B Rohstoffe
Klasse

WZ-Klasse 08.99 – Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.

Der WZ-Code 08.99.0 im Klassifikationssystem WZ 2025 erfasst die Gewinnung von Steinen und Erden, die nicht unter andere spezifische Codes der Abteilung 08 fallen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 08.99.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 3
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 08.99

Vollständige Bezeichnung Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.
Abschnitt B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Abteilung 08 - Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
Gruppe 08.9 - Sonstiger Bergbau; Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.
Klasse 08.99 - Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.
Integrierte Unterklasse 08.99.0
NACE Rev. 2.1 08.99
WZ 2008 Entsprechung 08.99.0
Kundensystematik 080

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 08.99.0?

Der WZ-Code 08.99.0 im Klassifikationssystem WZ 2025 erfasst die Gewinnung von Steinen und Erden, die nicht unter andere spezifische Codes der Abteilung 08 fallen. Unternehmen, die solche Tätigkeiten ausüben, müssen diesen Code bei der Gewerbeanmeldung angeben. Typische Aktivitäten umfassen den Abbau von Natursteinen, Sand, Kies oder Ton, sofern sie nicht bereits durch spezialisierte Codes wie 08.11 oder 08.12 abgedeckt sind. Die korrekte Zuordnung ist entscheidend für statistische Erfassung und behördliche Compliance. Was der Code 08.99.0 umfasst

Der Code klassifiziert betriebliche Tätigkeiten im Bereich der Gewinnung von Steinen und Erden, die keiner der definierten Unterkategorien zugeordnet werden können. Dazu zählen beispielsweise der Abbau von bestimmten Naturwerksteinen, die nicht unter Code 08.11 fallen, oder die Gewinnung von Erden wie Lehm, wenn sie nicht anders kodiert ist. Wichtig ist, dass nur die Gewinnung selbst erfasst wird – nachgelagerte Verarbeitungsschritte fallen unter separate Codes.

Typische Tätigkeiten und Beispiele

Unternehmen in diesem Bereich betreiben oft Tagebau oder Gruben zur Materialgewinnung. Konkrete Beispiele sind der Abbau von Sandstein für Bauzwecke, die Gewinnung von Kies in bestimmten Regionen oder die Extraktion von Ton für keramische Anwendungen. Die Tätigkeit endet mit der Förderung des Rohmaterials; weitere Verarbeitung wie Zerkleinern oder Sieben kann zusätzliche Codes erfordern.

Abgrenzung zu ähnlichen Codes

Eine klare Trennung zu anderen Codes der Abteilung 08 ist essential. Code 08.11 deckt beispielsweise den Abbau von ornamentalen oder Bausteinen ab, während 08.12 für Kalk, Gips oder Kreide reserviert ist. Code 08.99.0 fungiert als Auffangcategory für Tätigkeiten, die nicht präzise in diese Gruppen passen. Verwechslungen können zu Fehlklassifikationen und Problemen bei der Meldepflicht führen.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes müssen Sie 08.99.0 angeben, wenn Ihre Tätigkeit der Gewinnung von Steinen oder Erden entspricht, die nicht unter spezifischere Codes fällt. Stellen Sie sicher, dass Sie die exakte Tätigkeit beschreiben, um Fehler zu vermeiden. Behörden können bei Unklarheiten Nachweise fordern, daher hilft eine präzise Darstellung. Beachten Sie, dass zusätzliche Genehmigungen für Bergbau oder Umweltauflagen erforderlich sein können.

Praktische Herausforderungen und Lösungen

Ein häufiges Problem ist die unscharfe Abgrenzung zwischen 08.99.0 und benachbarten Codes. Konsultieren Sie im Zweifel die offiziellen Beschreibungen des Statistischen Bundesamtes oder einen Fachberater. Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeit detailliert, um spätere Rückfragen zu vermeiden. Für komplexe Fälle, etwa wenn Gewinnung und Verarbeitung kombiniert sind, kann die Zuordnung mehrerer Codes nötig sein.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 08.99.0?

Der WZ-Code 08.99.0 beschreibt die Tätigkeit 'Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.' innerhalb der WZ 2025.