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WZ-Abteilung 09 – Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden

Klassifikation im WZ 2025 Abteilung 09 gehört zur Sektion B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 2
Verwandt 4
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 09?

Vollständige Bezeichnung Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden
Abschnitt B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Abteilung 09 - Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden
Kundensystematik 090
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 09

Klassifikation im WZ 2025

Abteilung 09 gehört zur Sektion B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Diese Abteilung erfasst ausschließlich unterstützende Dienstleistungen für Bergbau- und Gewinnungsbetriebe, nicht die eigentliche Rohstoffförderung.

Typische Unterbereiche

Zu Abteilung 09 zählen Dienstleistungen wie Explorationsbohrungen, geophysikalische Vermessungen, Aufbereitungsarbeiten und technische Unterstützung für Bergbauunternehmen. Die Abteilung gliedert sich in zwei Hauptgruppen: Dienstleistungen für den Bergbau sowie für die Gewinnung von Steinen und Erden.

Praktische Anwendung

Diese Klassifikation ist relevant für Unternehmen, die Dienstleistungen im Bergbausektor anbieten, sowie für Steuerberater und Statistiker bei der korrekten Zuordnung von Wirtschaftstätigkeiten. Sie hilft bei der Gewerbeanmeldung und der Abgrenzung zu direkt fördernden Betrieben der Abteilung 08.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 09?

Der WZ-Code 09 beschreibt die Tätigkeit 'Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden' innerhalb der WZ 2025.