WZ-Klasse 23.14 – Herstellung von Glasfasern und Waren daraus
Der WZ-Code 23.14.0 (national: WZ 23.14.0) klassifiziert Betriebe, die Glasfasern und daraus gefertigte Waren herstellen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 23.14.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 23.14.0?
Der WZ-Code 23.14.0 (national: WZ 23.14.0) klassifiziert Betriebe, die Glasfasern und daraus gefertigte Waren herstellen. Die korrekte Zuordnung ist nicht nur für die Amtliche Statistik verpflichtend, sondern auch für brancheninterne Vergleiche und Analysen entscheidend. Typische Fehler bei der Anwendung dieses Codes betreffen die Abgrenzung zur Glasherstellung selbst und zur Fertigung von Endprodukten, was zu verzerrten Daten führen kann. Definition und Anwendungsbereich des Codes 23.14.0
Der Wirtschaftszweig 23.14.0 umfasst die Herstellung von Glasfasern und die Produktion von Waren, die primär aus diesen Glasfasern bestehen. Der Fokus liegt auf der eigentlichen Faserproduktion und ihrer unmittelbaren Weiterverarbeitung zu Halbzeugen.
Konkret umfasste Tätigkeiten
Herstellung von Glasfilamenten (Endlosfasern)
Herstellung von Glasstapelfasern (Glaswolle)
Verarbeitung der Fasern zu Glasfasergarnen
Herstellung von textilen Flächengebilden aus Glasfasern (Gewebe, Gelege, Vliese)
Produktion von Glasfaser-Seilen, -Geflechten oder -Bändern
Herstellung von Glasfaser-Matten für Dämmzwecke
Abgrenzung: Was fällt nicht unter 23.14.0?
Die Systematik der Wirtschaftszweige trennt klar zwischen der Herstellung des Grundmaterials, der Fasern und der anschließenden Fertigung von Endprodukten. Folgende Tätigkeiten werden anderen Codes zugeordnet.
- Aktivität
- Zutreffender Code
- Grund der Abgrenzung
- Herstellung von Glas (Ausgangsmaterial)
- 23.13 (Glasherstellung)
- Die Produktion des Rohglases ist ein vorgelagerter Prozess.
Herstellung von Lichtwellenleitern (optische Fasern) 26.82 (Herstellung von optischen Instrumenten) Optische Fasern dienen der Daten-/Lichtübertragung, nicht strukturellen Zwecken.
- Konfektionierung von Dämmstoffmatten zu Isolierungen
- 22.2x (Herstellung von Kunststoffwaren) oder 43.xx (Bau)
- Die endgültige Montage und Anpassung ist eine nachgelagerte Tätigkeit.
Herstellung von Verbundwerkstoffen (Composites) mit Glasfaser 22.2x (wenn kunststoffbasiert) oder 25.xx (Metallverarbeitung) Die Herstellung des Verbundmaterials fällt unter die Verarbeitung der Matrix.
Häufige Fehler und Probleme bei der Zuordnung
Die Praxis zeigt wiederkehrende Muster fehlerhafter Klassifikation, die die Qualität der statistischen Daten beeinträchtigen. Fehler 1: Vermischung mit der Glasherstellung (23.13)
Unternehmen, die sowohl Glas schmelzen als auch direkt zu Fasern verarbeiten, ordnen ihre Tätigkeit manchmal vollständig 23.14.0 zu. Statistisch korrekt ist jedoch eine Aufspaltung: Die Glasherstellung fällt unter 23.13, die Faserproduktion unter 23.14.0. Dies ist vor allem für die Energie- und Rohstoffstatistik relevant. Fehler 2: Unscharfe Abgrenzung zur Endproduktherstellung
Ein Betrieb, der gekaufte Glasfasermatten zu isolierten Rohren verarbeitet, ist kein Hersteller von Glasfasern mehr, sondern ein Verarbeiter. Seine Tätigkeit fällt unter die Herstellung von kunststoffbasierten Bauprodukten (22.29) oder spezifischere Codes. Die Zuordnung zu 23.14.0 wäre hier falsch und würde den Sektor "Glasfaserherstellung" künstlich vergrößern. Fehler 3: Verwechslung mit optischen Fasern (26.82)
Die begriffliche Nähe von "Glasfaser" im strukturellen bzw. Dämmbereich und "Glasfaser" im Telekommunikationsbereich (LWL) führt zu Verwechslungen. Die Herstellung von Lichtwellenleitern ist technologisch und wirtschaftlich ein vollständig anderer Sektor (Hochtechnologie) und wird unter 26.82 geführt.
Praktische Hinweise für die korrekte Einordnung
Für eine rechtssichere Zuordnung sollte der primäre Produktionsschwerpunkt betrachtet werden.
Ist der Ausgangsstoff Glas und wird er im eigenen Betrieb zur Faser verarbeitet? → 23.14.0
Werden die Glasfasern als Rohmaterial zugeliefert und nur noch verarbeitet/konfektioniert? → Einordnung prüfen (oft 22.xx oder 13.xx)
Steht die data transmission im Vordergrund? → 26.82
Wird das Glas nur geschmolzen/geformt, aber nicht versponnen? → 23.13
Warum die korrekte Zuordnung mehr als nur Formsache ist
Eine fehlerhafte Klassifikation hat reale Konsequenzen. Sie verzerrt die volkswirtschaftliche Statistik, was wiederum zu fehlerhaften politischen oder wirtschaftlichen Entscheidungen auf Branchenebene führen kann. Für das Unternehmen selbst kann eine falsche Zuordnung im Rahmen von Förderanträgen oder branchenspezifischen Regulationen negative Folgen haben, wenn die tatsächliche Tätigkeit nicht dem beantragten Sektor entspricht. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was fällt unter den WZ-Code 23.14.0?
Der Code umfasst die Herstellung von Glasfasern (z.B. Filamente, Glaswolle) sowie die Weiterverarbeitung zu textilen Flächengebilden (Gewebe, Gelege), Seilen oder anderen Waren aus diesen Fasern, sofern nicht anderweitig spezifisch klassifiziert.
Was gehört nicht zum Code 23.14.0?
Nicht hierzu gehören die Herstellung von Glas für die Faserproduktion (Code 23.13), die Herstellung von optischen Fasern (Code 26.82) sowie die Konfektionierung von Endprodukten wie Schlauchisolierungen oder Bekleidung (i.d.R. Code 22 oder 13).
Welche Fehler werden häufig bei der Code-Vergabe gemacht?
Häufig wird die reine Herstellung von Glas (Rohstoff) fälschlicherweise hier eingeordnet oder die Herstellung von Endprodukten aus gelieferten Glasfasern, die eigentlich unter die Verarbeitung (C) fallen. Auch die Abgrenzung zu optischen Fasern ist fehleranfällig.
Warum ist die korrekte Zuordnung wichtig?
Eine fehlerhafte Zuordnung verfälscht branchenstatistische Auswertungen, kann zu Problemen bei der Amtlichen Statistik führen und im Extremfall auch Auswirkungen auf Auflagen oder Förderungen haben, die an bestimmte Wirtschaftszweige geknüpft sind.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter den WZ-Code 23.14.0?
Der Code umfasst die Herstellung von Glasfasern (z.B. Filamente, Glaswolle) sowie die Weiterverarbeitung zu textilen Flächengebilden (Gewebe, Gelege), Seilen oder anderen Waren aus diesen Fasern, sofern nicht anderweitig spezifisch klassifiziert.
Was gehört nicht zum Code 23.14.0?
Nicht hierzu gehören die Herstellung von Glas für die Faserproduktion (Code 23.13), die Herstellung von optischen Fasern (Code 26.82) sowie die Konfektionierung von Endprodukten wie Schlauchisolierungen oder Bekleidung (i.d.R. Code 22 oder 13).
Welche Fehler werden häufig bei der Code-Vergabe gemacht?
Häufig wird die reine Herstellung von Glas (Rohstoff) fälschlicherweise hier eingeordnet oder die Herstellung von Endprodukten aus gelieferten Glasfasern, die eigentlich unter die Verarbeitung (C) fallen. Auch die Abgrenzung zu optischen Fasern ist fehleranfällig.
Warum ist die korrekte Zuordnung wichtig?
Eine fehlerhafte Zuordnung verfälscht branchenstatistische Auswertungen, kann zu Problemen bei der Amtlichen Statistik führen und im Extremfall auch Auswirkungen auf Auflagen oder Förderungen haben, die an bestimmte Wirtschaftszweige geknüpft sind.