WZ-Klasse 23.52 – Herstellung von Kalk und gebranntem Gips
Der WZ-Code 23.52.0 dient zur statistischen Erfassung von Unternehmen, die Kalk und gebrannten Gips herstellen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 23.52.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 23.52.0?
Der WZ-Code 23.52.0 dient zur statistischen Erfassung von Unternehmen, die Kalk und gebrannten Gips herstellen. Diese Klassifikation ist für die amtliche Statistik, aber auch für die eigene Branchenzuordnung wichtig. Wir erklären, welche Tätigkeiten hier einschließlich sind, was nicht dazu gehört und wo typische Unsicherheiten liegen. Was bedeutet WZ-Code 23.52.0?
Der Code gehört zur Gruppe 23.52 "Herstellung von Kalk und gebranntem Gips" innerhalb der Abteilung 23 "Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden". Konkret umfasst 23.52.0 die Herstellung von Kalk in jeder Form sowie die Produktion von gebranntem Gips, auch Stuckgips genannt. Welche Produkte und Tätigkeiten sind eingeschlossen?
Zum Bereich gehören Kalk in Form von Branntkalk, Löschkalk, hydraulischem Kalk oder Kalkhydrat. Bei Gips zählen gebrannter Gips (Calciumsulfat-Halbhydrat) und daraus hergestellter Stuckgips dazu. Die Aufbereitung von natürlichem Gips sowie das Mischen mit Zusätzen für die Weiterverarbeitung fallen ebenfalls unter diesen Code.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Die Herstellung von Zement (23.51.0) ist separat klassifiziert. Auch die Produktion von Gipserzeugnissen wie Gipsplatten (23.69.1) gehört nicht hierher, sondern in die Fertigbauweise. Die Gewinnung von Kalk- und Gipsstein selbst fällt unter Abbaubetriebe (08.11 bzw. 08.12).
Typische Fehler bei der Zuordnung
Häufig wird der Code fälschlicherweise für Betriebe verwendet, die nur Gipsprodukte verarbeiten, nicht aber den gebrannten Gips selbst herstellen. Auch Mischbetriebe, die sowohl Kalk herstellen als als weiterverarbeiten, müssen die Tätigkeiten trennen und gegebenenfalls mehrere Codes melden.
Praktische Bedeutung für Unternehmen
Für die statistische Meldung und auch bei der Suche nach Geschäftspartnern ist die korrekte Code-Zuordnung relevant. Banken und Verbände nutzen die Codes zur Branchenanalyse. Eine fehlerhafte Angabe kann zu verzerrten Statistiken führen.
Rechtliche und statistische Grundlage
Der WZ-Code wird vom Statistischen Bundesamt herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. Die Zuordnung erfolgt primär nach der hauptsächlichen Tätigkeit des Unternehmens. Bei der Anmeldung eines Gewerbes oder für statistische Fragebögen ist die richtige Code-Angabe verpflichtend.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 23.52.0?
Der WZ-Code 23.52.0 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Kalk und gebranntem Gips' innerhalb der WZ 2025.