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WZ-Code 90.31.9 – Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.

Der WZ-Code 90.31.9 klassifiziert den Betrieb von Einrichtungen, die primär Räumlichkeiten und Infrastruktur für kunstschaffende und darstellende Tätigkeiten bereitstellen.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 90.31.9

Vollständige Bezeichnung Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Abschnitt S - Kunst, Sport und Erholung
Abteilung 90 - Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst
Gruppe 90.3 - Erbringung von Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste
Klasse 90.31 - Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste
NACE Rev. 2.1 90.31.9
WZ 2008 Entsprechung 90.04.2
Kundensystematik 900

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 90.31.9?

Der WZ-Code 90.31.9 klassifiziert den Betrieb von Einrichtungen, die primär Räumlichkeiten und Infrastruktur für kunstschaffende und darstellende Tätigkeiten bereitstellen. Dazu zählen Ateliers, Proberäume, Werkstätten oder Bühnen, die an Künstler:innen, Ensembles oder Kulturprojekte vermietet oder verpachtet werden. Der Code erfasst nicht die künstlerische Tätigkeit selbst oder den Betrieb von Theatern und Konzerthäusern mit eigenem Spielbetrieb. Die korrekte Zuordnung ist für Statistik, Förderanträge und steuerliche Zwecke relevant. Was bedeutet Code 90.31.9 genau?

Die Klassifikation "Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste" umfasst Unternehmen und Organisationen, die Infrastruktur für künstlerische Produktion und Praxis bereitstellen, ohne selbst die Hauptakteure der künstlerischen Arbeit zu sein. Der Fokus liegt auf der Bereitstellung von Raum und technischer Ausstattung.

Typische Einrichtungen unter diesem Code

Atelierhäuser und Künstlerwerkstätten mit Mietmodell

Proberäume für Musiker:innen, Theatergruppen oder Tänzer:innen

Gemeinschaftswerkstätten (z.B. für Bildhauerei, Druckgrafik)

Tonstudios, die ausschließlich vermietet werden (ohne eigene Produktion)

Ausstellungsflächen, die an Künstler:innen vermietet werden

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die Zuordnung zu 90.31.9 setzt voraus, dass kein eigener künstlerischer oder kuratorischer Betrieb im Vordergrund steht. Das ist der entscheidende Unterschied. Unterschied zu 90.01 (Darstellende Künste)

Code 90.01 erfasst den Betrieb von Theatern, Orchestern oder Tanzcompagnien mit eigenem künstlerischem Programm. Wenn Sie also selbst Aufführungen produzieren oder veranstalten, ist 90.01 zutreffend. Vermieten Sie nur den Raum, gilt 90.31.9. Unterschied zu 90.02 (Unterstützende Aktivitäten)

Code 90.02 beinhaltet Dienstleistungen wie Künstleragenturen, Veranstaltungstechnik oder Tourneemanagement. Die reine Raumbereitstellung fällt hingegen unter 90.31.9. Unterschied zu 71.11 (Architektur- und Ingenieurbüros)

Planungsleistungen für Kulturgebäude gehören nicht hierher, sondern in den Bereich Architektur.

Praktische Anwendung und Zuordnung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes oder für statistische Meldungen müssen Sie den passenden WZ-Code angeben. Für den Betrieb einer Mietwerkstatt oder eines Proberaumhauses ist 90.31.9 in der Regel korrekt. Wann Sie 90.31.9 nicht verwenden sollten

Wenn Sie selbst Kunst unter eigenem Namen produzieren und verkaufen (dann z.B. 90.01 oder 90.02)

Wenn Sie Bildungsangebote wie Kunstkurse anbieten (dann 85.52)

Wenn Sie eine Galerie mit eigenem Kuratierungsbetrieb führen (dann 47.78 oder 90.03)

Häufige Fehler bei der Code-Zuordnung

Viele Betreiber:innen kultureller Einrichtungen wählen intuitiv Codes aus dem Bereich 90.01, obwohl sie eigentlich Infrastruktur bereitstellen. Das kann zu fehlerhaften Statistiken und Problemen bei Förderanträgen führen. Prüfen Sie immer, ob der Kern Ihres Geschäfts im Vermieten oder im eigenen künstlerischen Handeln liegt.

Relevanz für Förderung und Statistik

Öffentliche Kulturförderung und statistische Erhebungen nutzen die WZ-Codes zur Einordnung. Eine falsche Zuordnung kann dazu führen, dass Ihr Vorhaben in der falschen Kategorie landet und Fördermittel nicht bewilligt werden. Für genaue Auskünfte kontaktieren Sie Ihre IHK oder ein statistisches Landesamt.

Beispielhafte Fallkonstellationen

Richtig zugeordnet: Ein Unternehmen vermietet zehn Ateliers an bildende Künstler:innen ohne inhaltliche Vorgaben → 90.31.9.

Falsch zugeordnet: Ein Theaterensemble produziert Stücke und nutzt dabei einen eigenen Proberaum → 90.01, nicht 90.31.9.

Rechtliche und steuerliche Hinweise

Der WZ-Code hat keine unmittelbare steuerliche Auswirkung, da er primär für die Statistik verwendet wird. Allerdings kann die Zuordnung indirekt eine Rolle spielen, wenn für bestimmte Kultursparten spezifische Steuerregelungen oder Förderrichtlinien gelten. Im Zweifel konsultieren Sie einen Steuerberater mit Erfahrung im Kulturbereich. Die Klassifikation wird vom Statistischen Bundesamt verwaltet und regelmäßig aktualisiert. Achten Sie auf die jeweils gültige Fassung.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 90.31.9?

Der WZ-Code 90.31.9 beschreibt die Tätigkeit 'Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.' innerhalb der WZ 2025.