WZ-Code 68.31.1 – Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Der WZ-Code 68.31.1 klassifiziert die gewerbliche Vermittlung von Wohnimmobilien für Dritte.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 68.31.1?
Der WZ-Code 68.31.1 klassifiziert die gewerbliche Vermittlung von Wohnimmobilien für Dritte. Er ist Teil der statistischen Wirtschaftszweigklassifikation und dient dazu, Tätigkeiten wie die Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen durch Makler oder andere Vermittler einzuordnen. Wer diese Dienstleistung gewerbsmäßig anbieten möchte, muss sich korrekt klassifizieren lassen und bestimmte rechtliche Anforderungen beachten. Was bedeutet WZ-Code 68.31.1 genau?
Der Code 68.31.1 ist eine Unterkategorie der Gruppe 68.31 (Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte) und spezialisiert sich ausschließlich auf den Wohnimmobilienbereich. Die Klassifikation hilft Statistikantern, Ämtern und Unternehmen, wirtschaftliche Tätigkeiten vergleichbar zu machen.
Im Kern geht es um die vermittelnde Tätigkeit. Sie bringen als Dienstleister einen potenziellen Käufer oder Mieter mit dem Eigentümer einer Wohnimmobilie zusammen und werden für diese Vermittlung entlohnt, meist durch eine Provision. Die Vermittlung kann sowohl für den Kauf als auch für die Miete von Wohnimmobilien erfolgen. Welche Tätigkeiten umfasst Code 68.31.1?
Der Code erfasst alle gewerblichen Vermittlungsaktivitäten, die sich auf Wohnimmobilien beziehen. Dazu zählt die Vermittlung von:
- Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern
- Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
- Eigentumswohnungen
- Baugrundstücken, die für den Wohnungsbau vorgesehen sind
• Wohngebäuden als Ganzes
Die Vermittlung erfolgt typischerweise im Auftrag eines Eigentümers oder Verkäufers. Sie als Makler handeln also für einen Dritten. Was fällt nicht unter diesen Code?
Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten. Nicht unter 68.31.1 fallen:
- Die Vermittlung von gewerblich genutzten Immobilien (dafür gibt es eigene Codes, z.B. 68.31.2)
- Die Vermittlung von unbebauten Grundstücken ohne Wohnzweck
- Eigene Vermietung oder Verpachtung von Immobilien (dafür ist Gruppe 68.2 zuständig)
- Bauträgertätigkeit oder Projektentwicklung
• Verwaltung von Immobilien im Auftrag Dritter
Wenn Sie also sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien vermitteln, benötigen Sie möglicherweise beide Codes für eine vollständige Klassifizierung.
Rechtliche Anforderungen und Gewerberecht
Die Ausübung der Tätigkeit unter Code 68.31.1 ist in Deutschland grundsätzlich erlaubnispflichtig. Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO).
Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnis sind:
- Nachweis der Zuverlässigkeit (in der Regel durch ein polizeiliches Führungszeugnis)
- Nachweis der fachlichen Qualifikation, often durch eine Sachkundeprüfung vor der IHK
• Keine Ausschlussgründe wie Insolvenz oder relevante Vorstrafen
Ohne diese Erlaubnis dürfen Sie gewerbsmäßig keine Immobilien vermitteln. Die Anmeldung des Gewerbes und die Beantragung der Erlaubnis erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt.
Typische Probleme und praktische Tipps
Viele Neueinsteiger unterschätzen die Hürden. Häufige Probleme sind:
Die Sachkundeprüfung ist anspruchsvoll und erfordert intensive Vorbereitung. Planen Sie ausreichend Zeit ein. Die Gewerbeanmeldung und Erlaubnisbeantragung kann je nach Kommune unterschiedlich lange dauern. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrem Amt.
Achten Sie auf korrekte Vertragsgestaltung. Ein Maklervertrag muss bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, um wirksam zu sein. Klären Sie die Provision eindeutig und schriftlich. Streitigkeiten entstehen oft durch unklare Vereinbarungen darüber, wann die Provision fällig ist. Übersicht: Abgrenzung ähnlicher WZ-Codes
WZ-Code BezeichnungAbgrenzung zu 68.31.1
Die Wahl des richtigen Codes ist nicht nur Formsache. Sie kann Auswirkungen auf Ihre Statistik, aber auch auf Anfragen von Behörden oder Geschäftspartnern haben. Im Zweifel hilft Ihr zuständiges Statistisches Landesamt oder die IHK bei der Einordnung. Denken Sie auch an Ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz. Als Immobilienmakler sind Sie verpflichtet, Ihre Kunden zu identifizieren und Transaktionen zu überwachen, wenn bestimmte Schwellenwerte erreicht werden. Für die tägliche Arbeit bedeutet das: Dokumentation ist alles. Halten Sie Verträge, Provisionsvereinbarungen und Kundendaten ordentlich fest. So schützen Sie sich selbst und handeln rechtssicher.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 68.31.1?
Der WZ-Code 68.31.1 beschreibt die Tätigkeit 'Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte' innerhalb der WZ 2025.