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Gruppe

WZ-Gruppe 15.2 – Herstellung von Schuhen

Definition und Einordnung im WZ 2025 Die Gruppe 15.2 "Herstellung von Schuhen" gehört zum Abschnitt C "VERARBEITENDES GEWERBE" der offiziellen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2025.

Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 15.20.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 1
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 15.2

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Schuhen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 15 - Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen
Gruppe 15.2 - Herstellung von Schuhen
Direkte Unterklasse 15.20 - Herstellung von Schuhen
Kundensystematik 150
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 15.2

Definition und Einordnung im WZ 2025

Die Gruppe 15.2 "Herstellung von Schuhen" gehört zum Abschnitt C "VERARBEITENDES GEWERBE" der offiziellen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2025. Sie ist direkt der Abteilung 15 "Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen" untergeordnet.

Typische Tätigkeiten und Unterbereiche

Diese Gruppe umfasst die Fertigung von Schuhen aus verschiedenen Materialien sowie die Produktion von Schuhbestandteilen wie Sohlen, Absätzen oder Oberteilen. Typisch ist die Herstellung für Alltags-, Sport- oder Spezialschuhe.

Praktische Relevanz der Klassifikation

Die korrekte Zuordnung zu Gruppe 15.2 ist essentiell für Gewerbeanmeldungen, statistische Meldungen und die branchengenaue Erfassung Ihres Unternehmens. Sie hilft bei der Abgrenzung zu verwandten Bereichen wie Lederherstellung (15.1) oder Textilverarbeitung.

Wann diese Klassifikation anzuwenden ist

Nutzen Sie diese Gruppe, wenn Ihr Betrieb Schuhe produziert oder Schuhteile herstellt. Sie ist relevant für Steuerberater, Statistiker und Unternehmer bei der korrekten Klassifizierung ihres Wirtschaftszweigs.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 15.2?

Der WZ-Code 15.2 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Schuhen' innerhalb der WZ 2025.