WZ-Code 01.13.1 – Anbau von Gemüse und Melonen
Der WZ-Code 01.13.1 bezeichnet den gewerblichen Anbau von Gemüse und Melonen in Deutschland.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (3 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 01.13.1?
Der WZ-Code 01.13.1 bezeichnet den gewerblichen Anbau von Gemüse und Melonen in Deutschland. Er gehört zur Abteilung 01 (Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten) und umfasst sowohl Freiland- als auch Unterglas-Produktion. Typische Tätigkeiten sind Anzucht, Pflege, Ernte und Vorbereitung für den Verkauf. Die Abgrenzung zu anderen Codes wie Obst- oder Getreideanbau ist eindeutig botanisch definiert. Für die Gewerbeanmeldung ist dieser Code verpflichtend, sobald Sie Gemüse oder Melonen professionell anbauen und vermarkten. Was fällt unter den Code 01.13.1?
Zum Anbau von Gemüse und Melonen zählen alle gängigen Kulturarten: Blattgemüse wie Spinat und Salat, Fruchtgemüse wie Zucchini und Paprika, Wurzelgemüse wie Rote Bete und Radieschen, sowie Zwiebelgemüse und alle Melonensorten. Entscheidend ist der Anbau zur kommerziellen Nutzung. Auch Mischbetriebe, die sowohl Gemüse als andere Kulturen anbauen, müssen diesen Code angeben, sofern Gemüse oder Melonen einen signifikanten Teil des Ertrags ausmachen.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Gewerbeanmeldung und praktische Hinweise
Bei der Anmeldung eines Gewerbes für Gemüseanbau müssen Sie 01.13.1 angeben. Eine separate Genehmigung ist meist nicht nötig, es sei denn, Sie nutzen besondere Technologien oder bauen geschützte Arten an. Kontrollieren Sie lokal mögliche Auflagen zu Gewächshausbau oder Wassernutzung. Melden Sie sich rechtzeitig beim Finanzamt, da landwirtschaftliche Betriebe oft pauschal besteuert werden.
Häufige Fehler und Einschränkungen
Ein häufiger Fehler ist die Vermischung mit Obst-Anbau – Melonen sind botanisch Gemüse, fallen also hierunter. Auch die spätere Verarbeitung darf nicht diesem Code zugerechnet werden. Beachten Sie, dass reine Hobby-Gärtnerei nicht meldepflichtig ist. Für den Anbau in geschützten Biotopen oder mit bestimmten Düngemitteln können zusätzliche Regelungen gelten; informieren Sie sich bei den zuständigen Ämtern.
Häufig gestellte Fragen
Welche konkreten Gemüsearten fallen unter WZ 01.13.1?
Dazu gehören Freiland- und Unterglas-Anbau von Blattgemüse wie Salat, Fruchtgemüse wie Tomaten und Gurken, Wurzelgemüse wie Möhren, sowie Zwiebelgemüse und alle Melonenarten.
Brauche ich eine spezielle Genehmigung für den Gemüseanbau?
Für den reinen Anbau von Gemüse und Melonen ist in der Regel keine spezielle Genehmigung erforderlich, außer es handelt sich um geschützte Arten oder den Einsatz bestimmter Gewächshaus-Technologien. Eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt ist obligatorisch.
Was ist der Unterschied zwischen WZ 01.13.1 und WZ 01.13.2?
WZ 01.13.1 umfasst nur Gemüse und Melonen, während WZ 01.13.2 den Anbau von Obst, Nüssen und Speisepilzen klassifiziert. Die Trennung erfolgt nach der botanischen Definition der angebauten Pflanzen.