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Gruppe

WZ-Gruppe 15.1 – Gerben, Färben, Zurichten von Leder und Fellen; Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirren

Klassifikation der Lederverarbeitung Die WZ 2025 Gruppe 15.1 klassifiziert Betriebe, die Leder und Felle gerben, färben und zurichten sowie Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirre herstellen.

Ebene Gruppe
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Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 15.1

Vollständige Bezeichnung Gerben, Färben, Zurichten von Leder und Fellen; Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirren
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 15 - Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen
Gruppe 15.1 - Gerben, Färben, Zurichten von Leder und Fellen; Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirren
Kundensystematik 150
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 15.1

Klassifikation der Lederverarbeitung

Die WZ 2025 Gruppe 15.1 klassifiziert Betriebe, die Leder und Felle gerben, färben und zurichten sowie Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirre herstellen. Diese Zuordnung ist verbindlich für Gewerbeanmeldung, Statistik und Branchenauskunft in Deutschland. Typische Unterbereiche umfassen die Lederherstellung und die Lederwarenproduktion.

Praktische Relevanz

Diese Klassifikation hilft bei der korrekten Einordnung Ihres Betriebs für Behörden, Versicherungen und Marktanalysen. Sie ist insbesondere bei Neugründungen oder Branchenwechsel relevant.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 15.1?

Der WZ-Code 15.1 beschreibt die Tätigkeit 'Gerben, Färben, Zurichten von Leder und Fellen; Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirren' innerhalb der WZ 2025.