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WZ-Klasse 43.32 – Bautischlerei und -schlosserei

Die Klasse 43.32 „Bautischlerei und -schlosserei“ im WZ 2025 klassifiziert Betriebe, die Tischler- und Schlosserarbeiten für Bauvorhaben ausführen.

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 2
Verwandt 4
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 43.32

Vollständige Bezeichnung Bautischlerei und -schlosserei
Abschnitt F - Baugewerbe
Abteilung 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
Gruppe 43.3 - Sonstiger Ausbau
Klasse 43.32 - Bautischlerei und -schlosserei
NACE Rev. 2.1 43.32
Kundensystematik 430
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 43.32

Die Klasse 43.32 „Bautischlerei und -schlosserei“ im WZ 2025 klassifiziert Betriebe, die Tischler- und Schlosserarbeiten für Bauvorhaben ausführen. Sie gehört zum Abschnitt „Baugewerbe“ und ist der übergeordneten Klasse 43.3 „Sonstige Ausbaugewerbe“ untergeordnet. Typische Tätigkeiten umfassen die Montage von Fenstern, Türen, Treppen, Geländern oder Metallkonstruktionen am Bau. Diese Seite hilft bei der korrekten gewerberechtlichen Einordnung und ist für Existenzgründer, Steuerberater und Statistikabfragen relevant. Unterbereiche der Klasse 43.32

Die Klasse gliedert sich in zwei direkte Untereinträge: Bautischlerei und Bauschlosserei. Erstere bezieht sich auf Holzarbeiten wie den Einbau von Fenstern oder Innentüren, letztere auf Metallarbeiten wie Geländer oder Fassadenelemente. Wann ist diese Klassifikation wichtig?

Sie ist essenziell für die Gewerbeanmeldung, die Zuordnung im Handelsregister und die branchenspezifische Statistik. Falsche Angaben können zu Abweichungen in behördlichen Daten führen. Häufige Fragen zur WZ 43.32

Was fällt unter die WZ-Klasse 43.32? Zur Klasse 43.32 zählen Betriebe, die primär Tischler- und Schlosserarbeiten für Bauprojekte ausführen, wie Montage von Fenstern, Türen, Treppen oder Metallbauelementen. Wann muss ich mein Gewerbe unter 43.32 anmelden? Diese Klassifikation ist relevant bei der Gewerbeanmeldung, wenn Ihr Kerngeschäft die Herstellung und Installation von Bauzubehör aus Holz und Metall umfasst.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter die WZ-Klasse 43.32?

Zur Klasse 43.32 zählen Betriebe, die primär Tischler- und Schlosserarbeiten für Bauprojekte ausführen, wie Montage von Fenstern, Türen, Treppen oder Metallbauelementen.

Wann muss ich mein Gewerbe unter 43.32 anmelden?

Diese Klassifikation ist relevant bei der Gewerbeanmeldung, wenn Ihr Kerngeschäft die Herstellung und Installation von Bauzubehör aus Holz und Metall umfasst.