C Produktion
Klasse

WZ-Klasse 15.20 – Herstellung von Schuhen

Der WZ-Code 15.20.0 klassifiziert Betriebe, die gewerblich Schuhe herstellen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 15.20.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 0
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 15.20

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Schuhen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 15 - Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen
Gruppe 15.2 - Herstellung von Schuhen
Klasse 15.20 - Herstellung von Schuhen
Integrierte Unterklasse 15.20.0
NACE Rev. 2.1 15.20
WZ 2008 Entsprechung 15.20.0, 16.29.0, 22.19.0, 22.29.0
Kundensystematik 150

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 15.20.0?

Der WZ-Code 15.20.0 klassifiziert Betriebe, die gewerblich Schuhe herstellen. Das umfasst die Fertigung aller Schuharten aus Leder, Textil, Gummi oder Kunststoff. Entscheidend ist der aktive Herstellungsprozess, nicht der Verkauf. Reparaturen, Handel oder die reine Lederproduktion fallen unter andere Codes. Bei der Gewerbeanmeldung muss die Tätigkeit präzise beschrieben werden, um Fehler und spätere Nachfragen zu vermeiden. Was der WZ-Code 15.20.0 tatsächlich umfasst

Die Klassifikation erfasst Unternehmen, die Schuhe in eigener Fertigung produzieren. Der Prozess beginnt mit der Materialauswahl und endet mit dem fertigen Schuh.

Typische einbezogene Tätigkeiten sind:

  • Zuschneiden von Obermaterial, Futter, Sohlen und Absätzen
  • Formen, Nähen, Kleben oder Vulkanisieren der Teile
  • Anbringen von Verschlüssen, Schnürsenkeln oder Verzierungen

Endfertigung wie Polieren, Imprägnieren oder Qualitätskontrolle

Materialien spielen keine Rolle: Leder, Textilgewebe, Gummi, Kunststoffe oder Kombinationen sind gleichermaßen erfasst.

Häufige Fehler und Abgrenzungen

Die größte Fehlerquelle liegt in der Vermischung von Herstellung mit Handwerk oder Handel. Diese Tätigkeiten gehören nicht zu 15.20.0:

  • Reparatur und Zurichtung von Schuhen (WZ 95.29)
  • Herstellung von Schuhspannern oder -pflegemitteln (WZ 16.29, 20.41)
  • Produktion von textilem Schuhwerk wie Filzpatschen (WZ 14.19)
  • Groß- oder Einzelhandel mit Schuhen (WZ 46.42, 47.72)

Herstellung von Leder (WZ 15.11) oder Lederwaren wie Taschen (WZ 15.12)

Ein Betrieb, der Maßschuhe anfertigt, fällt unter 15.20.0. Derselbe Betrieb, wenn er nur Reparaturen durchführt, benötigt 95.29. Bei gemischter Tätigkeit sind oft mehrere Codes nötig.

Praktische Anwendung bei der Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Schuhherstellungsbetriebs müssen Sie den Code korrekt angeben. Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit konkret: "Herstellung von Maßschuhen aus Leder" oder "Fertigung von Sportschuhen". Vermeiden Sie unpräzise Begriffe wie "Schuhmacherei", die Reparatur implizieren.

Die Anmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt. Viele Städte bieten Online-Portale an. Halten Sie Ihre voraussichtliche Tätigkeit bereit. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie das Amt vorab – falsche Codes verursachen später Änderungsmeldungen.

Vergleich mit ähnlichen WZ-Codes

  • WZ-Code
  • Tätigkeit
  • Abgrenzung zu 15.20.0
  • 15.20.0
  • Herstellung von Schuhen
  • Eigene Produktion von Schuhen aller Art
  • 95.29
  • Reparatur von Schuhen
  • Keine Herstellung, nur Reparatur und Änderung
  • 14.19
  • Textiles Schuhwerk
  • Textilienherstellung, keine klassische Schuhproduktion
  • 15.12
  • Lederwaren
  • Produktion von Taschen, Gürteln, nicht Schuhen
  • Checkliste für die richtige Zuordnung
  • Beantworten Sie diese Fragen, um den passenden Code zu finden:
  • Stelle ich Schuhe neu her oder repariere/ändere ich nur? (Herstellung = 15.20.0, Reparatur = 95.29)
  • Verwende ich textile Materialien als Hauptbestandteil? (Textil = prüfen 14.19, Leder/Kunststoff = 15.20.0)
  • Verkaufe ich nur Schuhe, ohne sie zu produzieren? (Handel = 46.42 oder 47.72)

Stelle ich neben Schuhen auch Leder oder Lederwaren her? (ggf. zusätzlich 15.11 oder 15.12)

Im Zweifel wenden Sie sich an das Statistische Bundesamt oder Ihr Gewerbeamt. Falsche Codes können statistische Erhebungen verfälschen und bei Förderanträgen Probleme verursachen.

Fragen und Antworten

Welche Schuharten fallen unter den WZ-Code 15.20.0?

Der Code umfasst die Herstellung aller Schuharten, unabhängig vom Material. Dazu zählen Straßen- und Sportschuhe, Sandalen, Hausschuhe, Stiefel, Arbeitsschuhe und orthopädische Schuhe. Entscheidend ist der Herstellungsprozess, nicht das Ausgangsmaterial.

Was ist vom WZ-Code 15.20.0 ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind die Zurichtung und Reparatur von Schuhen (WZ 95.29), die Herstellung von Schuhspannern (WZ 16.29) und textiles Schuhwerk (WZ 14.19). Auch die reine Lederherstellung (WZ 15.11) oder der Handel mit Schuhen gehören nicht hierher.

Kann ich mit diesem Code auch Schuhreparaturen anbieten?

Nein. Reparatur und Zurichtung von Schuhen sind explizit ausgeschlossen und werden unter WZ 95.29 (Reparatur von Schuhen und Lederwaren) klassifiziert. Ein Betrieb, der sowohl herstellt als auch repariert, benötigt oft beide Codes.

Wo finde ich den offiziellen Code und melde mein Gewerbe an?

Den verbindlichen Code finden Sie im Klassifikationsserver des Statistischen Bundesamtes. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Gemeinde oder Stadt, oft online über deren Dienstleistungsportal.

Häufig gestellte Fragen

Welche Schuharten fallen unter den WZ-Code 15.20.0?

Der Code umfasst die Herstellung aller Schuharten, unabhängig vom Material. Dazu zählen Straßen- und Sportschuhe, Sandalen, Hausschuhe, Stiefel, Arbeitsschuhe und orthopädische Schuhe. Entscheidend ist der Herstellungsprozess, nicht das Ausgangsmaterial.

Was ist vom WZ-Code 15.20.0 ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind die Zurichtung und Reparatur von Schuhen (WZ 95.29), die Herstellung von Schuhspannern (WZ 16.29) und textiles Schuhwerk (WZ 14.19). Auch die reine Lederherstellung (WZ 15.11) oder der Handel mit Schuhen gehören nicht hierher.

Kann ich mit diesem Code auch Schuhreparaturen anbieten?

Nein. Reparatur und Zurichtung von Schuhen sind explizit ausgeschlossen und werden unter WZ 95.29 (Reparatur von Schuhen und Lederwaren) klassifiziert. Ein Betrieb, der sowohl herstellt als auch repariert, benötigt oft beide Codes.

Wo finde ich den offiziellen Code und melde mein Gewerbe an?

Den verbindlichen Code finden Sie im Klassifikationsserver des Statistischen Bundesamtes. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Gemeinde oder Stadt, oft online über deren Dienstleistungsportal.

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