WZ-Klasse 10.61 – Mahl- und Schälmühlen
Der WZ-Code 10.61.0 „Mahl- und Schälmühlen“ klassifiziert Betriebe, die Getreide mahlen oder schälen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 10.61.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 10.61.0?
Der WZ-Code 10.61.0 „Mahl- und Schälmühlen“ klassifiziert Betriebe, die Getreide mahlen oder schälen. Dazu zählt die Herstellung von Mehl, Grieß, Schrot oder geschältem Reis aus Getreide wie Weizen, Roggen, Hafer oder Reis. Der Code gehört zur Abteilung 10 (Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln) der amtlichen deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025). Für die Gewerbeanmeldung ist diese Klassifikation verbindlich. Der Betrieb unterliegt zwingend den deutschen und EU-Lebensmittelvorschriften. Typische Tätigkeiten unter WZ 10.61.0
Unter diesen Code fallen alle verarbeitenden Schritte, die aus rohem Getreide ein mahltrockenes oder geschältes Produkt erzeugen. Die Reinigung, Trocknung und Sortierung des Rohgetreides ist integraler Bestandteil des Mahlprozesses und damit ebenfalls hier eingeordnet. Die Herstellung von Reismehl durch Mahlen von Reis ist enthalten, nicht jedoch die Produktion von Reiskleieöl, die in 10.41.2 fällt.
Die zentrale Aktivität ist das Zerkleinern der Getreidekörner. Dies umfasst das Vermahlen zu Feinmehl, die Erzeugung von Grieß als gröberes Zwischenprodukt sowie die Produktion von Schrot und Kleie. In Schälmühlen wird die äußere Schale von Getreidekörnern, insbesondere von Reis, aber auch von Dinkel oder Grünkern, entfernt.
Klare Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen
Die Abgrenzung zu benachbarten Codes ist entscheidend für eine korrekte Anmeldung. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen.
- Aktivität
- Zugehöriger WZ-Code
- Abgrenzungsmerkmal
- Herstellung von Stärke und Kartoffelmehl
- 10.85.1
- Rohstoff ist keine Getreidefrucht, sondern Kartoffeln oder andere stärkehaltige Pflanzen.
- Produktion von Backmischungen
- 10.71.1
- Beimischen von weiteren Zutaten wie Backpulver, Aromen, Trockenfrüchten.
- Rösten von Getreide (z.B. für Müsli)
- 10.86.2
- Der Prozess ist kein reines Mahlen/Schälen, sondern eine Wärmebehandlung.
- Großhandel mit Mehl
- 46.38.0
- Reine Handels- und Vertriebstätigkeit ohne eigene Produktion.
Hinweise für die Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung eines Gewerbes für eine Mahl- oder Schälmühle ist der WZ-Code 10.61.0 verbindlich anzugeben. Der Prozess läuft über das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Da es sich um einen Betrieb der Lebensmittelherstellung handelt, erfolgt parallel eine automatische Meldung an das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt.
Die zuständige Behörde prüft die Einhaltung der Hygienevorschriften nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (HACCP-Konzept). Eine Betriebsbesichtigung vor Aufnahme der Tätigkeit ist üblich. Für sehr kleine Betriebe, etwa Hofmühlen mit direktem Verkauf, gelten erleichterte, aber nicht weniger verbindliche Regelungen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was fällt nicht unter den WZ-Code 10.61.0?
Nicht dazu gehören die Herstellung von Kartoffelmehl (10.85.1), die Produktion von Backmischungen (10.71.1) oder das Rösten von Nüssen (10.86.2). Auch reine Handelsaktivitäten mit Mehl sind ausgeschlossen (Großhandel 46.38.0, Einzelhandel 47.21.0).
Benötige ich eine besondere Genehmigung für eine Mühle?
Ja. Neben der standardmäßigen Gewerbeanmeldung unterliegt der Betrieb einer Mahl- oder Schälmühle strengen lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Eine Registrierung nach der Lebensmittelhygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004 beim zuständigen Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt ist verpflichtend. Je nach Betriebsgröße können weitere Auflagen hinzukommen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt nicht unter den WZ-Code 10.61.0?
Nicht dazu gehören die Herstellung von Kartoffelmehl (10.85.1), die Produktion von Backmischungen (10.71.1) oder das Rösten von Nüssen (10.86.2). Auch reine Handelsaktivitäten mit Mehl sind ausgeschlossen (Großhandel 46.38.0, Einzelhandel 47.21.0).
Benötige ich eine besondere Genehmigung für eine Mühle?
Ja. Neben der standardmäßigen Gewerbeanmeldung unterliegt der Betrieb einer Mahl- oder Schälmühle strengen lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Eine Registrierung nach der Lebensmittelhygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004 beim zuständigen Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt ist verpflichtend. Je nach Betriebsgröße können weitere Auflagen hinzukommen.