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Klasse

WZ-Klasse 64.99 – Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g.

Die Klasse 64.99 "Sonstige Finanzdienstleistungen a.

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 3
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 64.99

Vollständige Bezeichnung Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g.
Abschnitt L - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abteilung 64 - Erbringung von Finanzdienstleistungen
Gruppe 64.9 - Sonstige Finanzierungsinstitutionen
Klasse 64.99 - Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g.
NACE Rev. 2.1 64.99
Kundensystematik 64G
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 64.99

Die Klasse 64.99 "Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g." im WZ 2025 dient der Erfassung von Finanzdienstleistungen, die nicht anderweitig klassifizierbar sind. Sie gehört zur Abteilung 64 "Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" und untergliedert sich in drei Unterbereiche. Typische Anwendungen umfassen spezielle Finanztransaktionen oder Nischendienstleistungen im Finanzsektor. Diese Klassifikation ist für Unternehmen relevant, die bei der Gewerbeanmeldung oder statistischen Meldungen tätig sind.

Einordnung im WZ 2025

Die Klasse ist Teil der Gruppe 64.9 und fasst residuale Finanzdienstleistungen zusammen.

Typische Unterbereiche

  • Nischenfinanztransaktionen
  • Nicht klassifizierte Finanzdienstleistungen
  • Spezielle Finanzaktivitäten

Relevanz für Nutzer

Hilfreich bei Gewerbeanmeldung, Buchhaltung und amtlicher Statistik.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter die WZ-Klasse 64.99?

Die Klasse umfasst Finanzdienstleistungen, die nicht spezifisch anderen WZ-Gruppen zugeordnet sind, wie bestimmte Finanztransaktionen oder Dienstleistungen im Finanzsektor ohne eigene Klassifikation.

Wann ist die WZ-Klasse 64.99 relevant?

Sie ist bei der Gewerbeanmeldung oder Buchhaltung für Unternehmen wichtig, die Finanzdienstleistungen erbringen, die nicht unter engere Kategorien fallen.