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WZ-Gruppe 86.2 – Arzt- und Zahnarztpraxen

Klassifikation nach WZ 2025 Die Gruppe 86.2 „Arzt- und Zahnarztpraxen“ gehört zum Abschnitt Q „Gesundheits- und Sozialwesen“ der amtlichen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 3
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 86.2

Vollständige Bezeichnung Arzt- und Zahnarztpraxen
Abschnitt R - Gesundheits- und Sozialwesen
Abteilung 86 - Gesundheitswesen
Gruppe 86.2 - Arzt- und Zahnarztpraxen
Kundensystematik 860
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 86.2

Klassifikation nach WZ 2025

Die Gruppe 86.2 „Arzt- und Zahnarztpraxen“ gehört zum Abschnitt Q „Gesundheits- und Sozialwesen“ der amtlichen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation. Sie umfasst die eigenverantwortliche diagnostische und therapeutische Tätigkeit von Ärzten und Zahnärzten in freier Praxisausübung.

Untergliederung und Anwendung

Typische Unterbereiche sind Allgemeinmedizin (86.21), Facharztpraxen (86.22) und Zahnarztpraxen (86.23). Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassung und die Abgrenzung zu stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern (86.1).

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter die WZ-Gruppe 86.2?

Die Gruppe umfasst die selbständige Tätigkeit von Ärzten und Zahnärzten in freier Praxis, einschließlich allgemeinmedizinischer und fachärztlicher Praxen sowie Zahnarztpraxen.