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WZ-Klasse 43.31 – Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei

Der WZ-Code 43.31.0 „Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei“ ordnet handwerkliche Ausbauleistungen im Hochbau ein.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 43.31.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
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Verwandt 4
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 43.31

Vollständige Bezeichnung Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
Abschnitt F - Baugewerbe
Abteilung 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
Gruppe 43.3 - Sonstiger Ausbau
Klasse 43.31 - Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
Integrierte Unterklasse 43.31.0
NACE Rev. 2.1 43.31
WZ 2008 Entsprechung 43.31.0, 43.39.0
Kundensystematik 430

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 43.31.0?

Der WZ-Code 43.31.0 „Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei“ ordnet handwerkliche Ausbauleistungen im Hochbau ein. Er umfasst alle Tätigkeiten rund um Stuck, Gips und Putz an Decken, Wänden und Fassaden – sowohl im Neubau als auch in der Sanierung. Der Code ist für Handwerksbetriebe, Statistikämter und Gewerbeanmeldungen relevant. Was bedeutet Code 43.31.0 genau?

Der Code klassifiziert das handwerkliche Anbringen und Verarbeiten von Putz, Gips und Stuckelementen. Dazu zählen:

  • Außenputzarbeiten an Fassaden mit mineralischen oder synthetischen Putzen
  • Innenputze für Wände und Decken
  • Anfertigen und Anbringen von Stuckelementen wie Gesimse, Rosetten oder Kapitelle
  • Gipsarbeiten für Glättungen, Strukturen oder decorative Oberflächen

Spachteln und Grundieren für den weiteren Ausbau

Der Fokus liegt auf der manuellen Verarbeitung und Oberflächengestaltung mit traditionellen oder modernen Materialien.

Typische Anwendungen und Beispiele

In der Praxis umfasst Code 43.31.0 diese konkreten Tätigkeiten:

  • Fassadenputz: Mineralischer Putz, Wärmedämmverbundsysteme (WDVS), Kratzputz
  • Innenputz: Gipsputz, Lehmputz, Kalkputz, Uniflottieren
  • Stuckaturen: Historische Stucksanierung, moderne Gipsstuckelemente, Deckenstuck

Oberflächenvorbereitung: Spachteln, Schleifen, Grundieren für nachfolgende Gewerke

Die Arbeiten können sowohl im Wohnungsbau als auch bei gewerblichen Objekten wie Büros, Hotels oder denkmalgeschützten Gebäuden anfallen. Was ist nicht im Code enthalten?

Oft kommt es zu Verwechslungen mit angrenzenden Gewerken. Nicht unter 43.31.0 fallen:

  • Malerarbeiten und Lackieren (Code 43.34)
  • Tapezierarbeiten (Code 43.34)
  • Trockenbau mit Gipskartonplatten (Code 43.32)
  • Verlegen von Fliesen und Platten (Code 43.33)

Fassadenarbeiten mit Metall oder Glas (Code 43.39)

Wenn ein Betrieb sowohl putzt als auch malt, müssen beide Codes gemeldet werden. Wer nutzt den Code und wann?

Verwendungspflicht besteht für:

  • Stuckateurbetriebe und Gipserunternehmen
  • Bauunternehmen mit eigener Ausbauabteilung
  • Sanierungsbetriebe im Denkmalschutz
  • Selbstständige Handwerker mit Gewerbeanmeldung
  • Der Code wird benötigt für:
  • Gewerbeanmeldung bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer
  • Statistische Erfassung durch das Statistische Bundesamt
  • Steuerliche Zuordnung im Rahmen der Umsatzsteuer
  • Auftragsabwicklung bei öffentlichen Ausschreibungen
  • Häufige Fehler und Fallstricke

Bei der Nutzung des Codes können diese Probleme auftreten:

  • Zu enge Auslegung: Manche Betriebe vergessen, dass auch Spachtelarbeiten und Grundieren dazu gehören.

Vermischung mit Trockenbau: Das reine Anbringen von Gipskartonplatten fällt unter Code 43.32, nicht unter 43.31.0.

Veraltete Codes: Seit der WZ-2008-Aktualisierung gibt es klare Abgrenzungen – veraltete Versionen können zu Fehlern führen.

Fehlende Kombination: Werden zusätzliche Leistungen wie Malerarbeiten erbracht, muss ein zweiter Code gemeldet werden.

Im Zweifel hilft die Handwerkskammer oder ein Steuerberater bei der korrekten Zuordnung.

Vergleich mit ähnlichen Codes

  • Code
  • Bezeichnung
  • Abgrenzung zu 43.31.0

43.32 Trockenbauarbeiten Umfasst das Anbringen von Gipskartonplatten, Leichtbauwänden, Deckenverkleidungen ohne Putz- oder Stuckarbeiten.

  • 43.33
  • Fliesen- und Plattenarbeiten
  • Bezieht sich auf das Verlegen von keramischen Fliesen, Natursteinplatten, Bodenbelägen.
  • 43.34
  • Maler- und Lackierarbeiten
  • Deckt Farbanstriche, Lackierungen, Tapezierarbeiten, decorative Beschichtungen ab.
  • 43.39
  • Sonstige Ausbauarbeiten
  • Für Fassadenarbeiten mit anderen Materialien, Montage von Vorsatzschalen, Spezialisolierungen.
  • Praxistipps für Handwerker

Für eine reibungslose Abrechnung und korrekte Meldung:

  • Führen Sie klare Leistungsverzeichnisse, die putz- und stuckbezogene Tätigkeiten getrennt ausweisen.

Kombinieren Sie Code 43.31.0 mit weiteren Codes, wenn Sie Mehrleistungen erbringen.

Dokumentieren Sie Material und Arbeitszeit für putzspezifische Arbeiten separat.

Nutzen Sie bei Unsicherheit die Beratung der Handwerkskammer oder spezialisierte Software für Betriebe.

Eine korrekte Code-Zuordnung vereinfacht die Kommunikation mit Auftraggebern und Behörden.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt nicht unter den Code 43.31.0?

Nicht enthalten sind Malerarbeiten, Tapezieren, Trockenbau sowie das Anbringen von Fertigteilen wie Gipskartonplatten ohne Putzarbeit. Auch reine Spachtelarbeiten oder decorative Farbgestaltung gehören nicht hierher.

Wer muss den Code 43.31.0 verwenden?

Verpflichtend ist die Nutzung für Gewerbetreibende und Unternehmen, die entsprechende handwerkliche Leistungen erbringen, insbesondere für statistische Meldungen, Steuererklärungen oder bei der Handwerkskammeranmeldung.

Kann Code 43.31.0 mit anderen Codes kombiniert werden?

Ja, häufig wird er zusammen mit Codes für Malerarbeiten, Trockenbau oder Fassadenbau verwendet, wenn ein Betrieb mehrere gewerkübergreifende Leistungen anbietet.