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WZ-Klasse 68.12 – Erschließung von Grundstücken; Bauträger

Definition und Einordnung im WZ 2025 Die Klasse 68.12 "Erschließung von Grundstücken; Bauträger" gehört zur Abteilung 68 "Grundstücks- und Wohnungswesen" im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025.

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 3
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 68.12

Vollständige Bezeichnung Erschließung von Grundstücken; Bauträger
Abschnitt M - Grundstücks- und Wohnungswesen
Abteilung 68 - Grundstücks- und Wohnungswesen
Gruppe 68.1 - Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen sowie Erschließung von Grundstücken
Klasse 68.12 - Erschließung von Grundstücken; Bauträger
NACE Rev. 2.1 68.12
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 68.12

Definition und Einordnung im WZ 2025

Die Klasse 68.12 "Erschließung von Grundstücken; Bauträger" gehört zur Abteilung 68 "Grundstücks- und Wohnungswesen" im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie erfasst Unternehmen, die Grundstücke durch den Bau von Erschließungsanlagen wie Straßen, Wegen oder Versorgungsleitungen baulich vorbereiten. Ebenso fallen Bauträger darunter, die Gebäude auf eigenes Risiko errichten und anschließend veräußern.

Typische Unterbereiche und Anwendungsfälle

Die Klasse gliedert sich in Erschließungstätigkeiten und Bauträgeraktivitäten. Diese Zuordnung ist für Gewerbeanmeldungen, steuerliche Behandlung und statistische Erfassung relevant. Sie hilft bei der präzisen Klassifikation von Unternehmen der Baubranche und Immobilienentwicklung.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter die WZ-Klasse 68.12?

Die Klasse 68.12 umfasst die Erschließung von Grundstücken durch Bau von Verkehrswegen, Versorgungsleitungen und die Tätigkeit von Bauträgern, die Gebäude auf eigenes Risiko errichten und verkaufen.

Wann ist die Zuordnung zur Klasse 68.12 notwendig?

Die Zuordnung ist bei Gewerbeanmeldung, Steuererklärung oder statistischer Meldung erforderlich, wenn Ihr Unternehmen Grundstücke erschließt oder als Bauträger Gebäude entwickelt und veräußert.