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WZ-Klasse 43.33 – Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei

Was bedeutet der WZ-Code 43.33.0 genau? Der WZ-Code 43.33.0 (auch bekannt als WZ-Code 43.33.0) ist eine amtliche Klassifikation für das Ausbaugewerbe. Er fasst Betriebe zusammen, die sich auf das Verlegen von Belägen...

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 43.33.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
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Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 43.33

Vollständige Bezeichnung Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Abschnitt F - Baugewerbe
Abteilung 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
Gruppe 43.3 - Sonstiger Ausbau
Klasse 43.33 - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Integrierte Unterklasse 43.33.0
NACE Rev. 2.1 43.33
WZ 2008 Entsprechung 43.33.0, 43.39.0
Kundensystematik 430

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 43.33.0?

Was bedeutet der WZ-Code 43.33.0 genau?

Der WZ-Code 43.33.0 (auch bekannt als WZ-Code 43.33.0) ist eine amtliche Klassifikation für das Ausbaugewerbe. Er fasst Betriebe zusammen, die sich auf das Verlegen von Belägen auf Böden und Wänden sowie auf Tapezierarbeiten spezialisieren. Konkret umfasst dies drei Hauptbereiche: Das Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaikarbeiten, das Verlegen von anderen Bodenbelägen (wie z.B. Laminat, PVC-Bahnen oder Kork) sowie das Tapezieren von Wänden und Decken mit Papier-, Vlies- oder Textiltapeten. Die Vorbereitung der Untergründe, etwa das Ausgleichen von Böden oder das Grundieren von Wänden, gehört ebenfalls dazu, sofern es sich um eine direkte Vorleistung für die genannten Tätigkeiten handelt. Welche Leistungen sind konkret enthalten?

Die Leistungen gliedern sich in drei klar definierte Gruppen.

Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten

Hierunter fallen alle Arbeiten rund um keramische Fliesen, Natursteinplatten, Betonwerksteinplatten und Mosaike. Das schließt das Verlegen auf Böden und Wänden in Innen- und Außenbereichen ein, ebenso das Verfugen, Schleifen und Imprägnieren. Typische Materialien sind Feinsteinzeug, Steingut, Cotto, Marmor oder Granit.

Verlegen von sonstigen Bodenbelägen

Dies umfasst elastische und starre Beläge wie Laminat, Designböden, PVC, Linoleum, Kork oder Holzwerkstoffplatten. Wichtig: Teppichböden aus Textilien sind hier ausgenommen und werden unter 43.34 klassifiziert.

Tapezierarbeiten

Das Anbringen von Tapeten aller Art – Raufaser, Vinyl, Vlies, Stofftapeten – sowie das Anbringen von Deckenvertäfelungen aus textilen Materialien oder Wandbespannungen. Das Streichen der Tapeten fällt dagegen in den Bereich Malerarbeiten (42.20). Abgrenzung zu anderen WZ-Codes: Was fällt nicht darunter?

Die Abgrenzung ist für die korrekte Gewerbeanmeldung entscheidend. Häufige Überschneidungen und Abgrenzungsprobleme gibt es bei diesen Codes:

Verlegen von Textilteppichböden43.34Klare Abgrenzung zu elastischen/starren Belägen in 43.33.0 Verlegen von Parkett und Holzfertigparkett43.32 (Zimmerer/Tischler)Parkett wird oft handwerklich der Holzverarbeitung zugerechnet Malerarbeiten und Anstrich42.20Tapezieren ohne Anstrich bleibt in 43.33.0 Verlegen von Terrazzo43.31 (Putz/Stuck)Terrazzo wird oft als estrichähnlich eingestuft Verlegen von Bodenheizungen43.21 (Elektro) oder 43.22 (Sanitär)Enthalten nur das Einbetten, nicht das Verlegen des Belags

Ein Betrieb, der sowohl Fliesen verlegt als auch Malerarbeiten anbietet, muss daher mindestens zwei WZ-Codes anmelden: 43.33.0 und 42.20. Handwerksrechtliche Einordnung: Meisterpflicht und Eintragung

Das Handwerk untergliedert sich in zulassungspflichtige und zulassungsfreie Gewerbe. Für den WZ-Code 43.33.0 gilt eine gemischte Regelung:

Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten sind zulassungspflichtig. Das bedeutet: Um einen Betrieb in diesem Bereich anzumelden, wird in der Regel der Meisterbrief im Fliesenleger-Handwerk oder eine Gleichwertigkeitsanerkennung benötigt. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist verpflichtend.

Das Verlegen von sonstigen Bodenbelägen und Tapezierarbeiten ist zulassungsfrei. Hier reicht eine Eintragung in das Handwerksregister bei der Handwerkskammer, ein Meisterbrief ist nicht erforderlich. Dennoch unterliegt auch dieses Gewerbe der handwerklichen Sorgfaltspflicht.

Für Handwerker aus EU-Staaten gelten besondere Anerkennungsverfahren. Die zuständige Stelle ist die Handwerkskammer des jeweiligen Bundeslandes.

Typische Fehler und Fallstricke bei der Gewerbeanmeldung

Viele Betriebe machen Fehler bei der Zuordnung, die zu Problemen mit Finanzamt, Berufsgenossenschaft oder Handwerkskammer führen können.

Falsche Kombination von Tätigkeiten: Werden zulassungspflichtige und zulassungsfreie Tätigkeiten kombiniert (z.B. Fliesenlegen und Tapezieren), ohne den zulassungspflichtigen Teil handwerksrechtlich abgedeckt zu haben, riskiert man Abmahnungen oder Gewerbeuntersagungen. Der wirtschaftliche Schwerpunkt muss klar sein.

Verwechslung mit ähnlichen Codes: Das Verlegen von Laminat wird oft fälschlich als Tischlerarbeit (43.32) oder das Verlegen von textilem Teppich als 43.33.0 eingestuft. Eine genaue Prüfung der Materialien ist nötig.

Vergessene Anmeldungen: Tapezierarbeiten ohne Malertätigkeit werden oft übersehen und nicht gesondert angemeldet. Auch das führt zu Unstimmigkeiten in der steuerlichen und handwerklichen Einstufung.

Ein klarer Businessplan und eine Beratung bei der Handwerkskammer oder einem Steuerberater vor der Anmeldung können diese Risiken minimieren.

Checkliste für die korrekte Anmeldung und Einstufung

Klären Sie, welche Tätigkeiten Sie genau anbieten werden: Fliesen/Platten, andere Bodenbeläge, Tapezieren?

Prüfen Sie die handwerksrechtliche Einordnung: Ist für Ihre Haupttätigkeit ein Meisterbrief nötig (Fliesenlegen) oder nicht (Tapezieren)?

Ermitteln Sie den wirtschaftlichen Schwerpunkt Ihres Betriebs. Dieser entscheidet über den primären WZ-Code.

Melden Sie sich bei der Handwerkskammer an – sowohl für zulassungspflichtige als auch zulassungsfreie Tätigkeiten.

Beachten Sie die Abgrenzung zu benachbarten Gewerben wie Maler (42.20) oder Teppichverlegern (43.34).

Halten Sie die Dokumentation Ihrer Qualifikationen (Meisterbrief, Gesellenzeugnisse) für eventuelle Nachweise bereit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Tätigkeiten fallen NICHT unter den WZ-Code 43.33.0?

Nicht enthalten sind das Verlegen von Teppichböden als textile Bodenbeläge (fällt unter 43.34 Textil-, Linoleum- und Kunststoffbodenbelagsverlegung), das Verlegen von Parkett (gehört zur Tischlerei und fällt oft unter 43.32) sowie Malerarbeiten (42.20), sofern sie nicht direkt mit dem Tapezieren verbunden sind.

Braucht man für Tätigkeiten nach 43.33.0 einen Meisterbrief?

Das Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken (Fliesenleger) ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach der Handwerksordnung (HwO) und erfordert daher einen Meisterbrief oder eine entsprechende Ausnahme. Das Verlegen von sonstigen Bodenbelägen und Tapezierarbeiten ist dagegen zulassungsfrei, unterliegt aber dennoch der Eintragung in die Handwerksrolle.

Kann ein Betrieb sowohl unter 43.33.0 als auch unter anderen WZ-Codes fallen?

Ja, viele Ausbaubetriebe sind fachübergreifend tätig. Ein Betrieb kann z.B. unter 43.33.0 (Fliesen, Tapezieren) und 43.31 (Putz- und Stuckarbeiten) oder 43.39 (sonstiger Ausbau) eingetragen sein, wenn er diese Leistungen parallel anbietet. Entscheidend ist der wirtschaftliche Schwerpunkt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Tätigkeiten fallen NICHT unter den WZ-Code 43.33.0?

Nicht enthalten sind das Verlegen von Teppichböden als textile Bodenbeläge (fällt unter 43.34 Textil-, Linoleum- und Kunststoffbodenbelagsverlegung), das Verlegen von Parkett (gehört zur Tischlerei und fällt oft unter 43.32) sowie Malerarbeiten (42.20), sofern sie nicht direkt mit dem Tapezieren verbunden sind.

Braucht man für Tätigkeiten nach 43.33.0 einen Meisterbrief?

Das Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken (Fliesenleger) ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach der Handwerksordnung (HwO) und erfordert daher einen Meisterbrief oder eine entsprechende Ausnahme. Das Verlegen von sonstigen Bodenbelägen und Tapezierarbeiten ist dagegen zulassungsfrei, unterliegt aber dennoch der Eintragung in die Handwerksrolle.

Kann ein Betrieb sowohl unter 43.33.0 als auch unter anderen WZ-Codes fallen?

Ja, viele Ausbaubetriebe sind fachübergreifend tätig. Ein Betrieb kann z.B. unter 43.33.0 (Fliesen, Tapezieren) und 43.31 (Putz- und Stuckarbeiten) oder 43.39 (sonstiger Ausbau) eingetragen sein, wenn er diese Leistungen parallel anbietet. Entscheidend ist der wirtschaftliche Schwerpunkt.