I Gastgewerbe
Klasse

WZ-Klasse 55.90 – Sonstige Beherbergungsstätten

Der Wirtschaftszweig (WZ) 55.90.0 "Sonstige Beherbergungsstätten" klassifiziert Betriebe, die Gäste gegen Entgelt beherbergen, aber nicht in die Kategorien Hotels, Ferienunterkünfte oder Campingplätze fallen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 55.90.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 0
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 55.90

Vollständige Bezeichnung Sonstige Beherbergungsstätten
Abschnitt I - Gastgewerbe
Abteilung 55 - Beherbergung
Gruppe 55.9 - Sonstige Beherbergungsstätten
Klasse 55.90 - Sonstige Beherbergungsstätten
Integrierte Unterklasse 55.90.0
NACE Rev. 2.1 55.90
WZ 2008 Entsprechung 55.90.9, 68.20.1
Kundensystematik 550

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 55.90.0?

Der Wirtschaftszweig (WZ) 55.90.0 "Sonstige Beherbergungsstätten" klassifiziert Betriebe, die Gäste gegen Entgelt beherbergen, aber nicht in die Kategorien Hotels, Ferienunterkünfte oder Campingplätze fallen. Typische Beispiele sind Jugendherbergen, Schulungsheime, Wohnheime für Auszubildende oder Pilgerherbergen. Diese Einrichtungen bieten oft Gemeinschaftsunterkünfte und verlangen eine klare Abgrenzung zu anderen Beherbergungsarten. Für die Gewerbeanmeldung in Deutschland ist dieser Code verbindlich, sobald Ihre Tätigkeit die definierten Merkmale erfüllt. Was umfasst der Code 55.90.0?

Die Klassifikation "Sonstige Beherbergungsstätten" nach WZ 2025 erfasst Beherbergungsbetriebe, die nicht unter spezifischere Codes des Abschnitts 55 fallen. Konkret gehören dazu:

  • Jugendherbergen und Jugendhotels
  • Schulungsheime und Tagungshäuser mit Übernachtung
  • Wohnheime für Schüler, Auszubildende oder Studenten (sofern nicht anderweitig klassifiziert)
  • Arbeiterwohnheime und Saisonunterkünfte für Arbeitskräfte
  • Pilgerherbergen und Gästehäuser religiöser Einrichtungen

andere kollektive Beherbergungseinrichtungen mit Gemeinschaftscharakter

Nicht enthalten sind hingegen betreute Wohnformen wie Pflegeheime oder Einrichtungen der Jugendhilfe, die eigenen Wirtschaftszweigen zugeordnet werden.

Typische Tätigkeiten und betriebliche Merkmale

Betriebe unter WZ 55.90.0 zeichnen sich durch wiederkehrende Gästebeherbergung aus, meist auf nicht dauerhafter Basis. Typische Aktivitäten umfassen:

  • Vermietung von Schlafplätzen in Mehrbettzimmern oder Gemeinschaftsunterkünften
  • Bereitstellung von Gemeinschaftssanitäranlagen und Aufenthaltsräumen
  • Optional: Angebot von Verpflegung (z.B. Vollpension in Jugendherbergen)

Organisation von Freizeitaktivitäten oder Bildungsprogrammen (wenn nicht hauptwirtschaftlich)

Der Betrieb erfolgt oft saisonal oder projektbezogen, besonders bei Schulungs- oder Saisonarbeiterunterkünften.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Eine klare Unterscheidung zu ähnlichen Codes vermeidet Fehlklassifikationen.

Fällt Ihre Tätigkeit unter mehrere Codes, ist der spezifischste Code zu wählen. Bei gemischten Betrieben (z.B. Jugendherberge mit Campingplatz) kann zusätzlich ein zweiter Code nötig sein.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes unter WZ 55.90.0 sind folgende Punkte zu beachten:

  • Melden Sie den Code beim Gewerbeamt oder über den Fragebogen zur statistischen Erfassung an.

Prüfen Sie kommunale Vorschriften: Manche Einrichtungen benötigen eine spezielle Genehmigung (z.B. für Jugendherbergen).

Brandschutzauflagen sind besonders bei Gemeinschaftsunterkünften streng; involveiren Sie frühzeitig die Bauaufsicht.

Bei Verpflegungsangebot ist zusätzlich der Code 56.10.0 (Restaurants) anzumelden.

Eine fehlerhafte Zuordnung kann zu falschen statistischen Daten oder Problemen mit Behörden führen.

Häufige Fehler und praktische Tipps

Vermeiden Sie diese typischen Probleme:

Fehlklassifikation: Verwechseln Sie 55.90.0 nicht mit Ferienwohnungen (55.20.0) oder Heimen (87.30.0). Nutzen Sie die amtliche Klassifikationsbeschreibung des Statistischen Bundesamts.

Vergessene Zusatzcodes: Bieten Sie Verpflegung an, muss zusätzlich 56.10.0 gemeldet werden.

Regionale Auflagen: Informieren Sie sich über bundeslandspezifische Vorgaben, besonders beim Brandschutz.

Im Zweifelsfall hilft eine Anfrage beim zuständigen Gewerbeamt oder Statistikamt.

Häufig gestellte Fragen

Welche konkreten Einrichtungen fallen unter WZ 55.90.0?

Dazu zählen Jugendherbergen, Schulungsheime, Arbeiterwohnheime, Pilgerherbergen, Wohnheime für Schüler oder Auszubildende sowie andere vergleichbare kollektive Beherbergungseinrichtungen, die nicht unter spezifischere WZ-Codes fallen.

Was ist der Unterschied zwischen WZ 55.90.0 und Ferienunterkünften (WZ 55.20.0)?

WZ 55.20.0 umfasst privat vermietete Ferienwohnungen oder -häuser, während WZ 55.90.0 kollektive Beherbergungsstätten wie Jugendherbergen oder Schulungsheime betrifft, die oft Gemeinschaftseinrichtungen anbieten.

Muss ich für eine Jugendherberge zusätzliche Genehmigungen einholen?

Ja, neben der Gewerbeanmeldung können je nach Bundesland und Art der Einrichtung spezifische Auflagen des Bauordnungsrechts, des Brandschutzes oder der Lebensmittelhygiene erforderlich sein.