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WZ-Code 90.31.2 – Varietés und Kleinkunstbühnen

Der WZ-Code 90.31.2 bezeichnet den Betrieb von Varietés und Kleinkunstbühnen.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 90.31.2

Vollständige Bezeichnung Varietés und Kleinkunstbühnen
Abschnitt S - Kunst, Sport und Erholung
Abteilung 90 - Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst
Gruppe 90.3 - Erbringung von Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste
Klasse 90.31 - Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste
NACE Rev. 2.1 90.31.2
WZ 2008 Entsprechung 90.04.3
Kundensystematik 900

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 90.31.2?

Der WZ-Code 90.31.2 bezeichnet den Betrieb von Varietés und Kleinkunstbühnen. Diese Einrichtungen sind lebendige Orte für Kabarett, Comedy, Zauberei, Artistik oder Musik jenseits des Mainstreams. Für Betreiber bedeutet der Code klare wirtschaftliche Zuordnung, aber auch Verpflichtungen in Sachen Gewerberecht, Sicherheit und eventuell Kulturförderung. Wir ordnen ein, was der Code umfasst, welche Fallstricke lauern und wie man sie umgeht. Was Code 90.31.2 genau umfasst

Der Code klassifiziert den Betrieb von Spielstätten, die regelmäßig Kleinkunstprogramme aufführen. Dazu zählen Varietétheater mit festem Ensemble, Kleinkunstbühnen mit wechselnden Künstlern oder auch Kulturclubs mit regelmäßigem Bühnenbetrieb. Entscheidend ist der regelmäßige Spielbetrieb mit live dargebotener Kleinkunst. Der Fokus liegt auf der Organisation und Bereitstellung der Räumlichkeit, nicht auf der künstlerischen Produktion selbst – diese fällt unter andere Codes.

Rechtliche und behördliche Anforderungen

Jeder Betrieb muss beim Gewerbeamt angemeldet sein. Über die reine Gewerbeanmeldung hinaus können je nach Kommune weitere Vorschriften greifen. Bauordnungsrechtliche Genehmigungen für den Umbau von Räumen, brandschutzrechtliche Auflagen für Publikumsverkehr oder lärmschutzrechtliche Beschränkungen sind typisch. Manche Gemeinden verlangen zusätzliche Nutzungsgenehmigungen für Kulturveranstaltungen. Unbedingt frühzeitig mit dem örtlichen Ordnungsamt und der Bauaufsicht sprechen.

Kosten und betriebswirtschaftliche Aspekte

Die Betriebskosten setzen sich aus Miete, Personal, Künstlergagen, Technik, Marketing und Versicherungen zusammen. Versicherungen wie Haftpflicht und Veranstaltungsausfall sind essenziell. Die Einnahmeseite ist oft volatil; viele Häuser sind auf Mischfinanzierung durch Ticketverkäufe, Gastronomie und Fördergelder angewiesen. Ohne klares künstlerisches Profil und wirtschaftliches Polster wird es schwierig. Typische monatliche Fixkosten einer Kleinkunstbühne (Beispiel)

KostenpunktUngefährer Bereich

  • Miete/Nebenkosten1.500–4.000 €
  • Personal (Minijobs/Feste)1.000–3.000 €
  • Technik/Energie500–1.500 €
  • Versicherungen150–400 €
  • Marketing300–800 €

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Der häufigste Fehler ist die Unterschätzung der behördlichen Hürden. Späte Anträge verzögern die Eröffnung. Ebenso kritisch: unklare Programmierung ohne Zielgruppe. Wer alles anbietet, findet oft niemanden. Finanzielle Engpässe durch unzureichende Kalkulation sind ebenfalls typisch. Immer Puffer für geringere Auslastung und unvorhergesehene Reparaturen einplanen. Netzwerken mit anderen Kulturveranstaltern hilft, Fehler zu umgehen.

Förderungen und Unterstützungsmöglichkeiten

Fördermittel gibt es oft auf kommunaler Ebene, etwa durch Kulturreferate, oder von Landesstiftungen für Soziokultur. Anträge müssen meist detaillierte künstlerische Konzepte, Finanzpläne und Wirkungsnachweise enthalten. Auch bundesweite Programme wie „Neustart Kultur“ bieten zeitweise Unterstützung. Förderung ist selten dauerhaft, also nicht als alleinige Einnahmequelle kalkulieren. Steuerliche Vergünstigungen für Kulturbetriebe können ebenfalls helfen.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Code 90.31.2 grenzt sich klar ab: Theater und Opern (90.01), Veranstaltungsorganisation ohne eigenes Haus (90.02), Diskotheken und Nachtclubs (93.29) oder rein gastronomische Betriebe (56) fallen nicht darunter. Auch reine Probenstudios (90.02) oder die künstlerische Creatio (90.03) sind separat klassifiziert. Bei gemischtem Betrieb, etwa großer Gastronomie mit kleiner Bühne, entscheidet der Schwerpunkt.

Praktische Checkliste für Neugründer

Wer starten will, sollte diese Schritte abhaken: Geschäftsidee und Programmkonzept schärfen, Finanzplan mit Puffer erstellen, Gespräche mit Gewerbeamt und Vermieter führen, Förderanträge prüfen, Versicherungen abschließen, Technik und Personal planen. Ohne klares Konzept und behördliche Klarheit better nicht investieren. FAQ: Häufige Fragen zu Code 90.31.2

Was fällt nicht unter den Code 90.31.2?

Nicht dazu gehören klassische Theater, Opernhäuser, Diskotheken oder reine Gastronomiebetriebe ohne festes Kleinkunstprogramm. Auch reine Proberäume oder Künstleragenturen sind ausgeschlossen.

Braucht man eine spezielle Lizenz für eine Kleinkunstbühne?

Eine spezielle Lizenz ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, aber eine Gewerbeanmeldung ist Pflicht. Lokale Auflagen der Gemeinde bezüglich Bauordnungsrecht, Brandschutz oder Lärmschutz können jedoch zusätzliche Genehmigungen erfordern.

Kann man Fördergelder für Varietés beantragen?

Ja, häufig über kommunale Kulturförderprogramme, Landesstiftungen oder bundesweite Fördertöpfe für soziokulturelle Projekte. Die Antragstellung ist oft projektbezogen und erfordert ein künstlerisches Konzept.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt nicht unter den Code 90.31.2?

Nicht dazu gehören klassische Theater, Opernhäuser, Diskotheken oder reine Gastronomiebetriebe ohne festes Kleinkunstprogramm. Auch reine Proberäume oder Künstleragenturen sind ausgeschlossen.

Braucht man eine spezielle Lizenz für eine Kleinkunstbühne?

Eine spezielle Lizenz ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, aber eine Gewerbeanmeldung ist Pflicht. Lokale Auflagen der Gemeinde bezüglich Bauordnungsrecht, Brandschutz oder Lärmschutz können jedoch zusätzliche Genehmigungen erfordern.

Kann man Fördergelder für Varietés beantragen?

Ja, häufig über kommunale Kulturförderprogramme, Landesstiftungen oder bundesweite Fördertöpfe für soziokulturelle Projekte. Die Antragstellung ist oft projektbezogen und erfordert ein künstlerisches Konzept.