I Gastgewerbe
Unterklasse

WZ-Code 55.30.1 – Camping- und Biwakplätze

Der Code 55.30.1 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet Camping- und Biwakplätze als offiziell erfasste Kategorie.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 55.30.1

Vollständige Bezeichnung Camping- und Biwakplätze
Abschnitt I - Gastgewerbe
Abteilung 55 - Beherbergung
Gruppe 55.3 - Campingplätze
Klasse 55.30 - Campingplätze
NACE Rev. 2.1 55.30.1
WZ 2008 Entsprechung 55.30.0
Kundensystematik 550

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 55.30.1?

Der Code 55.30.1 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet Camping- und Biwakplätze als offiziell erfasste Kategorie. Für Betreiber bedeutet das eine klare statistische Einordnung, für Nutzer hilft es bei der Suche nach legalen Übernachtungsmöglichkeiten in der Natur. Camping unter diesem Code umfasst feste Plätze mit Infrastruktur, Biwakplätze sind oft einfacher ausgestattet und dienen kurzem Aufenthalt. Rechtliche Vorgaben variieren je nach Bundesland. Was bedeutet Code 55.30.1 im Detail? Die Klassifikation 55.30.1 wird vom Statistischen Bundesamt geführt und dient zur Erfassung von Unternehmen und Einrichtungen. Sie umfasst:

  • Campingplätze mit Stellflächen für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile

Biwakplätze, oft ohne feste Infrastruktur

Zugehörige Serviceleistungen wie Sanitäranlagen, Müllentsorgung oder einfache Verpflegung Der Code hilft bei gewerblicher Registrierung und brancheninterner Statistik. Er definiert jedoch nicht die Qualität oder Ausstattung eines Platzes.

Rechtliche Grundlagen für Betreiber Wer einen Campingplatz gewerblich betreiben will, muss neben der Eintragung unter WZ 55.30.1 weitere Hürden beachten. Baugenehmigungen, Umweltauflagen und kommunale Vorschriften sind entscheidend. In einigen Regionen sind Biwakplätze nur mit Einschränkungen nutzbar, etwa ohne offenes Feuer oder mit begrenzter Aufenthaltsdauer. Für Nutzer: So erkennen Sie gute Plätze Ein Code allein sagt nichts über Erfahrungsqualität aus. Achten Sie auf:

  • Klare Ausweisung als genehmigter Platz

Vorhandensein notwendiger Infrastruktur

Bewertungen anderer Nutzer Wildcampen ist in Deutschland generell verboten, außer in ausdrücklich erlaubten Zonen.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet Viele unterschätzen die Komplexität der Genehmigungen. Ein Campingplatz ohne Baugenehmigung kann teure Folgen haben. Nutzer irren sich oft bei der Annahme, jedes Biwak sei erlaubt. Informieren Sie sich immer bei lokalen Behörden oder über offizielle Plattformen. Vergleich: Campingplatz vs. Biwakplatz MerkmaleCampingplatzBiwakplatz InfrastrukturUmfassend (Strom, Wasser, Sanitär)Minimal oder keine GenehmigungspflichtJa, gewerblichOft kommunal geregelt NutzungsdauerLängerfristigKurzfristig Checkliste für die Platzwahl Ist der Platz offiziell ausgewiesen? Gibt es Bewertungen oder Erfahrungsberichte? Entspricht die Ausstattung meinen Bedürfnissen? Habe ich die lokalen Regelungen geprüft?

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der Code 55.30.1 genau?

Der Code 55.30.1 klassifiziert Einrichtungen für Camping und Biwak, einschließlich Plätzen für Zelte, Wohnmobile und Wohnwagen. Dazu gehören auch sanitäre Anlagen und grundlegende Serviceleistungen.

Brauche ich eine Genehmigung für einen Campingplatz unter 55.30.1?

Ja, in Deutschland ist für gewerbliche Campingplätze eine Genehmigung nach Landesrecht erforderlich. Der Code dient der statistischen Erfassung, ersetzt aber nicht lokale Bau- und Nutzungsvorschriften.

Dürfen Biwakplätze wild eingerichtet werden?

Nein, wildes Biwakieren ist in Deutschland meist verboten. Biwakplätze unter 55.30.1 sind genehmigte Flächen, oft mit eingeschränkten Nutzungsbedingungen.