WZ-Gruppe 86.2 – Arzt- und Zahnarztpraxen
Klassifikation nach WZ 2025 Die Gruppe 86.2 „Arzt- und Zahnarztpraxen“ gehört zum Abschnitt Q „Gesundheits- und Sozialwesen“ der amtlichen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation.
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Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 86.2
Klassifikation nach WZ 2025
Die Gruppe 86.2 „Arzt- und Zahnarztpraxen“ gehört zum Abschnitt Q „Gesundheits- und Sozialwesen“ der amtlichen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation. Sie umfasst die eigenverantwortliche diagnostische und therapeutische Tätigkeit von Ärzten und Zahnärzten in freier Praxisausübung.
Untergliederung und Anwendung
Typische Unterbereiche sind Allgemeinmedizin (86.21), Facharztpraxen (86.22) und Zahnarztpraxen (86.23). Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassung und die Abgrenzung zu stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern (86.1).
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter die WZ-Gruppe 86.2?
Die Gruppe umfasst die selbständige Tätigkeit von Ärzten und Zahnärzten in freier Praxis, einschließlich allgemeinmedizinischer und fachärztlicher Praxen sowie Zahnarztpraxen.