WZ-Klasse 03.11 – Meeresfischerei
Der WZ-Code 03.11.0 klassifiziert Unternehmen der Meeresfischerei.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 03.11.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 03.11.0?
Der WZ-Code 03.11.0 klassifiziert Unternehmen der Meeresfischerei. Diese umfasst den Fang von Fisch und anderen Meerestieren im offenen Meer, oft mit speziellen Fangflotten. Die Tätigkeit grenzt sich klar von Aquakultur und Küstenfischerei ab und unterliegt komplexen internationalen Regulierungen. Was bedeutet WZ 03.11.0 genau?
Die Klassifikation "Meeresfischerei" im Wirtschaftszweig 03.11.0 erfasst Unternehmen, die professionell Fisch, Krebstiere, Muscheln und andere marine Lebewesen in offenen Meeresgewässern fangen. Typischerweise operieren diese Betriebe mit Hochseeflotten, die oft wochenlang auf See sind. Der Code ist Teil der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige und korrespondiert mit internationalen Systemen wie NACE Rev. 2 oder ISIC. Aktivitäten, die zum Code 03.11.0 gehören
Unternehmen dieses Sektors fangen Meerestiere für menschlichen Verzehr, für die industrielle Weiterverarbeitung oder für andere Nutzungen. Dazu zählt der Fang von Schwarmfischen wie Hering oder Makrele, von Grundfischen wie Kabeljau oder Seezunge, aber auch von Krebsen, Tintenfischen oder Muscheln außerhalb der Küstengewässer. Auch das Sammeln von Meerespflanzen kann in Einzelfällen dazu gehören, sofern es im offenen Meer stattfindet.
Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen
Die Meeresfischerei wird oft mit verwandten, aber distincten Tätigkeiten verwechselt. Die Küstenfischerei, die näher am Ufer operiert, fällt unter einen eigenen Code. Die Aquakultur, also die Zucht von Fischen in kontrollierten Umgebungen, ist ebenfalls separat klassifiziert. Auch die Verarbeitung von Fisch an Land, etwa in Räuchereien oder Konservenfabriken, gehört nicht zur Meeresfischerei im engeren Sinne.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Fangquoten
Die Hochseefischerei unterliegt strengen internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. In der Europäischen Union regelt die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) Fangquoten, Schonzeiten und technische Standards für Netze und Fanggeräte. Unternehmen müssen ihre Fänge melden und dürfen nur in bestimmten Gebieten fischen. Verstöße gegen diese Regeln können zu hohen Strafen oder dem Entzug von Lizenzen führen.
Typische Herausforderungen und betriebliche Fehler
Unternehmen der Meeresfischerei sehen sich mit schwankenden Fischbeständen, politischen Restriktionen und hohen betrieblichen Kosten konfrontiert. Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung der administrativen Hürden: Fanglizenze müssen beantragt werden, Meldungen an Behörden sind pflicht, und die Einhaltung von Umweltauflagen erfordert oft zusätzliche Investitionen. Auch die Logistik der Kühlkette vom Schiff bis zum Hafen ist kritisch.
Wirtschaftliche Bedeutung und Branchenentwicklung
Die Meeresfischerei trägt zur Versorgung mit proteinreichen Lebensmitteln bei und bietet employment in Küstenregionen. Allerdings steht die Branche unter Druck durch überfischte Bestände und wachsende Konkurrenz aus der Aquakultur. Moderne Flotten setzen zunehmend auf Nachhaltigkeitszertifikate und transparente Lieferketten, um sich am Markt zu differenzieren. Vergleich: Meeresfischerei vs. Aquakultur
- Kriterium
- Meeresfischerei (WZ 03.11.0)
- Aquakultur (WZ 03.21.0)
- Grundlage
- Fang wildlebender Tiere
- Zucht und Aufzucht in Kontrolle
- Ort
- Offenes Meer
- Becken, Teiche, Gehege
- Planbarkeit
- Abhängig von Beständen und Wetter
- Höhere Planbarkeit der Erträge
- Regulierung
- Internationale Fangquoten, GFP
- Tierschutz, Wasserqualität, nationale Vorschriften
Checkliste für Unternehmen der Meeresfischerei
Für Betriebe, die in diesem Sektor aktiv sind oder werden wollen, sind mehrere Schritte essentiell: Klärung der rechtlichen Zulassung und Fanglizenze, Investition in eine geeignete Flotte und Lagerinfrastruktur, Einrichtung eines Systems zur Dokumentation der Fänge und Einhaltung von Umweltstandards. Die Zusammenarbeit mit Behörden und Forschungsinstituten kann helfen, nachhaltige Praktiken umzusetzen.
Häufige Fragen zur Meeresfischerei
Was gehört alles zur Meeresfischerei nach WZ 03.11.0?
Zur Meeresfischerei (WZ 03.11.0) zählt der Fang von Fischen, Krebsen, Weichtieren und anderen Meerestieren im offenen Meer, typically durch Hochseefischereiflotten. Nicht dazu gehören die Küstenfischerei in Nähe des Ufers, Fischzucht (Aquakultur) oder die Verarbeitung der Fänge.
Welche rechtlichen Vorschriften gelten für die Meeresfischerei?
Die Meeresfischerei unterliegt strengen internationalen und nationalen Regulierungen. Dazu gehören Fangquoten zur Bestandserhaltung, technische Vorschriften für Fanggeräte, Meldepflichten für Fänge und die Einhaltung von Meeresschutzgebieten. In der EU ist die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) zentral.
Wie unterscheidet sich WZ 03.11.0 von der Aquakultur?
WZ 03.11.0 (Meeresfischerei) bezeichnet das Fangen wildlebender Meerestiere. Die Aquakultur (WZ 03.21.0) umfasst dagegen die kontrollierte Zucht und Aufzucht von Fischen und anderen Wasserorganismen in Becken, Teichen oder Netzgehegen.
Häufig gestellte Fragen
Was gehört alles zur Meeresfischerei nach WZ 03.11.0?
Zur Meeresfischerei (WZ 03.11.0) zählt der Fang von Fischen, Krebsen, Weichtieren und anderen Meerestieren im offenen Meer, typically durch Hochseefischereiflotten. Nicht dazu gehören die Küstenfischerei in Nähe des Ufers, Fischzucht (Aquakultur) oder die Verarbeitung der Fänge.
Welche rechtlichen Vorschriften gelten für die Meeresfischerei?
Die Meeresfischerei unterliegt strengen internationalen und nationalen Regulierungen. Dazu gehören Fangquoten zur Bestandserhaltung, technische Vorschriften für Fanggeräte, Meldepflichten für Fänge und die Einhaltung von Meeresschutzgebieten. In der EU ist die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) zentral.
Wie unterscheidet sich WZ 03.11.0 von der Aquakultur?
WZ 03.11.0 (Meeresfischerei) bezeichnet das Fangen wildlebender Meerestiere. Die Aquakultur (WZ 03.21.0) umfasst dagegen die kontrollierte Zucht und Aufzucht von Fischen und anderen Wasserorganismen in Becken, Teichen oder Netzgehegen.