C Produktion
Klasse

WZ-Klasse 23.45 – Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen

Der WZ-Code 23.45.0 bezeichnet im Klassifikationssystem WZ 2025 die Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 23.45.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 4
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 23.45

Vollständige Bezeichnung Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 23 - Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
Gruppe 23.4 - Herstellung von sonstigen Porzellan- und keramischen Erzeugnissen
Klasse 23.45 - Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen
Integrierte Unterklasse 23.45.0
NACE Rev. 2.1 23.45
WZ 2008 Entsprechung 23.49.0
Kundensystematik 230

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 23.45.0?

Der WZ-Code 23.45.0 bezeichnet im Klassifikationssystem WZ 2025 die Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen. Er fasst alle keramischen Produkte zusammen, die nicht unter spezialisiertere Codes wie 23.41 (Geschirr) oder 23.42 (Sanitärkeramik) fallen. Typisch sind technische Keramik, Ziergegenstände oder kunsthandwerkliche Erzeugnisse. Für die Gewerbeanmeldung in Deutschland ist dieser Code relevant, wenn Sie keramische Ware produzieren, die nicht eindeutig anders klassifizierbar ist. Achten Sie auf präzise Abgrenzung, um Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden. Was umfasst der WZ-Code 23.45.0?

Der Code deckt ein breites Spektrum keramischer Erzeugnisse ab, die nicht in andere Kategorien passen. Dazu gehören:

  • Technische Keramik wie Isolatoren, Filter oder Bauteile für Industrieanwendungen
  • Zierkeramik und kunsthandwerkliche Produkte wie Skulpturen oder Vasen

Keramische Waren für den Garten- und Landschaftsbau, etwa Pflanzentöpfe oder Dekoelemente

Sonstige nicht spezifizierte keramische Erzeugnisse, die nicht für den Haushalts- oder Sanitärbereich bestimmt sind

Die Herstellung umfasst alle Schritte von der Aufbereitung der Rohstoffe bis zum fertigen Produkt, inklusive Formgebung, Trocknung und Brennen.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Wichtig ist die Unterscheidung zu benachbarten Codes, um Fehlklassifikationen zu vermeiden. Code 23.45.0 schließt explizit aus:

  • Herstellung von Porzellan- und Keramikgeschirr (23.41)
  • Produktion von Sanitärkeramik (23.42)
  • Herstellung von Ziegeln und sonstigen Baukeramiken (23.31 und 23.32)

Fertigung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen (23.44)

Wenn Ihre Tätigkeit primär in einen dieser Bereiche fällt, verwenden Sie den spezifischeren Code. Nur bei nicht zuordenbaren Produkten ist 23.45.0 korrekt.

Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes zur Herstellung keramischer Erzeugnisse in Deutschland beachten Sie:

  • Wählen Sie den Code genau basierend auf Ihrem Produktportfolio. Bei Unsicherheit konsultieren Sie das Statistische Bundesamt oder einen Fachberater.

Für handwerkliche Keramikproduktion kann zusätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich sein, falls es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt.

Umweltrechtliche Vorschriften, besonders zum Energieverbrauch und Emissionen beim Brennen, sind zu prüfen.

Vermeiden Sie pauschale Zuordnungen – präzise Beschreibung Ihrer Tätigkeit beschleunigt den Anmeldeprozess. Der WZ-Code 23.45.0 bietet eine Restkategorie für keramische Produktion, die nicht anders einzuordnen ist. Seine korrekte Verwendung sichert eine passgenaue statistische Erfassung und vermeidet bürokratische Rückfragen.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 23.45.0?

Der WZ-Code 23.45.0 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen' innerhalb der WZ 2025.