WZ-Klasse 01.30 – Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken
Definition und Einordnung der WZ-Klasse 01.30 Die Wirtschaftszweigklasse 01.30 im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025 erfasst Betriebe, die Baumschulen bewirtschaften oder Pflanzen gezielt zu Vermehrungszwecken...
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Erläuterungen zu Klasse 01.30
Definition und Einordnung der WZ-Klasse 01.30
Die Wirtschaftszweigklasse 01.30 im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025 erfasst Betriebe, die Baumschulen bewirtschaften oder Pflanzen gezielt zu Vermehrungszwecken anbauen. Dazu zählen beispielsweise die Produktion von Jungpflanzen, Stecklingen, Setzlingen oder Saatgut. Die Klasse ist Teil des Abschnitts A (LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI) und untergliedert sich direkt in zwei spezifischere Unterklassen.
Wann ist diese Klassifikation relevant?
Diese Seite hilft bei der korrekten Zuordnung Ihres Unternehmens für Gewerbeanmeldung, Statistik oder steuerliche Zwecke. Sie ist relevant für Baumschulbetreiber, Gärtnereien mit Vermehrungsschwerpunkt oder Betriebe, die Pflanzen für die Weiterverarbeitung kultivieren.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter die WZ-Klasse 01.30?
Zur Klasse 01.30 zählen Betriebe, die Baumschulen betreiben oder Pflanzen speziell zur Vermehrung anbauen, etwa zur Gewinnung von Stecklingen, Jungpflanzen oder Saatgut.
In welchem Abschnitt der WZ 2025 steht 01.30?
Die Klasse 01.30 gehört zum Abschnitt A (LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI) und ist untergeordnet zur Gruppe 01.3 (Anbau von mehrjährigen Pflanzen).