C Produktion
Gruppe

WZ-Gruppe 20.6 – Herstellung von Chemiefasern

Klassifikation der Chemiefaserherstellung Die Gruppe 20.6 "Herstellung von Chemiefasern" ist Teil des Abschnitts C "Verarbeitendes Gewerbe" der amtlichen WZ 2025.

Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 20.60.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 1
Verwandt 5
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 20.6

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Chemiefasern
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 20 - Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Gruppe 20.6 - Herstellung von Chemiefasern
Direkte Unterklasse 20.60 - Herstellung von Chemiefasern
Kundensystematik 200
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 20.6

Klassifikation der Chemiefaserherstellung

Die Gruppe 20.6 "Herstellung von Chemiefasern" ist Teil des Abschnitts C "Verarbeitendes Gewerbe" der amtlichen WZ 2025. Sie umfasst die Herstellung von synthetischen oder künstlichen Filamenten und Spinnfasern. Typische Tätigkeiten sind die Produktion von Polyamid-, Polyester- oder Acrylfasern für textile und technische Anwendungen.

Praktische Relevanz für Unternehmen

Diese Klassifikation ist essenziell für die korrekte Gewerbeanmeldung, statistische Erfassung und branchenspezifische Buchhaltung. Unternehmen ordnen sich hier ein, wenn sie Chemiefasern als Haupttätigkeit produzieren, nicht nur verarbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 20.6?

Der WZ-Code 20.6 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Chemiefasern' innerhalb der WZ 2025.