontakt

Fehler gefunden oder eine Quelle ergänzt?

Senden Sie uns den betroffenen WZ-Code, die Seitenadresse und möglichst einen Link zur offiziellen Quelle. Auch Hinweise zu Kooperationen und internationalen Klassifikationen sind willkommen.