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WZ-Klasse 66.19 – Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

Definition und Einordnung Die Klasse 66.19 im Klassifikationssystem WZ 2025 erfasst sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten.

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 3
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 66.19

Vollständige Bezeichnung Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
Abschnitt L - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abteilung 66 - Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
Gruppe 66.1 - Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
Klasse 66.19 - Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
NACE Rev. 2.1 66.19
Kundensystematik 660
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 66.19

Definition und Einordnung

Die Klasse 66.19 im Klassifikationssystem WZ 2025 erfasst sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten. Sie gehört zum Abschnitt K (Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) und ist der Untergruppe 66.1 zugeordnet. Typische Tätigkeiten umfassen Finanzberatung ohne Provisionsbasis, Kreditvermittlung oder Devisenhandel.

Abgrenzung zu anderen Klassen

66.19 dient als Auffangklasse für finanznahe Dienstleistungen, die nicht unter spezifischere Klassen wie 66.11 (Zentralbanken) oder 66.12 (Sonstige Kreditinstitute) fallen. Entscheidend ist die Trennung von eigentlichen Bankgeschäften und unterstützenden Dienstleistungen.

Praktische Anwendungsfälle

Diese Klassifikation ist relevant für Unternehmer, die sich mit Finanzvermittlung, Factoring oder betriebswirtschaftlicher Beratung mit Finanzfokus selbstständig machen. Sie hilft bei der korrekten Gewerbeanmeldung und Branchenstatistik.

Typische Tätigkeiten (Auszug)

TätigkeitBeispiele

  • FinanzvermittlungKreditvermittlung, Versicherungsvermittlung ohne Schwerpunkt
  • BeratungUnabhängige Finanzplanung, betriebswirtschaftliche Finanzberatung
  • HandelDevisenhandel, Sortengeschäft

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter WZ 66.19?

Dazu zählen Dienstleistungen wie Finanzberatung (ohne Provision), Kreditvermittlung, Devisenhandel oder Factoring, die nicht unter andere Klassen von Abschnitt K fallen.

Wann muss ich 66.19 anmelden?

Bei Gewerbeanmeldung für Tätigkeiten wie unabhängige Finanzplanung, Vermittlung von Finanzprodukten oder betriebswirtschaftliche Beratung mit Finanzschwerpunkt.