WZ-Gruppe 15.2 – Herstellung von Schuhen
Definition und Einordnung im WZ 2025 Die Gruppe 15.2 "Herstellung von Schuhen" gehört zum Abschnitt C "VERARBEITENDES GEWERBE" der offiziellen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2025.
Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 15.20.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 15.2
Definition und Einordnung im WZ 2025
Die Gruppe 15.2 "Herstellung von Schuhen" gehört zum Abschnitt C "VERARBEITENDES GEWERBE" der offiziellen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2025. Sie ist direkt der Abteilung 15 "Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen" untergeordnet.
Typische Tätigkeiten und Unterbereiche
Diese Gruppe umfasst die Fertigung von Schuhen aus verschiedenen Materialien sowie die Produktion von Schuhbestandteilen wie Sohlen, Absätzen oder Oberteilen. Typisch ist die Herstellung für Alltags-, Sport- oder Spezialschuhe.
Praktische Relevanz der Klassifikation
Die korrekte Zuordnung zu Gruppe 15.2 ist essentiell für Gewerbeanmeldungen, statistische Meldungen und die branchengenaue Erfassung Ihres Unternehmens. Sie hilft bei der Abgrenzung zu verwandten Bereichen wie Lederherstellung (15.1) oder Textilverarbeitung.
Wann diese Klassifikation anzuwenden ist
Nutzen Sie diese Gruppe, wenn Ihr Betrieb Schuhe produziert oder Schuhteile herstellt. Sie ist relevant für Steuerberater, Statistiker und Unternehmer bei der korrekten Klassifizierung ihres Wirtschaftszweigs.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 15.2?
Der WZ-Code 15.2 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Schuhen' innerhalb der WZ 2025.