WZ-Klasse 01.19 – Anbau von sonstigen ein- und zweijährigen Pflanzen
Definition und Einordnung der Klasse 01.19 Die Klasse 01.19 „Anbau von sonstigen ein- und zweijährigen Pflanzen“ ist Teil der Abteilung 01 (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) im deutschen WZ 2025.
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Erläuterungen zu Klasse 01.19
Definition und Einordnung der Klasse 01.19
Die Klasse 01.19 „Anbau von sonstigen ein- und zweijährigen Pflanzen“ ist Teil der Abteilung 01 (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) im deutschen WZ 2025. Sie erfasst den Anbau von Pflanzen, die nicht durch die vorherigen Klassen 01.11 bis 01.18 abgedeckt werden. Typische Tätigkeiten umfassen den Anbau von Zier- oder Futterpflanzen mit ein- oder zweijährigem Wachstumszyklus.
Anwendung und Relevanz
Diese Klassifikation ist für Landwirte und statistische Zwecke essential. Betriebe müssen sie bei der Gewerbeanmeldung verwenden, wenn sie entsprechende Kulturen anbauen. Sie grenzt Tätigkeiten klar von mehrjährigem Anbau oder Gartenbau ab und unterstützt eine präzise wirtschaftliche Erfassung.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter die WZ-Klasse 01.19?
Zur Klasse 01.19 zählt der Anbau von sonstigen ein- und zweijährigen Pflanzen, die nicht in den vorangehenden Klassen 01.11 bis 01.18 erfasst sind, beispielsweise bestimmte Zier- oder Futterpflanzen.
Ist die Klasse 01.19 für die Gewerbeanmeldung relevant?
Ja, landwirtschaftliche Betriebe müssen diese Klasse bei der Anmeldung angeben, wenn sie entsprechende Pflanzen anbauen. Sie dient der statistischen Erfassung und klaren Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten.