WZ-Gruppe 55.2 – Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten
Definition und Zuordnung der Gruppe 55.2 Die Gruppe 55.2 „Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten“ ist Teil des Abschnitts G (Gastgewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025).
Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 55.20.
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Erläuterungen zu Gruppe 55.2
Definition und Zuordnung der Gruppe 55.2
Die Gruppe 55.2 „Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten“ ist Teil des Abschnitts G (Gastgewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025). Sie erfasst Unternehmen, die Beherbergungsleistungen in Form von Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Apartments oder Gästezimmern anbieten, typischerweise ohne den vollen Service eines Hotels. Diese Klassifikation ist verbindlich für die Gewerbeanmeldung und statistische Zwecke in Deutschland.
Typische Unterbereiche und Anwendungsfälle
Unter diese Gruppe fallen insbesondere der Betrieb von privat oder gewerblich vermieteten Ferienunterkünften für Kurzzeitgäste. Die Seite ist relevant für Existenzgründer, Steuerberater und Unternehmer, die ihre Tätigkeit korrekt beim Gewerbeamt anmelden oder ihre Branchenzugehörigkeit für Statistiken und Auskünfte nachweisen müssen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter die Gruppe 55.2 der WZ 2025?
Zur Gruppe 55.2 zählen der Betrieb von Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Bungalows, Apartments, Gästezimmern und ähnlichen, typischerweise kurzzeitig vermieteten Unterkünften ohne umfassende Hotel-Dienstleistungen.
Wozu dient die Klassifikation nach WZ 2025?
Die amtliche Klassifikation dient der statistischen Erfassung, der Gewerbeanmeldung und der eindeutigen branchenspezifischen Zuordnung von Unternehmen für Behörden und Wirtschaftsauskünfte.