WZ-Gruppe 20.6 – Herstellung von Chemiefasern
Klassifikation der Chemiefaserherstellung Die Gruppe 20.6 "Herstellung von Chemiefasern" ist Teil des Abschnitts C "Verarbeitendes Gewerbe" der amtlichen WZ 2025.
Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 20.60.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 20.6
Klassifikation der Chemiefaserherstellung
Die Gruppe 20.6 "Herstellung von Chemiefasern" ist Teil des Abschnitts C "Verarbeitendes Gewerbe" der amtlichen WZ 2025. Sie umfasst die Herstellung von synthetischen oder künstlichen Filamenten und Spinnfasern. Typische Tätigkeiten sind die Produktion von Polyamid-, Polyester- oder Acrylfasern für textile und technische Anwendungen.
Praktische Relevanz für Unternehmen
Diese Klassifikation ist essenziell für die korrekte Gewerbeanmeldung, statistische Erfassung und branchenspezifische Buchhaltung. Unternehmen ordnen sich hier ein, wenn sie Chemiefasern als Haupttätigkeit produzieren, nicht nur verarbeiten.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 20.6?
Der WZ-Code 20.6 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Chemiefasern' innerhalb der WZ 2025.