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WZ-Klasse 01.47 – Haltung von Geflügel

WZ-2025-Klasse 01.47: Geflügelhaltung Die Klasse 01.47 im deutschen WZ-2025-Verzeichnis erfasst alle Betriebe, die Geflügel halten.

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 3
Verwandt 7
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 01.47

Vollständige Bezeichnung Haltung von Geflügel
Abschnitt A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Abteilung 01 - Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Gruppe 01.4 - Tierhaltung
Klasse 01.47 - Haltung von Geflügel
NACE Rev. 2.1 01.47
Kundensystematik 010
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 01.47

WZ-2025-Klasse 01.47: Geflügelhaltung

Die Klasse 01.47 im deutschen WZ-2025-Verzeichnis erfasst alle Betriebe, die Geflügel halten. Sie gehört zum Abschnitt "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" und untergliedert sich in drei spezifische Unterbereiche. Typisch sind Hühner-, Puten- oder Entenhaltung sowie die Produktion von Eiern oder Mastgeflügel. Diese Klassifikation hilft bei der korrekten betrieblichen Einordnung und Gewerbeanmeldung.

Einordnung im WZ 2025

Die Klasse ist Teil der übergeordneten Gruppe 01.4 (Tierhaltung) und dient der präzisen statistischen Erfassung. Unternehmen finden hier ihre passende Branchenzuordnung für behördliche und betriebswirtschaftliche Zwecke.

Typische Unterbereiche

Zu 01.47 zählen Betriebe mit Legehennen, Masthähnchen, Truthühnern, Gänsen oder Enten. Auch die Erzeugung von Bruteiern oder Jungtieren fällt darunter.

Praktischer Nutzen

Die Seite unterstützt bei der Identifikation der richtigen WZ-Klasse für Gewerbeanmeldung, Steuererklärung oder Branchenstatistiken.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 01.47?

Der WZ-Code 01.47 beschreibt die Tätigkeit 'Haltung von Geflügel' innerhalb der WZ 2025.