M Immobilien
Abteilung

WZ-Abteilung 68 – Grundstücks- und Wohnungswesen

Abteilung 68 im Überblick Die Abteilung 68 "Grundstücks- und Wohnungswesen" ist Teil der WZ 2025-Klassifikation des Statistischen Bundesamts und gehört zum Abschnitt M.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 3
Verwandt 0
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 68?

Vollständige Bezeichnung Grundstücks- und Wohnungswesen
Abschnitt M - Grundstücks- und Wohnungswesen
Abteilung 68 - Grundstücks- und Wohnungswesen
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 68

Abteilung 68 im Überblick

Die Abteilung 68 "Grundstücks- und Wohnungswesen" ist Teil der WZ 2025-Klassifikation des Statistischen Bundesamts und gehört zum Abschnitt M. Sie erfasst Unternehmen, die Grundstücke und Wohnimmobilien handeln, vermieten oder verwalten. Typische Tätigkeiten umfassen Vermietung, Verpachtung sowie Dienstleistungen im Immobiliensektor.

Wichtige Unterbereiche

Die Abteilung gliedert sich in drei Gruppen: Vermietung und Verpachtung von Wohnimmobilien, Handel mit Grundstücken sowie Immobiliendienstleistungen. Diese Unterteilung hilft bei präziser statistischer Erfassung und branchenspezifischer Analyse.

Praktische Anwendung

Für Gewerbetreibende ist die korrekte Zuordnung bei Anmeldung, Steuererklärung oder Branchenreports entscheidend. Immobilienmakler, Verwalter und Vermieter nutzen die Abteilung 68 zur eindeutigen Klassifikation ihrer Tätigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter die Abteilung 68 im WZ 2025?

Die Abteilung 68 umfasst Unternehmen, die mit Grundstücken und Wohnimmobilien handeln oder diese vermieten. Dazu gehören auch Dienstleistungen rund um Immobilien.

Wann ist die Zuordnung zur Abteilung 68 notwendig?

Die Zuordnung ist bei Gewerbeanmeldungen, statistischen Erhebungen und branchenspezifischen Analysen erforderlich, besonders für Makler, Verwalter und Vermieter.