WZ-Abteilung 91 – Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten
Abteilung 91 im WZ 2025 Die Abteilung 91 "Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten" ist Teil der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025).
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Erläuterungen zu Abteilung 91
Abteilung 91 im WZ 2025
Die Abteilung 91 "Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten" ist Teil der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025). Sie gehört zum Abschnitt S "Erbringung von Sonstigen Dienstleistungen" und umfasst vier Untergruppen. Diese Klassifikation dient der präzisen Erfassung von Einrichtungen des kulturellen und wissenschaftlichen Sektors.
Typische Unterbereiche
Unter Abteilung 91 fallen insbesondere:
- 91.01: Bibliotheken und Archive
- 91.02: Museen
- 91.03: Betrieb botanischer und zoologischer Gärten sowie Naturparks
- 91.04: Betrieb von Denkmälern und ähnlichen Attraktionen
Anwendungsbereich
Die Seite ist relevant für Gründer, Statistikämter und Berater, die sich mit der Klassifikation von Kultureinrichtungen befassen. Sie hilft bei der Gewerbeanmeldung, Branchenstatistik und Abgrenzung zu verwandten Wirtschaftszweigen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter die Abteilung 91 im WZ 2025?
Zur Abteilung 91 gehören Bibliotheken, Archive, Museen sowie botanische und zoologische Gärten. Diese Einrichtungen sind dem Bereich Kunst, Sport und Erholung zugeordnet.
Wozu dient die Abteilung 91 in der Gewerbeanmeldung?
Die Abteilung 91 hilft bei der korrekten Klassifikation von kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen für Gewerbeanmeldung, Statistik und branchenspezifische Regulierung.