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Klasse

WZ-Klasse 15.12 – Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirren aus Stoffen aller Art

Der WZ-Code 15.12.0 erfasst Betriebe, die Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirre aus Leder, Kunstleder, Textilien oder anderen Stoffen herstellen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 15.12.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
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Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 15.12

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirren aus Stoffen aller Art
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 15 - Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen
Gruppe 15.1 - Gerben, Färben, Zurichten von Leder und Fellen; Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirren
Klasse 15.12 - Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirren aus Stoffen aller Art
Integrierte Unterklasse 15.12.0
NACE Rev. 2.1 15.12
WZ 2008 Entsprechung 15.12.0
Kundensystematik 150

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 15.12.0?

Der WZ-Code 15.12.0 erfasst Betriebe, die Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirre aus Leder, Kunstleder, Textilien oder anderen Stoffen herstellen. Die Zuordnung ist nicht immer trivial, denn sie hängt vom verwendeten Material und der Art der Fertigung ab. Wer hier falsch einordnet, riskiert Fehler in der Gewerbeanmeldung oder Statistik. Was genau umfasst der WZ-Code 15.12.0?

Die Klassifikation bezieht sich auf die handwerkliche oder industrielle Fertigung von Gegenständen aus weichen Materialien. Im Einzelnen gehören dazu:

  • Reisegepäck aller Art, zum Beispiel Koffer, Reisetaschen, Rucksäcke für den Transport
  • Handtaschen, Geldbörsen, Clutches und andere Aufbewahrungsbehälter für den persönlichen Gebrauch
  • Sattlerwaren wie Satteltaschen, Pferdegeschirre, aber auch Polsterarbeiten

Geschirre für Tiere, etwa Hunde- oder Pferdegeschirre aus Leder oder Textilien

Entscheidend ist, dass die Herstellung im Vordergrund steht. Der reine Handel mit diesen Waren fällt nicht unter diesen Code. Welche Materialien sind zugelassen?

Der Code schließt ausdrücklich Stoffe aller Art ein. Das bedeutet:

  • Natürliche Materialien wie Leder, Textilgewebe oder Filz
  • Kunststoffe, insbesondere Kunstleder und Kunststofffolien
  • Verbundmaterialien, die in der Taschen- und Gepäckherstellung üblich sind

Andere weiche Werkstoffe, die sich zur Verarbeitung in diesem Kontext eignen

Die Verarbeitung von Hartmaterialien wie purem Kunststoff ohne textile Eigenschaften oder Metall fällt meist in andere Kategorien.

Häufige Fehler bei der Zuordnung

Viele Unternehmen ordnen sich falsch ein, weil sie die Details der Klassifikation nicht kennen.

Verwechslung mit reinem Textilhandel

Wenn Sie nur vorgefertigte Taschen oder Gepäckstücke verkaufen, ohne sie selbst herzustellen oder maßgeblich zu verändern, ist dieser Code nicht der richtige. Sie fallen dann unter den Groß- oder Einzelhandel.

Überschneidung mit der Bekleidungsherstellung

Die Herstellung von textilen Accessoires wie Gürteln oder Mützen kann Grenzfälle bilden. Gürtel aus Leder gehören oft hierher, während textile Kopfbedeckungen typischerweise unter Bekleidung fallen.

Irrtum bei Sattlerwaren

Nicht alles, was ein Sattler anfasst, wird unter 15.12.0 klassifiziert. Die Reparatur von Sattlerwaren oder das Anfertigen von Spezialteilen für Fahrzeuge kann andere Codes erfordern.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die Klassifikation lebt von der Abgrenzung. Hier die wichtigsten Nachbarcodes:

  • 15.11.0: Herstellung von Lederwaren, die nicht anderweitig genannt sind – hier geht es oft um Gürtel oder kleine Lederartikel
  • 15.20.0: Herstellung von Schuhen – wenn Sie also Schuhwerk produzieren, ist das ein eigener Bereich
  • 17.2: Herstellung von Papierwaren und Kartons – Papier- oder Pappkoffer fallen eher hierunter

32.99.5: Herstellung von Schmuck und ähnlichen Waren – wenn Accessoires überwiegend metallisch sind

Bei Mischformen entscheidet der Schwerpunkt der Tätigkeit.

Praktische Tipps für die richtige Einordnung

So vermeiden Sie Fehler bei der Anmeldung oder Statistik:

  • Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so genau wie möglich, nicht nur mit Stichworten

Bei der Herstellung von Mischprodukten orientieren Sie sich am Hauptmaterial und Hauptverwendungszweck

Im Zweifel lieber den Obercode 15.12 wählen, der die gesamte Gruppe umfasst, falls Ihre Tätigkeit nicht klar nur einer Untergruppe zuzuordnen ist

Nutzen Sie die offiziellen Beschreibungen des Statistischen Bundesamtes als Referenz

Was dieser Code nicht bedeutet

Ein häufiges Missverständnis ist, dass mit der Klassifikation automatisch bestimmte handwerkliche Qualifikationen oder Zulassungen verbunden sind. Das ist nicht der Fall. Der WZ-Code dient primär der statistischen Erfassung und der amtlichen Klassifikation Ihres Gewerbes. Ob Sie für die Ausübung Ihres Handwerks einen Meisterbrief benötigen oder besondere Materialvorschriften beachten müssen, regeln andere Gesetze.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Der Code 15.12.0 ist dann richtig, wenn Sie selbst produzieren und weiche Materialien wie Leder, Textilien oder Kunstleder verarbeiten. Handel, Reparatur oder die Herstellung von Hartmaterialartikeln fallen woanders hin. Achten Sie auf die genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeit und ziehen Sie im Zweifel die amtlichen Listen zurate.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 15.12.0?

Der WZ-Code 15.12.0 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirren aus Stoffen aller Art' innerhalb der WZ 2025.

Kontakt

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