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WZ-Gruppe 86.1 – Krankenhäuser

Was bedeutet WZ 86.1? Die Gruppe 86.1 im Klassifikationssystem WZ 2025 definiert Krankenhäuser als Einrichtungen zur stationären medizinischen Versorgung. Sie gehört zum Abschnitt 86 (Gesundheitswesen) und umfasst...

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Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 86.1

Vollständige Bezeichnung Krankenhäuser
Abschnitt R - Gesundheits- und Sozialwesen
Abteilung 86 - Gesundheitswesen
Gruppe 86.1 - Krankenhäuser
Direkte Unterklasse 86.10 - Krankenhäuser
Kundensystematik 860
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 86.1

Was bedeutet WZ 86.1?

Die Gruppe 86.1 im Klassifikationssystem WZ 2025 definiert Krankenhäuser als Einrichtungen zur stationären medizinischen Versorgung. Sie gehört zum Abschnitt 86 (Gesundheitswesen) und umfasst insbesondere allgemeine und spezialisierte Krankenhäuser mit Übernachtungsmöglichkeit.

Typische Anwendungsfälle

Diese Klassifikation ist relevant für Existenzgründer, Steuerberater und Gesundheitsunternehmen bei der Gewerbeanmeldung oder statistischen Meldung. Sie hilft bei der korrekten Zuordnung von Krankenhausbetrieben im deutschen Meldewesen.

Abgrenzung zu anderen Gruppen

Krankenhäuser ohne stationäre Betten (z.B. Tageskliniken) fallen nicht unter 86.1, sondern unter andere Gruppen des Gesundheitswesens. Die exakte Abgrenzung ist für die rechtskonforme Anmeldung entscheidend.

Praktische Nutzung

Verwenden Sie 86.1 bei der Anmeldung eines Krankenhauses beim Gewerbeamt oder für statistische Zwecke. Der Code gewährleistet die einheitliche Erfassung im Wirtschaftszweigverzeichnis.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter die WZ-Gruppe 86.1?

Die Gruppe 86.1 umfasst Krankenhäuser mit vollstationärer medizinischer Versorgung, einschließlich Allgemein- und Spezialkrankenhäuser.

Wann muss ich 86.1 für mein Unternehmen anmelden?

Bei Gewerbeanmeldung für Einrichtungen mit stationärer Krankenhausbehandlung ist 86.1 der korrekte Hauptcode.