I Gastgewerbe
Unterklasse

WZ-Code 55.20.2 – Ferienzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Feriendörfer

Der WZ-Code 55.20.2 ist die offizielle Klassifikation für gewerbliche Ferienunterkünfte in Deutschland.

Ebene Unterklasse
Tiefe 5/5
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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 55.20.2

Vollständige Bezeichnung Ferienzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Feriendörfer
Abschnitt I - Gastgewerbe
Abteilung 55 - Beherbergung
Gruppe 55.2 - Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten
Klasse 55.20 - Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten
NACE Rev. 2.1 55.20.2
WZ 2008 Entsprechung 55.20.2, 55.20.3, 55.90.1
Kundensystematik 550

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 55.20.2?

Der WZ-Code 55.20.2 ist die offizielle Klassifikation für gewerbliche Ferienunterkünfte in Deutschland. Er umfasst die Vermietung von Ferienzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Feriendörfern, wenn diese regelmäßig und entgeltlich an Gäste vergeben werden. Der Code gehört zur Abteilung „Beherbergung“ und ist Teil der Wirtschaftszweigklassifikation 2025 (WZ 2025) des Statistischen Bundesamts. Was der WZ-Code 55.20.2 umfasst

Konkret klassifiziert dieser Code Betriebe, die kurzzeitige Unterkünfte für Urlaubs- oder Freizeitzwecke anbieten. Dazu zählen:

  • Ferienzimmer in privat geführten Häusern oder Pensionen
  • Ferienwohnungen in Apartmenthäusern oder Resorts
  • Ferienhäuser, einzeln oder in Gruppen angeordnet

Feriendörfer mit mehreren Häusern und gemeinsamer Infrastruktur

Die Vermietung erfolgt in der Regel für Tage oder Wochen, nicht monats- oder jahresweise. Typischerweise sind keine Dienstleistungen wie Vollpension oder tägliche Reinigung inklusive – das unterscheidet sie von Hotels.

Typische Tätigkeiten und Services

Unternehmer in dieser Branche bieten oft:

  • Buchungsabwicklung über Websites oder Plattformen
  • Schlüsselübergabe und Check-in
  • Grundreinigung zwischen den Gästen
  • Bereitstellung von Küchenutensilien oder Bettwäsche

Kundenbetreuung vor Ort oder remote

Zusatzleistungen wie Frühstück, Fahrradverleih oder Tourenorganisation sind möglich, aber nicht zwingend. Entscheidend ist der Kernbetrieb: die gewerbliche Vermietung von Ferienimmobilien.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die Abgrenzung ist wichtig, da ähnliche Aktivitäten anderen Codes zugeordnet sind.

  • WZ-Code
  • Beschreibung
  • Unterschied zu 55.20.2
  • 55.10
  • Hotels und ähnliche Beherbergungsstätten
  • Umfasst Hotels mit Dienstleistungen wie Rezeption, täglicher Reinigung oder Verpflegung.
  • 55.20.3
  • Jugendherbergen und Bergunterkünfte
  • Bezieht sich auf gemeinnützige oder vereinsgeführte Herbergen, nicht auf gewerbliche Ferienhäuser.
  • 55.30
  • Campingplätze, Wohnmobilstellplätze
  • Klassifiziert Stellplätze für Zelte oder Wohnmobile, nicht feste Unterkünfte.
  • 68.20
  • Verwaltung von eigenen oder gepachteten Immobilien
  • Betrifft langfristige Mietverträge oder Immobilienverwaltung, keine Kurzzeitvermietung.

Falls Sie sowohl Ferienwohnungen als auch Hotelzimmer anbieten, kann eine Kombination mehrerer Codes nötig sein.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Für die Gewerbeanmeldung mit Code 55.20.2 beachten Sie:

  • Melden Sie das Gewerbe bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung an.

Führen Sie Buch über Einnahmen und Ausgaben für das Finanzamt.

Prüfen Sie lokale Vorschriften: Manche Kommunen benötigen eine Genehmigung für Ferienwohnungen.

Denken Sie an Versicherungen wie Haftpflicht oder Betriebsunterbrechung.

Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn Sie regelmäßig vermieten und Gewinn erzielen wollen. Gelegentliche private Vermietung ist nicht betroffen.

Häufige Fehler und Fallstricke

Vermeiden Sie diese Probleme:

  • Verwechseln Sie nicht private und gewerbliche Vermietung – bei Regelmäßigkeit wird es gewerblich.

Vergessen Sie nicht, Steuern auf die Einnahmen zu zahlen.

Übersehen Sie keine lokalen Genehmigungspflichten, die in Tourismusgebieten streng sein können.

Mischen Sie keine langfristigen Mietverträge unter – die gehören nicht hierher.

Im Zweifel fragen Sie einen Steuerberater oder das Gewerbeamt.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt nicht unter den WZ-Code 55.20.2?

Nicht dazu gehören: reguläre Hotels (55.10), Jugendherbergen (55.20.3), Campingplätze (55.30) oder privat vermietete Zimmer ohne Gewerbecharakter. Auch langfristige Mietverhältnisse oder Wohnimmobilienverwaltung sind ausgeschlossen.

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung für eine Ferienwohnung?

Ja, sobald Sie regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht vermieten, ist eine Gewerbeanmeldung mit diesem WZ-Code erforderlich. Ausnahmen gelten nur für sehr seltene, private Vermietungen ohne geschäftlichen Hintergrund.