WZ-Code 55.30.1 – Camping- und Biwakplätze
Der Code 55.30.1 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet Camping- und Biwakplätze als offiziell erfasste Kategorie.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 55.30.1?
Der Code 55.30.1 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet Camping- und Biwakplätze als offiziell erfasste Kategorie. Für Betreiber bedeutet das eine klare statistische Einordnung, für Nutzer hilft es bei der Suche nach legalen Übernachtungsmöglichkeiten in der Natur. Camping unter diesem Code umfasst feste Plätze mit Infrastruktur, Biwakplätze sind oft einfacher ausgestattet und dienen kurzem Aufenthalt. Rechtliche Vorgaben variieren je nach Bundesland. Was bedeutet Code 55.30.1 im Detail? Die Klassifikation 55.30.1 wird vom Statistischen Bundesamt geführt und dient zur Erfassung von Unternehmen und Einrichtungen. Sie umfasst:
- Campingplätze mit Stellflächen für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile
Biwakplätze, oft ohne feste Infrastruktur
Zugehörige Serviceleistungen wie Sanitäranlagen, Müllentsorgung oder einfache Verpflegung Der Code hilft bei gewerblicher Registrierung und brancheninterner Statistik. Er definiert jedoch nicht die Qualität oder Ausstattung eines Platzes.
Rechtliche Grundlagen für Betreiber Wer einen Campingplatz gewerblich betreiben will, muss neben der Eintragung unter WZ 55.30.1 weitere Hürden beachten. Baugenehmigungen, Umweltauflagen und kommunale Vorschriften sind entscheidend. In einigen Regionen sind Biwakplätze nur mit Einschränkungen nutzbar, etwa ohne offenes Feuer oder mit begrenzter Aufenthaltsdauer. Für Nutzer: So erkennen Sie gute Plätze Ein Code allein sagt nichts über Erfahrungsqualität aus. Achten Sie auf:
- Klare Ausweisung als genehmigter Platz
Vorhandensein notwendiger Infrastruktur
Bewertungen anderer Nutzer Wildcampen ist in Deutschland generell verboten, außer in ausdrücklich erlaubten Zonen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet Viele unterschätzen die Komplexität der Genehmigungen. Ein Campingplatz ohne Baugenehmigung kann teure Folgen haben. Nutzer irren sich oft bei der Annahme, jedes Biwak sei erlaubt. Informieren Sie sich immer bei lokalen Behörden oder über offizielle Plattformen. Vergleich: Campingplatz vs. Biwakplatz MerkmaleCampingplatzBiwakplatz InfrastrukturUmfassend (Strom, Wasser, Sanitär)Minimal oder keine GenehmigungspflichtJa, gewerblichOft kommunal geregelt NutzungsdauerLängerfristigKurzfristig Checkliste für die Platzwahl Ist der Platz offiziell ausgewiesen? Gibt es Bewertungen oder Erfahrungsberichte? Entspricht die Ausstattung meinen Bedürfnissen? Habe ich die lokalen Regelungen geprüft?
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der Code 55.30.1 genau?
Der Code 55.30.1 klassifiziert Einrichtungen für Camping und Biwak, einschließlich Plätzen für Zelte, Wohnmobile und Wohnwagen. Dazu gehören auch sanitäre Anlagen und grundlegende Serviceleistungen.
Brauche ich eine Genehmigung für einen Campingplatz unter 55.30.1?
Ja, in Deutschland ist für gewerbliche Campingplätze eine Genehmigung nach Landesrecht erforderlich. Der Code dient der statistischen Erfassung, ersetzt aber nicht lokale Bau- und Nutzungsvorschriften.
Dürfen Biwakplätze wild eingerichtet werden?
Nein, wildes Biwakieren ist in Deutschland meist verboten. Biwakplätze unter 55.30.1 sind genehmigte Flächen, oft mit eingeschränkten Nutzungsbedingungen.