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WZ-Klasse 59.14 – Kinos

Der WZ-Code 59.14 klassifiziert Betriebe, die Filme in Kinos aufführen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 59.14.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 3
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 59.14

Vollständige Bezeichnung Kinos
Abschnitt J - Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung 59 - Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Gruppe 59.1 - Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos
Klasse 59.14 - Kinos
Integrierte Unterklasse 59.14.0
NACE Rev. 2.1 59.14
WZ 2008 Entsprechung 59.14.0
Kundensystematik 590

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 59.14.0?

Der WZ-Code 59.14 klassifiziert Betriebe, die Filme in Kinos aufführen. Dazu zählen Programmkinos, Multiplex-Kinos, Freiluftkinos und Autokinos. Die korrekte Anmeldung dieses Codes ist für Kinobetreiber verpflichtend und beeinflusst Steuerpflichten, statistische Erfassung und branchenspezifische Auflagen. Hier erfährst du, was genau unter diesen Code fällt, wie du ihn anmeldest und typische Fehler vermeidest. Was bedeutet WZ 59.14 genau?

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) dient der statistischen Erfassung von Unternehmen in Deutschland. Code 59.14 bezeichnet spezifisch "Die Tätigkeit von Kinos". Das umfasst:

  • Vorführung von Spielfilmen, Dokumentationen und anderen Filmformaten in Kinosälen
  • Betrieb von Freiluftkinos während der Saison
  • Autokinos mit Projektion und Tonübertragung
  • Multiplex-Kinos mit mehreren Sälen

Programmkinos mit kuratiertem Filmangebot

Nicht inkludiert sind Aktivitäten wie Filmproduktion (WZ 59.11), Filmverleih (WZ 59.12) oder der Betrieb von Fernsehsendern.

Abgrenzung zu verwandten WZ-Codes

Oft kommt es zu Verwechslungen mit benachbarten Codes. Diese Tabelle zeigt die Unterschiede:

  • WZ-Code
  • Bedeutung
  • Beispiele
  • 59.14
  • Vorführung von Filmen in Kinos
  • Kino, Autokino, Freiluftkino
  • 59.11
  • Herstellung von Filmen
  • Filmproduktionsfirmen, Studios
  • 59.12
  • Verleih und Vertrieb von Filmen
  • Filmverleih, Vertriebsunternehmen
  • 59.20
  • Tonträger- und Musikverlagstätigkeiten
  • Plattenlabels, Musikverlage

Falls dein Unternehmen mehrere Tätigkeiten ausübt, musst du alle zutreffenden Codes anmelden. Ein Kino, das auch eigene Kurzfilme produziert, benötigt sowohl 59.14 als auch 59.11. So meldest du WZ 59.14 korrekt an

Die Anmeldung erfolgt über das Gewerbeamt deiner Gemeinde oder Stadt. Du gibst den Code im Anmeldeformular an. Stelle sicher, dass du die exakte Bezeichnung "59.14 - Tätigkeit von Kinos" verwendest. Vermeide umgangssprachliche Beschreibungen wie "Filmtheater betreiben".

Für den Kinobetrieb können zusätzliche Genehmigungen nötig sein, etwa:

  • Baugenehmigung für Kinosäle
  • Brandschutzauflagen der localen Behörde

Lizenzierungen für Filmvorführungen von Verwertungsgesellschaften

Kläre diese Punkte vor der Gewerbeanmeldung, um Verzögerungen zu vermeiden. Steuerliche Behandlung von Kinos unter WZ 59.14

Kinos unterliegen der normalen Umsatzsteuerpflicht. Eintrittskartenverkäufe werden mit 19% besteuert. Weitere Einnahmequellen wie Werbung, Vermietung von Sälen oder der Verkauf von Snacks unterliegen ebenfalls der Regelbesteuerung.

Es gibt keine pauschalen Steuervergünstigungen für Kinos. Eventuelle Sonderregelungen für Kulturförderung müssen im Einzelfall mit einem Steuerberater geklärt werden.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Viele Kinobetreiber machen ähnliche Fehler bei der Klassifikation:

  • Falsche Code-Auswahl: Verwechslung mit 59.11 oder 59.12. Überprüfe die exakte Tätigkeit deines Unternehmens.

Vergessene Nebentätigkeiten: Wenn du neben Filmvorführungen auch Filme produzierst, musst du beide Codes anmelden.

Unklare Beschreibung: Verwende im Formular die offizielle Bezeichnung, nicht eigene Umschreibungen.

Ein Fehler kann zu falscher statistischer Erfassung oder steuerlichen Problemen führen. Im Zweifel frage beim Gewerbeamt oder einem Steuerberater nach. Checkliste für die Anmeldung von WZ 59.14

Prüfe, ob deine Tätigkeit ausschließlich Filmvorführung umfasst

Kläre zusätzliche Genehmigungen (Brandschutz, Lizenzen)

Wähle im Formular exakt "59.14 - Tätigkeit von Kinos"

Melde alle Nebentätigkeiten mit separaten Codes an

Beachte die Umsatzsteuerpflicht für alle Einnahmen

Fazit: WZ 59.14 richtig anwenden

Die korrekte Anmeldung von WZ 59.14 ist für Kinobetreiber essentiell. Sie sichert die rechtliche Compliance und vermeidet Probleme mit Behörden. Konzentriere dich auf die klare Abgrenzung deiner Tätigkeit und melde alle Codes an, die auf dein Unternehmen zutreffen. Bei Unsicherheiten hol professionellen Rat ein. Häufige Fragen zu WZ 59.14

Was gehört alles zum WZ-Code 59.14?

Zum Code 59.14 zählen die Vorführung von Filmen in Kinos, Freiluftkinos, Autokinos sowie der Betrieb von Filmtheatern und Multiplex-Kinos. Nicht dazu gehören Filmproduktion oder Verleih.

Kann ich mit WZ 59.14 auch Filmverleih betreiben?

Nein. Filmverleih fällt unter WZ 59.12. Wenn du sowohl Kino betreibst als auch Filme verleihst, musst du beide Codes anmelden.

Welche Steuerpflichten gelten für Kinos unter WZ 59.14?

Kinos unterliegen der regulären Umsatzsteuerpflicht. Eintrittskarten unterliegen dem vollen Steuersatz von 19%. Eventuelle Vergünstigungen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Was gehört alles zum WZ-Code 59.14?

Zum Code 59.14 zählen die Vorführung von Filmen in Kinos, Freiluftkinos, Autokinos sowie der Betrieb von Filmtheatern und Multiplex-Kinos. Nicht dazu gehören Filmproduktion oder Verleih.

Kann ich mit WZ 59.14 auch Filmverleih betreiben?

Nein. Filmverleih fällt unter WZ 59.12. Wenn du sowohl Kino betreibst als auch Filme verleihst, musst du beide Codes anmelden.

Welche Steuerpflichten gelten für Kinos unter WZ 59.14?

Kinos unterliegen der regulären Umsatzsteuerpflicht. Eintrittskarten unterliegen dem vollen Steuersatz von 19%. Eventuelle Vergünstigungen müssen im Einzelfall geprüft werden.