WZ-Klasse 09.90 – Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden
Was bedeutet der WZ-Code 09.90.0? Der WZ-Code 09.90.0 klassifiziert Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden. Er fällt unter die Abteilung 09 der statistischen Systematik der...
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 09.90.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Was umfasst der WZ-Code 09.90.0?
Was bedeutet der WZ-Code 09.90.0?
Der WZ-Code 09.90.0 klassifiziert Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden. Er fällt unter die Abteilung 09 der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige. Dieser Code erfasst Dienstleistungen, die unterstützend für Bergbauaktivitäten und die Gewinnung von Steinen und Erden erbracht werden, aber nicht unter andere spezifische Codes der Abteilung 09 fallen. Welche Tätigkeiten sind inkludiert?
Der Code 09.90.0 umfasst eine Reihe von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Bergbau und Gewinnung stehen. Dazu gehören:
- Explorationsdienstleistungen für mineralische Rohstoffe
- Geologische Vermessungen und Kartierungen
- Bohrdienstleistungen für explorative Zwecke
- Bergbauliche Beratungsdienstleistungen
- Dienstleistungen zur Vorbereitung von Abbaugebieten
Spezielle Bergbauarbeiten auf Lohnbasis
Welche Tätigkeiten sind ausgeschlossen?
Nicht unter diesen Code fallen Tätigkeiten, die bereits anderen WZ-Codes zugeordnet sind. Dazu gehören:
- Eigene Gewinnung von Steinen und Erden (Codes 08.1x)
- Dienstleistungen für die Erdöl- und Erdgasgewinnung (09.1x)
- Dienstleistungen für den Kohlebergbau (09.9x, außer 09.90.0)
- Ingenieurdienstleistungen (71.1x)
- Architektonische Dienstleistungen (71.1x)
Rechtliche Anforderungen und Genehmigungen
Für die Erbringung von Dienstleistungen nach Code 09.90.0 gelten verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen. Diese können je nach Bundesland und konkreter Tätigkeit variieren. Typischerweise sind folgende Aspekte zu beachten:
- Bergrechtliche Genehmigungen für bestimmte Tätigkeiten
- Umweltschutzauflagen nach Bundes- und Landesrecht
- Arbeitssicherheitsvorschriften im Bergbau
- Gegebenenfalls spezielle Qualifikationsnachweise für Personal
- Praktische Hinweise für Dienstleister
- Wenn Sie Dienstleistungen nach 09.90.0 anbieten wollen, beachten Sie diese Punkte:
- Klären Sie ab, ob Ihre Tätigkeit wirklich unter diesen Code fällt oder ob ein anderer Code passender ist
- Informieren Sie sich über die spezifischen rechtlichen Anforderungen in Ihrem Bundesland
- Sicherstellen, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen
- Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeiten sorgfältig für behördliche Nachweise
Häufig gestellte Fragen
Welche Tätigkeiten umfasst der WZ-Code 09.90.0?
Der Code umfasst Dienstleistungen für den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden, die nicht anderen Codes zugeordnet sind, wie z.B. Explorationsdienstleistungen, Vermessungen oder spezielle Bergbauarbeiten.
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für diese Dienstleistungen?
Es gelten bergrechtliche Vorschriften, Umweltschutzauflagen und je nach Tätigkeit spezifische Genehmigungen. Die genauen Anforderungen variieren nach Bundesland und Art der Dienstleistung.
Kann ich mit diesem Code auch selbst Rohstoffe gewinnen?
Nein, der Code 09.90.0 ist ausschließlich für Dienstleistungen rund um die Gewinnung gedacht, nicht für die eigentliche Rohstoffgewinnung selbst.