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WZ-Abschnitt M – Grundstücks- und Wohnungswesen

Was umfasst Abschnitt M? Abschnitt M des WZ 2025 klassifiziert Unternehmen, die mit Grundstücken und Wohnimmobilien handeln oder diese verwalten. Dazu zählen insbesondere die Vermietung und Verwaltung von eigenen oder...

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Übersicht

Abteilungen im Abschnitt M

Vollständige Bezeichnung Grundstücks- und Wohnungswesen
Abschnitt M - Grundstücks- und Wohnungswesen
Einordnung

Erläuterungen zu Abschnitt M

Was umfasst Abschnitt M?

Abschnitt M des WZ 2025 klassifiziert Unternehmen, die mit Grundstücken und Wohnimmobilien handeln oder diese verwalten. Dazu zählen insbesondere die Vermietung und Verwaltung von eigenen oder fremden Immobilien. Die Systematik hilft bei der exakten Zuordnung für Gewerbeanmeldung, Statistik und Branchenanalyse.

Wann ist diese Kategorie relevant?

Abschnitt M ist für Immobilienverwalter, Vermietungsunternehmen und Makler relevant, die ihre Tätigkeit offiziell einordnen müssen. Auch bei der Suche nach Branchendaten oder Wettbewerbsanalysen liefert diese Klassifikation klare Abgrenzungen.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code M?

Der WZ-Code M beschreibt die Tätigkeit 'GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN' innerhalb der WZ 2025.

Einordnung von Abschnitt M

Abschnitt M ordnet den Kauf, Verkauf, die Vermietung und die Verwaltung von eigenen oder fremden Immobilien ein. Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Wohnungsbaugesellschaften finden hier ihren Code. Die Vermittlung von Miet- und Kaufobjekten gehört ebenso dazu.