I Gastgewerbe
Klasse

WZ-Klasse 55.30 – Campingplätze

WZ 55.30: Definition und Einordnung Die Klassifikation 55.30 im Wirtschaftszweigverzeichnis (WZ 2025) erfasst gewerbliche Campingplätze und Zeltplätze in Deutschland.

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
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Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 55.30

Vollständige Bezeichnung Campingplätze
Abschnitt I - Gastgewerbe
Abteilung 55 - Beherbergung
Gruppe 55.3 - Campingplätze
Klasse 55.30 - Campingplätze
NACE Rev. 2.1 55.30
Kundensystematik 550
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 55.30

WZ 55.30: Definition und Einordnung

Die Klassifikation 55.30 im Wirtschaftszweigverzeichnis (WZ 2025) erfasst gewerbliche Campingplätze und Zeltplätze in Deutschland. Dieser Code gehört zur Abteilung 55 (Gastgewerbe) und gliedert sich in zwei spezifische Unterklassen. Typischerweise fallen darunter Angebote mit festen Sanitäranlagen, Stromversorgung und oft weiteren Serviceleistungen. Unterbereiche der Klasse 55.30

55.30.0: Dauerhaft betriebene Campingplätze mit umfassender Infrastruktur

55.30.1: Saisonale oder einfach ausgestattete Zeltplätze ohne durchgängigen Service

Wann ist diese Klassifikation relevant?

Die Seite hilft bei der korrekten Gewerbeanmeldung, statistischen Meldungen an Ämter und der Abgrenzung zu anderen Unterkunftsarten wie Jugendherbergen (55.20) oder Ferienwohnungen. Sie bietet Klarheit für Gründer, Steuerberater und Kommunalverwaltungen.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter die WZ-Klasse 55.30?

Zur Klasse 55.30 zählen Campingplätze, Zeltplätze und Wohnmobilstellplätze mit Serviceeinrichtungen wie Sanitärgebäuden, Stromanschlüssen oder Rezeption.

Welche Codes sind der Klasse 55.30 untergeordnet?

Der Klasse sind zwei Untercodes direkt zugeordnet: 55.30.0 für Campingplätze mit festen Einrichtungen und 55.30.1 für saisonale oder minimal ausgestattete Plätze.