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Klasse

WZ-Klasse 01.70 – Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten

Der WZ-Code 01.70.0 klassifiziert die wirtschaftlichen Tätigkeiten rund um Jagd und Fallenstellerei.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 01.70.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 0
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 01.70

Vollständige Bezeichnung Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten
Abschnitt A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Abteilung 01 - Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Gruppe 01.7 - Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten
Klasse 01.70 - Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten
Integrierte Unterklasse 01.70.0
NACE Rev. 2.1 01.70
WZ 2008 Entsprechung 01.70.0
Kundensystematik 010

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 01.70.0?

Der WZ-Code 01.70.0 klassifiziert die wirtschaftlichen Tätigkeiten rund um Jagd und Fallenstellerei. Er umfasst sowohl die gewerbliche als auch die nichtgewerbliche Jagd auf Wild, das Fangen von Tieren mit Fallen sowie alle direkt damit verbundenen Dienstleistungen. Dieser Code gehört zur Abteilung 01 „Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten“ und dient der statistischen Erfassung und Abgrenzung dieses spezifischen Wirtschaftsbereichs. Die Zuordnung ist für Unternehmen, Statistiker und Behörden relevant. Was der WZ-Code 01.70.0 umfasst

Die Klassifikation erfasst alle wirtschaftlichen Aktivitäten, die mit der Jagd und dem Fallenstellen im Zusammenhang stehen. Dazu zählen:

  • Die Jagd auf Wild aller Art, ob als Haupt- oder Nebenerwerb
  • Das Fangen von Tieren mit Fallen, Fallennetzen und ähnlichen Vorrichtungen
  • Die Erbringung von Jagddienstleistungen, beispielsweise als Berufsjäger
  • Die Gewinnung von Fellen, Häuten und Trophen durch Jagd oder Fallenstellerei
  • Das Einsammeln von Wildprodukten wie Wildbret für den Verkauf

Die Bejagung zur Bestandsregulierung und Hege

Die Tätigkeit kann im Inland oder im Ausland ausgeübt werden, sofern sie wirtschaftlich relevant ist. Auch die Jagd in privaten Revieren fällt darunter, sofern sie nicht ausschließlich dem privaten Vergnügen dient.

Typische Berufe und Tätigkeitsfelder

In diesem Wirtschaftszweig sind verschiedene Berufsbilder angesiedelt. Berufsjäger üben die Jagd oft im Auftrag von Forstbetrieben, Jagdgenossenschaften oder privaten Revierinhabern aus. Sie sind für die Hege, die Bestandsregulierung und die Wildschadensverhütung zuständig. Fallensteller spezialisieren sich auf das Fangen von Tieren, oft zur Pelzgewinnung oder zur Schädlingsbekämpfung. Jagdführer und Jagdveranstalter bieten Dienstleistungen für Jagdgäste an, von der Organisation bis zur Betreuung während der Jagd. Forstwirte mit jagdlichen Aufgaben können ebenfalls hier eingeordnet werden, sofern die Jagd einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausmacht.

Rechtliche Grundlagen und jagdrechtliche Vorgaben

Die Ausübung der Jagd unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) regelt die jagdliche Nutzung, Hege und den Artenschutz. Eine Jagderlaubnis setzt einen gültigen Jagdschein voraus, der erst nach bestandener Jägerprüfung erteilt wird. Die Fallenjagd unterliegt zusätzlichen tierschutzrechtlichen Auflagen, die in der Tierschutz-Jagdverordnung konkretisiert sind. Jagdzeiten und Schonzeiten sind gesetzlich festgelegt, ebenso die Liste der jagdbaren Tierarten. Verstöße gegen diese Vorgaben können straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen haben. Abgrenzung: Was nicht zum Code 01.70.0 gehört

Nicht alle Tätigkeiten mit Wildtieren fallen unter diesen Code. Ausgeschlossen sind:

  • Die Haltung von Wild in Gehegen (fällt unter 01.49.0 „Sonstige Tierhaltung“)

Die Zucht von Wildtieren (01.49.0 oder 01.41.0 „Rinderhaltung“ bei Damhirschen etc.)

Das Fangen von Tieren zum Zweck der Zoohaltung oder Forschung (01.70.0 erfasst nur die gewinnorientierte Nutzung)

Die Verarbeitung von Wildbret (gehört zum Schlachten unter 10.11.0 oder Gastronomie)

Die Gerbung von Fellen (15.11.0 „Gerben und Zurichten von Leder“)

Die Herstellung von Jagdwaffen oder Fallen (25.40.0 „Herstellung von Waffen und Munition“ bzw. 28.29.0 „Herstellung sonstiger Maschinen“)

Jagd als reine Freizeitaktivität ohne wirtschaftlichen Zweck (keine Zuordnung zu einem Wirtschaftszweig)

Diese Abgrenzung ist für die korrekte statistische Erfassung und betriebliche Zuordnung entscheidend.

Praktische Herausforderungen und Fehlerquellen

Bei der Zuordnung zu diesem Code gibt es typische Unsicherheiten. Ein häufiger Fehler ist die Vermischung mit der Landwirtschaft: Die Wildhaltung im Gatter ist Landwirtschaft, die Jagd auf freilebendes Wild ist Jagd. Auch die Abgrenzung zur Forstwirtschaft kann schwierig sein, wenn Forstbetriebe jagdliche Aufgaben selbst übernehmen. Hier kommt es auf den Schwerpunkt der Tätigkeit an. Ein weiterer Punkt ist die gewerbliche versus die privaten Jagd: Nur wenn die Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, ist sie diesem Wirtschaftszweig zuzuordnen. Die gelegentliche Jagd zur Selbstversorgung fällt statistisch oft nicht darunter. Die korrekte Zuordnung ist insbesondere für die Anmeldung beim Gewerbeamt, die Statistik und die Berufsgenossenschaft relevant.

Bedeutung für Statistik und Wirtschaft

Obwohl die Jagd und Fallenstellerei in Deutschland quantitativ ein kleiner Wirtschaftszweig ist, hat sie regional und ökologisch eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Sie trägt zur Bestandskontrolle von Wildtieren bei, hilft bei der Vermeidung von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft und liefert das beliebte Nahrungsmittel Wildbret. In einigen ländlichen Regionen sichert sie Arbeitsplätze und ergänzt das Einkommen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Die Fallenstellerei hat dagegen an wirtschaftlicher Bedeutung verloren, spielt aber in der Schadnagerbekämpfung und im Artenschutzmanagement noch eine Rolle. Die statistische Erfassung durch den WZ-Code hilft, diese wirtschaftlichen Effekte sichtbar zu machen.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 01.70.0?

Der WZ-Code 01.70.0 beschreibt die Tätigkeit 'Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten' innerhalb der WZ 2025.

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