WZ-Klasse 46.23 – Großhandel mit lebenden Tieren
Der WZ-Code 46.23.0 bezeichnet den Großhandel mit lebenden Tieren.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 46.23.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 46.23.0?
Der WZ-Code 46.23.0 bezeichnet den Großhandel mit lebenden Tieren. Diese Klassifizierung umfasst den Kauf und Verrieb von Tieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Geflügel oder Pferden in großem Stil, nicht jedoch den Einzelhandel oder die Haltung von Heimtieren. Für die Ausübung dieser Tätigkeit sind spezifische Genehmigungen nach Tierschutz- und Gewerberecht erforderlich, darunter eine tierschutzrechtliche Erlaubnis und oft Nachweise über fachliche Kompetenz. Die Einhaltung von Transport- und Haltungsvorschriften ist verpflichtend. Was bedeutet Code 46.23.0 genau?
Der Code 46.23.0 ist Teil der deutschen Wirtschaftszweigklassifikation (WZ) und spezifiziert den Großhandel mit lebenden Tieren. Diese Kategorie konzentriert sich auf kommerzielle Transaktionen zwischen Unternehmen, etwa von Züchtern zu Schlachtbetrieben oder von Importeuren zu landwirtschaftlichen Betrieben. Der Code dient primär statistischen und gewerberechtlichen Zwecken.
Abgrenzung zu ähnlichen Codes
Andere Codes wie 46.22.0 (Großhandel mit Blumen und Pflanzen) oder 47.89.1 (Einzelhandel mit Haustieren) sind klar getrennt. Code 46.23.0 bezieht sich ausschließlich auf Tiere, die nicht als Heimtiere gelten, sondern der landwirtschaftlichen Nutzung, Zucht oder Weiterverarbeitung dienen. Welche Tiere sind eingeschlossen?
Unter diesen Code fallen vor allem landwirtschaftliche Nutztiere. Dazu zählen:
- Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen
- Geflügel wie Hühner, Puten, Enten
- Pferde und andere Equiden
- Fische für Aquakultur oder Besatz
Bienen und andere Nutzinsekten
Nicht enthalten sind Heimtiere wie Hunde, Katzen oder Kleintiere für den privaten Bedarf, die unter anderen WZ-Codes klassifiziert werden.
Rechtliche Anforderungen und Genehmigungen
Wer lebende Tiere im Großhandel tätig sein will, muss mehrere rechtliche Hürden nehmen. Die Basis bildet die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt. Darüber hinaus sind oft spezifische Erlaubnisse nötig.
Tierschutzrechtliche Erlaubnis
Nach §11 des Tierschutzgesetzes benötigen gewerbliche Tierhändler eine Erlaubnis der Veterinärbehörde. Diese setzt voraus, dass der Antragsteller die notwendige Sachkunde nachweist und geeignete Räumlichkeiten für die vorübergehende Haltung der Tiere besitzt.
EU-Betriebsregistrierung
Für den Handel mit bestimmten Tierarten, insbesondere solchen, die der Lebensmittelkette dienen, ist eine Registrierung als EU-zugelassener Betrieb oft verpflichtend. Diese wird durch die nationale Lebensmittelüberwachung kontrolliert.
Tierschutzvorschriften im Detail
Großhändler müssen strenge Tierschutzstandards einhalten. Die Tierschutztransportverordnung (EG) Nr. 1/2005 regelt maximale Transportzeiten, Ruhepausen und die Ausstattung von Transportfahrzeugen. Verstöße können hohe Bußgelder oder Strafverfolgung nach sich ziehen. Übersicht Tierschutzanforderungen für Transporte TierartMaximale TransportdauerBesondere Anforderungen Rinder8 StundenTränke alle 8 Stunden Schweine8 StundenBelüftungssystem erforderlich Geflügel12 StundenKontinuierliche Wasserversorgung
Häufige Fehler und Probleme
Viele Neueinsteiger unterschätzen die bürokratischen und praktischen Hürden. Typische Fehler sind:
- Unzureichende Dokumentation der Herkunft und Gesundheit der Tiere
- Nichteinhalten von Transportvorschriften, leading to Beanstandungen
Fehlende oder unvollständige Sachkundenachweise
Ohne gründliche Vorbereitung riskieren Händler Betriebsunterbrechungen durch behördliche Maßnahmen.
Kosten und wirtschaftliche Aspekte
Die Gründung eines Großhandels für lebende Tiere erfordert Investitionen in Infrastruktur wie Transportfahrzeuge, Zwischenhaltungen und Büroorganisation. Laufende Kosten entstehen durch Tierarztbesuche, Fütterung während der Haltezeit und Compliance-Maßnahmen.
Checkliste für den Start
Bevor Sie loslegen, sollten Sie folgende Punkte abhaken:
- Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde
- Antrag auf tierschutzrechtliche Erlaubnis beim Veterinäramt
- Nachweis der Sachkunde (ggf. durch Kurse)
- Einrichtung geeigneter Haltungseinrichtungen
- Klärung von Transportlogistik und Dokumentation
Fazit
Der Großhandel mit lebenden Tieren unter Code 46.23.0 bietet wirtschaftliche Chancen, ist aber stark reguliert. Erfolg hängt von der genauen Kenntnis der Rechtslage und einem professionellen Umgang mit Tierschutzanforderungen ab. Vor der Gründung empfiehlt sich eine Beratung durch Fachanwälte oder die Industrie- und Handelskammer.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tiere fallen unter den Großhandel mit lebenden Tieren nach Code 46.23.0?
Dazu gehören landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, aber auch Pferde, Fische und Bienen. Nicht dazu zählen Heimtiere wie Hunde und Katzen, die unter anderen Codes klassifiziert werden.
Welche Genehmigungen benötige ich für den Großhandel mit lebenden Tieren?
Erforderlich sind eine Gewerbeanmeldung, oft eine tierschutzrechtliche Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz, und je nach Tierart zusätzliche Nachweise über Sachkunde. EU-Betriebsregistrierung und Transportgenehmigungen können notwendig sein.
Gibt es besondere Tierschutzvorschriften für Großhändler?
Ja, die Tierschutztransportverordnung und Tierschutzhaltungsverordnung schreiben konkrete Anforderungen an Transportfahrzeuge, Ruhezeiten, Fütterung und Unterbringung vor. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden.