WZ-Gruppe 18.2 – Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
WZ 2025 Gruppe 18.2 im Überblick Die Gruppe 18.2 im deutschen WZ 2025 klassifiziert Unternehmen, die gewerbliche Vervielfältigung von vorbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern durchführen.
Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 18.20.
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Erläuterungen zu Gruppe 18.2
WZ 2025 Gruppe 18.2 im Überblick
Die Gruppe 18.2 im deutschen WZ 2025 klassifiziert Unternehmen, die gewerbliche Vervielfältigung von vorbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern durchführen. Sie gehört zum Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe) und ist der Unterbereich von Klasse 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Datenträgern). Typische Tätigkeiten umfassen das industrielle Kopieren von CDs, DVDs, Blu-ray-Discs oder softwarebespielten Datenträgern. Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassung und branchenspezifische Regulierung.
Typische Unterbereiche und Anwendungen
Unter Gruppe 18.2 fallen Dienstleister, die Medien im Auftrag Dritter vervielfältigen, beispielsweise für Musiklabels, Filmstudios oder Softwarehersteller. Die Vervielfältigung muss von bereits bespielten Master-Vorlagen erfolgen. Diese Seite hilft bei der korrekten Klassifizierung Ihres Unternehmens für Behörden, Statistiken oder brancheninterne Vergleiche.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst die WZ 2025 Gruppe 18.2?
Die Gruppe 18.2 umfasst die gewerbliche Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern wie CDs, DVDs, Blu-rays oder softwarebespielten Datenträgern im industriellen Maßstab.
Welche Unternehmen fallen unter 18.2?
Unternehmen, die professionelle Vervielfältigungsdienstleistungen für vorbespielte Medien anbieten, einschließlich Audio-CDs, Film-DVDs, Software-Datenträger und ähnliche physische Medien.