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WZ-Klasse 64.92 – Spezialkreditinstitute

Definition und Einordnung Die Klasse 64.92 "Spezialkreditinstitute" im WZ 2025 klassifiziert Kreditinstitute, die sich auf bestimmte Finanzdienstleistungen spezialisieren und nicht als Universalbanken agieren.

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 3
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 64.92

Vollständige Bezeichnung Spezialkreditinstitute
Abschnitt L - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abteilung 64 - Erbringung von Finanzdienstleistungen
Gruppe 64.9 - Sonstige Finanzierungsinstitutionen
Klasse 64.92 - Spezialkreditinstitute
NACE Rev. 2.1 64.92
Kundensystematik 64G
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 64.92

Definition und Einordnung

Die Klasse 64.92 "Spezialkreditinstitute" im WZ 2025 klassifiziert Kreditinstitute, die sich auf bestimmte Finanzdienstleistungen spezialisieren und nicht als Universalbanken agieren. Sie gehört zur Abteilung 64 "Erbringung von Finanzdienstleistungen" und ist untergeordnet zur Gruppe 64.9 "Sonstige Finanzdienstleistungen".

Typische Tätigkeitsbereiche

Dazu zählen beispielsweise Autobankgeschäfte, Teilzahlungsbanken oder Hypothekenbanken. Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassungen und die branchenspezifische Zuordnung von Unternehmen im Finanzsektor.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 64.92?

Der WZ-Code 64.92 beschreibt die Tätigkeit 'Spezialkreditinstitute' innerhalb der WZ 2025.