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WZ-Klasse 59.12 – Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik

Der WZ-Code 59.12.0 klassifiziert spezifische Dienstleistungen der Nachbearbeitung von Filmen und sonstige filmtechnische Tätigkeiten.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 59.12.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 3
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 59.12

Vollständige Bezeichnung Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
Abschnitt J - Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung 59 - Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Gruppe 59.1 - Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos
Klasse 59.12 - Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
Integrierte Unterklasse 59.12.0
NACE Rev. 2.1 59.12
WZ 2008 Entsprechung 59.12.0
Kundensystematik 590

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 59.12.0?

Der WZ-Code 59.12.0 klassifiziert spezifische Dienstleistungen der Nachbearbeitung von Filmen und sonstige filmtechnische Tätigkeiten. Er gehört zur Gruppe 59.1 – Herstellung von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen – und erfasst technische Services nach der eigentlichen Produktion. Unternehmen, die Farbkorrektur, Schnitt, Synchronisation oder visuelle Effekte anbieten, fallen unter diesen Code. Die Abgrenzung zu benachbarten Codes wie 59.11.0 (Filmherstellung) oder 59.13.0 (Filmverleih) ist entscheidend für die korrekte Zuordnung. Was der WZ-Code 59.12.0 umfasst

Der Code bezieht sich auf Dienstleistungen, die nach der Aufnahme von Filmmaterial anfallen. Dazu gehören technische Prozesse wie die Bearbeitung, Optimierung und Aufbereitung von Bewegtbildern. Konkret sind Tätigkeiten der Nachbearbeitung und Filmtechnik gemeint, beispielsweise Schnitt, Farbanpassung, Tonmischung, Untertitelung oder das Einfügen von Spezialeffekten. Diese Services werden oft von Postproduktionsfirmen, Tonstudios oder Spezialanbietern für Visual Effects erbracht. Abgrenzung: Was nicht zum Code gehört

Nicht inkludiert sind die eigentliche Filmherstellung (Code 59.11.0), die Dreharbeiten und kreative Produktion umfasst. Ebenso wenig der Verleih und die Vermietung von Filmen (59.13.0) oder die Herstellung von DVDs und anderen Trägermedien (ab Code 18.2). Auch kinotechnische Dienstleistungen oder der Betrieb von Kinos fallen unter separate Codes. Die klare Trennung hilft, Fehler bei der statistischen Erfassung oder betrieblichen Zuordnung zu vermeiden.

Typische Anwendungsbereiche und Beispiele

Praktisch betrifft der Code Unternehmen, die Postproduktions-Services anbieten. Dazu zählen etwa Studios für Filmschnitt, Farbgrading oder Audio-Postproduction. Auch Anbieter von CGI, Animation oder visuellen Effekten für Film und Fernsehen können hier eingeordnet werden. Die Tätigkeiten beziehen sich meist auf fertiges Rohmaterial, das technisch oder ästhetisch nachbearbeitet wird. Typisch ist die Zusammenarbeit mit Produktionsfirmen, Werbeagenturen oder Content-Erstellern.

Häufige Fehler und Fallstricke bei der Zuordnung

Ein häufiger Irrtum ist die Vermischung mit der Filmproduktion. Wenn ein Unternehmen sowohl dreht als auch schneidet, sind die Tätigkeiten getrennt zu betrachten. Nur reine Nachbearbeitungsleistungen gehören zu 59.12.0. Auch die Verwechslung mit dem Verleih oder der Vervielfältigung von Filmen kommt vor. Hier ist entscheidend, ob es um technische Dienstleistung oder distribution geht. Unklarheiten können bei hybriden Angeboten entstehen, etwa wenn Nachbearbeitung mit kreativer Beratung kombiniert wird.

Vergleich mit anderen Klassifikationen

Der deutsche WZ-Code ist mit der europäischen WZ-Klassifikation harmonisiert. Code 59.12.0 entspricht WZ 59.12 und dient der einheitlichen statistischen Erfassung. International ähnliche Systeme wie die ISIC der UNO oder die NAICS in Nordamerika kennen vergleichbare Kategorien. Die Zuordnung bleibt jedoch national geprägt; bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten sind lokale Besonderheiten zu prüfen.

Praktische Hinweise für Unternehmen

Für Firmen in der Nachbearbeitungsbranche ist die korrekte Code-Zuordnung relevant für Statistiken, Förderanträge oder branchenspezifische Erhebungen. Bei Unsicherheit hilft die IHK oder das Statistische Bundesamt. Die Abgrenzung sollte sauber dokumentiert werden, besonders wenn mehrere Tätigkeiten angeboten werden. Ein klarer Geschäftsfeld-Schwerpunkt vereinfacht die Einordnung. Übersicht: Abgrenzung der Codes im Filmbereich

Häufige Fragen zum Code 59.12.0

Was gehört zum WZ-Code 59.12.0?

Der Code umfasst Dienstleistungen der Nachbearbeitung von Filmen sowie sonstige filmtechnische Tätigkeiten. Dazu zählen etwa Farbkorrektur, Synchronisation, Schnitt und Spezialeffekte. Nicht dazu gehören die Filmherstellung selbst oder der Verleih.

Ist der Code 59.12.0 mit NACE vergleichbar?

Ja, der deutsche WZ-Code 59.12.0 entspricht der europäischen WZ-Klassifikation. Beide Systeme dienen der statistischen Erfassung wirtschaftlicher Tätigkeiten und sind harmonisiert.

Welche Fehler sollten bei der Zuordnung zum Code 59.12.0 vermieden werden?

Häufige Fehler sind die Verwechslung mit der Filmherstellung (59.11.0) oder dem Verleih (59.13.0). Klar abgegrenzt sind nur Nachbearbeitungsdienstleistungen, nicht die kreative Produktion oder distribution.

Häufig gestellte Fragen

Was gehört zum WZ-Code 59.12.0?

Der Code umfasst Dienstleistungen der Nachbearbeitung von Filmen sowie sonstige filmtechnische Tätigkeiten. Dazu zählen etwa Farbkorrektur, Synchronisation, Schnitt und Spezialeffekte. Nicht dazu gehören die Filmherstellung selbst oder der Verleih.

Ist der Code 59.12.0 mit NACE vergleichbar?

Ja, der deutsche WZ-Code 59.12.0 entspricht der europäischen WZ-Klassifikation. Beide Systeme dienen der statistischen Erfassung wirtschaftlicher Tätigkeiten und sind harmonisiert.

Welche Fehler sollten bei der Zuordnung zum Code 59.12.0 vermieden werden?

Häufige Fehler sind die Verwechslung mit der Filmherstellung (59.11.0) oder dem Verleih (59.13.0). Klar abgegrenzt sind nur Nachbearbeitungsdienstleistungen, nicht die kreative Produktion oder distribution.