WZ-Klasse 10.91 – Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
Der WZ-Code 10.91.0 klassifiziert Unternehmen, die Futtermittel für landwirtschaftliche Nutztiere herstellen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 10.91.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 10.91.0?
Der WZ-Code 10.91.0 klassifiziert Unternehmen, die Futtermittel für landwirtschaftliche Nutztiere herstellen. Dazu zählen die Produktion von Mischfutter, Ergänzungsfuttermitteln und bestimmten Einzelfuttermitteln. Die Tätigkeit unterliegt dem deutschen Futtermittelrecht und erfordert Registrierung oder Zulassung. Abzugrenzen ist sie von der Nahrungsmittelherstellung (WZ 10.1 bis 10.8) und der Heimtierfutterproduktion (10.92). Was der WZ-Code 10.91.0 umfasst
Die Klassifikation erfasst gewerbliche Hersteller von Futtermitteln, die für die Ernährung von Nutztieren in der Landwirtschaft bestimmt sind. Konkret gehören dazu:
- Mischfutter aus pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen
Ergänzungsfuttermittel mit Vitaminen, Mineralstoffen oder Aminosäuren
Einzelfuttermittel wie Getreide, Ölkuchen oder Melasseschnitzel, sofern sie für den Futtermittelhandel aufbereitet werden
Futtermittel für die Aquakultur
Nicht dazu zählen Betriebe, die nur Futtermittel lagern, handeln oder transportieren, ohne diese herzustellen oder wesentlich zu verändern.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Jeder Hersteller muss sich nach dem Futtermittelgesetz (FuttMG) und der Futtermittelhygieneverordnung registrieren oder zulassen lassen. Die zuständige Landesbehörde überwacht die Einhaltung der Hygiene- und Kennzeichnungspflichten. Wesentliche Vorschriften betreffen:
- Rückverfolgbarkeit aller Rohstoffe und Chargen
- Verbot bestimmter Zusatzstoffe
- Deklaration der Inhaltsstoffe
Regelmäßige Eigenkontrollen nach HACCP-Grundsätzen
Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Oft kommt es zu Verwechslungen mit benachbarten Codes. Klar getrennt ist:
- WZ 10.92 (Herstellung von Futtermitteln für Heimtiere): betrifft Hunde-, Katzen- oder VogelFutter, nicht für Nutztiere.
WZ 10.1 bis 10.8 (Nahrungsmittelherstellung): umfasst Lebensmittel für Menschen, auch wenn Nebenprodukte wie Kleie oder Molke als Futtermittel anfallen.
WZ 46.38 (Großhandel mit Futtermitteln): gilt für Händler ohne eigene Produktionstätigkeit.
Ein Betrieb kann mehrere Codes nebeneinander führen, wenn er sowohl herstellt als auch handelt.
Typische Fehler und Fallstricke
Bei der Einordnung und Umsetzung treten häufig Probleme auf:
- Falsche Zuordnung von Mischbetrieben, die sowohl Futtermittel herstellen als auch landwirtschaftliche Erzeugnisse verkaufen.
Unterschätzung der Dokumentationspflichten für kleine Betriebe oder Landwirte mit eigener Mischerei.
Nichteinhalten der Hygienevorschriften bei Lagerung oder Transport, was zu Kontaminationen führen kann.
Irreführende Kennzeichnung, die nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Diese Fehler können zu Beanstandungen durch Behörden oder zu Haftungsrisiken führen.
Praktische Umsetzung für Betriebe
Für eine korrekte Einstufung und Compliance sollten Hersteller:
- Die exakte Tätigkeit bei der IHK oder dem statistischen Amt anmelden.
Ein HACCP-Konzept implementieren und regelmäßig überprüfen.
Rohstofflieferanten sorgfältig auswählen und dokumentieren.
Schulungen für Mitarbeiter zu Hygiene und Recht durchführen.
Kleinere Betriebe können von branchenspezifischen Beratungsangeboten der Landwirtschaftskammern profitieren.
Ausblick und Entwicklungen
Die Branche unterliegt dynamischen Veränderungen. Trends wie nachhaltige Futtermittel, Reduktion von Antibiotika oder Einsatz von Insektenprotein gewinnen an Bedeutung. Gleichzeitig verschärfen sich europaweit die Anforderungen an Tierwohl und Umweltverträglichkeit. Hersteller müssen sich auf strengere Kontrollen und transparentere Lieferketten einstellen.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 10.91.0?
Der WZ-Code 10.91.0 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere' innerhalb der WZ 2025.