WZ-Gruppe 55.9 – Sonstige Beherbergungsstätten
Gruppe 55.9 im Überblick Die Gruppe 55.9 "Sonstige Beherbergungsstätten" ist Teil der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) in Deutschland und fällt unter den Abschnitt Gastgewerbe (Abteilung 55).
Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 55.90.
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Erläuterungen zu Gruppe 55.9
Gruppe 55.9 im Überblick
Die Gruppe 55.9 "Sonstige Beherbergungsstätten" ist Teil der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) in Deutschland und fällt unter den Abschnitt Gastgewerbe (Abteilung 55). Sie erfasst Beherbergungseinrichtungen, die nicht unter spezifischere Kategorien wie Hotels oder Pensionen fallen. Typische Beispiele sind Jugendherbergen, Campingplätze, Ferienlager oder andere Unterkünfte mit begrenztem Service.
Einordnung und Bedeutung
Diese Gruppe dient der präzisen statistischen Erfassung und branchenbezogenen Regulation. Für Unternehmen ist die korrekte Zuordnung bei Gewerbeanmeldung, Steuererklärung oder Förderanträgen entscheidend.
Typische Unterbereiche
Untergruppe 55.90 umfasst alle sonstigen Beherbergungsstätten, die nicht anderswo klassifiziert sind. Dazu gehören auch Kurzzeitunterkünfte mit Gemeinschaftscharakter.
Praktischer Nutzen
Diese Klassifikation hilft bei der Abgrenzung zu Hotels (55.1) oder Ferienwohnungen (55.2) und ist relevant für betriebswirtschaftliche Planung und behördliche Meldungen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter Gruppe 55.9 - Sonstige Beherbergungsstätten?
Dazu zählen Beherbergungsbetriebe wie Jugendherbergen, Campingplätze oder Ferienlager, die nicht in andere WZ-2025-Kategorien passen.
Wann ist die Klassifikation 55.9 relevant?
Bei der Gewerbeanmeldung, statistischen Erfassung oder branchenspezifischen Regelungen für Beherbergungsdienstleistungen.