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Klasse

WZ-Klasse 08.91 – Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale

Der Code 08.91.0 der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2025) bezeichnet den Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 08.91.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
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Verwandt 3
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 08.91

Vollständige Bezeichnung Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale
Abschnitt B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Abteilung 08 - Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
Gruppe 08.9 - Sonstiger Bergbau; Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.
Klasse 08.91 - Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale
Integrierte Unterklasse 08.91.0
NACE Rev. 2.1 08.91
WZ 2008 Entsprechung 08.91.0
Kundensystematik 080

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 08.91.0?

Der Code 08.91.0 der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2025) bezeichnet den Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale. Diese Klassifikation erfasst Unternehmen, die mineralische Rohstoffe gewinnen, die vorwiegend als Grundstoffe für die chemische Industrie oder zur Herstellung von Düngemitteln dienen. Die reine Gewinnung steht im Vordergrund; die weitere Verarbeitung fällt nicht unter diesen Code. Was umfasst der Code 08.91.0?

Der Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale bezieht sich auf die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen, die hauptsächlich in der chemischen Industrie oder für Düngemittel verwendet werden. Typische gewonnene Minerale sind:

  • Kalisalze
  • Steinsalz (wenn nicht für den Lebensmittelbereich bestimmt)
  • Phosphate
  • Boraterze
  • Natürliche Sulfate (wie Gips oder Anhydrit, sofern für chemische Zwecke)

Nitrate

Die Gewinnung kann im Tagebau oder Untertagebau erfolgen. Auch Aufbereitungsschritte wie Zerkleinern, Waschen oder Sortieren am Gewinnungsort sind enthalten, sofern sie nicht bereits als eigenständige Verarbeitung gelten.

Abgrenzung zu anderen Codes

Oft kommt es zu Verwechslungen mit benachbarten Codes. Klar abgegrenzt sind:

  • Code 08.11.0 (Gewinnung von Steinen, Erden und anderen mineralischen Rohstoffen): Hierunter fällt z.B. der Abbau von Gips für Bauzwecke, nicht für chemische Verwendung.

Abteilung 20 (Herstellung von chemischen Erzeugnissen): Jede chemische Verarbeitung der gewonnenen Minerale, etwa die Herstellung von Düngemitteln oder Basischemikalien, ist hier einzuordnen.

Code 07.29.0 (Gewinnung anderer nichtenergetischer mineralischer Rohstoffe): Betrifft Minerale, die nicht primär für Chemie oder Düngemittel genutzt werden.

Für die korrekte Codierung ist der Verwendungszweck der gewonnenen Minerale entscheidend. Typische Tätigkeiten im Code 08.91.0

Unternehmen in dieser Klassifikation führen vorrangig folgende Aktivitäten durch:

  • Exploration und Erschließung von Lagerstätten
  • Abbau von Mineralen durch Bohrungen, Sprengungen oder mechanische Gewinnung
  • Erstaufbereitung am Gewinnungsort (z.B. Zerkleinern, Trocknen, Grobsortierung)
  • Lagerung und Verladung der Rohminerale

Rekultivierung von Abbauflächen

Jegliche weitergehende chemische Synthese oder Veredelung ist ausgeschlossen.

Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes in diesem Bereich sollten Sie:

  • Den exakten Tätigkeitsschwerpunkt angeben: reine Gewinnung und initiale Aufbereitung.

Den Verwendungszweck der Minerale dokumentieren (chemische Industrie/Düngemittel).

Eventuell notwendige Bergbauberechtigungen oder Umweltgenehmigungen beachten.

Vermeiden Sie es, Gewinnung und Verarbeitung in einer Anmeldung zu kombinieren. Das führt oft zu Fehlcodierungen und Problemen bei der statistischen Erfassung.

Häufige Fehler und Fallstricke

Praktische Erfahrungen zeigen wiederkehrende Probleme:

  • Unklare Trennungen: Viele Unternehmen melden fälschlich auch die Weiterverarbeitung unter 08.91.0 an, obwohl diese in Abteilung 20 gehört.

Falsche Zuordnung bei Mehrfachnutzung: Wird ein Mineral sowohl für chemische Zwecke als auch für andere Bereiche (z.B. Bau) gewonnen, muss der primäre Verwendungszweck bestimmt werden.

Vernachlässigung von Genehmigungen: Der Bergbau unterliegt strengen Umwelt- und Bergrechtlichen Vorgaben, die vor Aufnahme der Tätigkeit geklärt sein müssen.

Fazit

Der Code 08.91.0 ist spezifisch für die Gewinnung von Mineralen, die in der chemischen Industrie oder für Düngemittel verwendet werden. Eine präzise Abgrenzung zu nachgelagerten Verarbeitungsstufen ist essenziell für die korrekte Klassifizierung. Bei der Gewerbeanmeldung sollten Sie sich auf den Kern der Rohstoffgewinnung konzentrieren und notwendige Genehmigungen im Vorhinein prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Minerale umfasst der Code 08.91.0?

Der Code umfasst den Bergbau von Mineralen wie Kalisalz, Steinsalz, Phosphat, Borat, Nitrat und natürlichen Sulfaten, sofern sie primär für chemische Prozesse oder Düngemittel verwendet werden.

Ist die Weiterverarbeitung der Minerale im Code enthalten?

Nein, die Weiterverarbeitung, z.B. zu chemischen Endprodukten oder Düngemitteln, fällt unter andere Codes, etwa der Chemieindustrie (Abteilung 20).

Was sind typische Fehler bei der Gewerbeanmeldung für diesen Code?

Häufig wird der Bergbau irrtümlich mit der Verarbeitung kombiniert angegeben. Trennen Sie die reine Gewinnung klar von nachgelagerten Aktivitäten, um Fehlcodierungen zu vermeiden.