WZ-Klasse 23.51 – Herstellung von Zement
Was der WZ-Code 23.51.0 umfasst Die Klassifikation 23.51.0 im WZ 2025 erfasst Unternehmen, die Zement und Zementklinker industriell herstellen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 23.51.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 23.51.0?
Was der WZ-Code 23.51.0 umfasst
Die Klassifikation 23.51.0 im WZ 2025 erfasst Unternehmen, die Zement und Zementklinker industriell herstellen. Dazu gehören alle hydraulischen Bindemittel, die durch Brennen von Kalkstein, Ton, Mergel oder ähnlichen Rohstoffen entstehen. Typische Produkte sind Portlandzement, Tonerdeschmelzzement, Schlackenzement, Sulfatzement und andere spezielle Zementarten. Auch die Herstellung von nicht hydraulischem Zement fällt unter diesen Code, sofern er als Bindemittel verwendet wird.
Typische Tätigkeiten und Prozesse
Die Zementproduktion folgt einem standardisierten Prozess. Zunächst erfolgt die Rohstoffgewinnung, meist Kalkstein und Ton, durch Brechen und Mahlen. Anschließend wird das Rohmehl im Drehrohrofen bei Temperaturen von bis zu 1450°C gebrannt, wobei Zementklinker entsteht. Dieser wird gemahlen und mit Hilfsstoffen wie Gips vermischt, um den fertigen Zement zu erhalten. Zu den zentralen Tätigkeiten gehören:
- Brechen, Mahlen und Homogenisieren der Rohstoffe
- Brennen des Rohmehls im Drehrohrofen
- Mahlen des Klinkers zum Endprodukt
- Verpacken, Lagern und Vertreiben des Zements
Abgrenzung zu ähnlichen WZ-Codes
Die Abgrenzung zu verwandten Wirtschaftszweigen ist entscheidend für die korrekte Klassifikation. WZ 23.51.0 bezieht sich ausschließlich auf Zement, nicht auf andere mineralische Bindemittel.
- WZ-Code
- Bezeichnung
- Abgrenzung zu 23.51.0
- 23.52
- Herstellung von Kalk und gebranntem Gips
- Umfasst Kalk und Gips, aber keinen Zement
- 23.31
- Herstellung von keramischen Fliesen und Platten
- Bezieht sich auf Endprodukte, nicht auf Bindemittel
- 23.9
- Herstellung von abrasiven Erzeugnissen
- Produktion von Schleifmitteln, keine Bindemittel
Gewerbeanmeldung und rechtliche Hinweise
Für die gewerbliche Zementherstellung in Deutschland ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Aufgrund der industriellen Prozesse und Umweltauswirkungen gelten zusätzliche Auflagen. Meist ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) notwendig, insbesondere für große Anlagen. Kleinere Betriebe können unter die Genehmigungsfreistellung fallen, müssen aber stillschweigende oder ausdrückliche Erlaubnisse einholen. Kontaktieren Sie frühzeitig die zuständige Industrie- und Handelskammer sowie das Umweltamt.
Typische Fehler und wie man sie vermeidet
Häufige Fehler bei der Klassifikation und Anmeldung führen zu Rückfragen oder Nachforderungen. Vermeiden Sie diese Probleme:
- Verwechslung mit Kalk- oder Gipsherstellung (WZ 23.52) – prüfen Sie die exakte Produktpalette
- Übersehen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflichten – klären Sie dies vorab mit dem Umweltamt
- Falsche Einschätzung der Anlagengröße – auch kleinere Öfen können genehmigungspflichtig sein
- Praktische Checkliste für die Gewerbeanmeldung
Gehen Sie Schritt für Schritt vor, um Ihr Unternehmen korrekt anzumelden:
- Bestimmen Sie die exakte Produktpalette – handelt es sich um Zement nach DIN EN 197-1?
- Kontaktieren Sie das örtliche Gewerbeamt für die Anmeldung des Gewerbebetriebs
- Prüfen Sie mit dem Umweltamt, ob eine BImSchG-Genehmigung erforderlich ist
- Klären Sie weitere Auflagen wie Abwasser- oder Abfallrecht
- Melden Sie sich bei der Berufsgenossenschaft für den Arbeitsschutz an
Häufig gestellte Fragen
Welche Produkte umfasst die Herstellung von Zement nach WZ 23.51.0?
Der Code umfasst Portlandzement, Tonerdeschmelzzement, Schlackenzement, Sulfatzement und ähnliche hydraulische Bindemittel sowie Zementklinker als Zwischenprodukt.
Benötige ich eine spezielle Genehmigung für die Zementherstellung in Deutschland?
Ja, aufgrund von Emissions- und Immissionsschutzauflagen ist in der Regel eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach BImSchG erforderlich. Die genauen Anforderungen hängen von der Anlagengröße ab.
Was ist der Unterschied zwischen WZ 23.51.0 und WZ 23.52?
WZ 23.51.0 bezieht sich ausschließlich auf Zement, während WZ 23.52 die Herstellung von Kalk und gebranntem Gips klassifiziert. Beide sind hydraulische Bindemittel, aber mit unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung und Herstellung.